Thema: Versäumniszuschläge Krankenversicherung  (Gelesen 3479 mal)

WE TRAVEL THE WORLD

« am: 09. Juni 2013, 17:00 »
Hi,

wir werden bald starten und sind bei TK krankenversichert. Wir haben beide unsere Jobs gekündigt und werden sobald wir weg sind keine Inlandskrankenversicherung haben. Wir bezahlen auch keine teure Anwartschaft von 45,- EUR/Monat. Ebenso wenig werden wir prvat Rentenbeiträge von 85,- EUR/Monat entrichten. Das Geld kann man anders auf den Kopf hauen bzw. besser anlegen.

Zum Thema Krankenversicherung haben wir nun folgende Nachricht erhalten:

"Vorsicht ist bezugnehmend auf die Krankenversicherung geboten:

Sie könnnen sich zwar für die Dauer, die sie im Ausland verbringen, von der Krankenversicherung "Abmelden", sobald sie sich nach ihrem Aufenthalt jedoch wieder "Anmelden", müssen sie diese Beträge mit SEHR HOHEN Versäumniszuschlägen zurückzahlen (ab dem 8. Monat sind die Versäumniszuschläge HÖHER als der eigentlich Beitrag).

Nach 10 Monaten wird der Betragn, den Sie bei der Krankenversicherung inkl. der Versäumniszuschläge (was für ein Wort!) nachzahlen "dürfen" bei ca. 2700€ liegen.

Sofern sie das nicht cash tilgen können, ist es ihnen nicht möglich die Krankenkasse zu wechseln (solange z.B. eine Ratenzahlung erfolgt). Auch während einer Ratenzahlung fallen weitere Versäumniszuschläge an (höhe bleibt gleich).

Für die untersten Einkommensklassen wird ein "fiktives Einkommen" ermittelt, ca. 900€ (leider können sie mit diesem fiktiven Einkommen die Schulden bei der Krankenkasse nicht bezahlen, selber schon versucht).
Der mtl. Beitrag beträg dann ca. 155€. Versäumniszuschlag ab dem 2. Monat beträgt zusätzlich ca 80€."

Hat jemand schonmal so etwas gehört oder Erfahrungen damit gemacht?
Wir sind jetzt schon arbeitslos gemeldet und wenn wir wieder da sind, sind wir doch über die ARGE krankenversichert.

LG
Martin & Caro

Vombatus

« Antwort #1 am: 09. Juni 2013, 17:08 »
Wer hat euch diese Nachricht geschickt? Die TK?

Hatte selbe Situation. Bei der TK versichert. Selbstkündigung. Mit Abschluss einer ReiseKV (HM). Habe der TK bescheid gegeben, dass ich in Ausland bin und die TK kündigen möchte. War alles kein Problem. Nach 15 Monaten habe ich mich über das Arbeitsamt wieder bei der TK versichert. Klappte alles ohne Probleme oder sonstigen Steine im Weg.

Von dem was du schreibst habe ich noch nie gelesen und auch hier im Forum noch nie ähnliches gehört, obwohl einige bei der TK sind.

???
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WE TRAVEL THE WORLD

« Antwort #2 am: 09. Juni 2013, 17:12 »
Keine Ahnung obs, jemand von der TK war :-) ..war anonym.
Hatten auch mehrere Telefonate mit der TK, ..je nachdem wer dran ist, bekommt man ja immer was anderes erzählt. Aber alle hatten uns gesagt, dass wir nichtmal kündigen müssen bzw, uns abmelden müssen, weil das durch die Arbeitslosmeldung automatisch geht.

tunfaire

« Antwort #3 am: 09. Juni 2013, 18:48 »
Hallo, ich bin auch bei der Tk und wurde vor der Reise ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, daß ich eigentlich eine Anwartschaft benötige. Nach einiger Recherche fand ich heraus, daß es nicht nötig ist.

Man benötigt aber eine Auslandskrankenversicherung aber die sollte man ja ohnehin unbedingt abschließen. (Ich hatte die sehr empfehlenswerte von StaTravel)

 
Vorab hab ich mit der TK telefoniert, die entsprechenden Nummern weiß ich leider nicht mehr, aber man kann sich mit seinem Anliegen zum entsprechenden Sachbearbeiter durchstellen lassen.

Ich hab mir immer notiert, wann ich mit wem gesprochen habe, das war sehr hilfreich!

Mir wurde mitgeteilt, daß ich eine Auslands-KV benötige, die von den Leistungen her einer Vollversicherung entspricht und von der TKK anerkannt wird.
 
Ich habe daraufhin unten folgende Mail an "versicherung-3@tk.de" gesendet und das PDF mit den Versicherungsbedingungen der StaTravel angehängt. (das kann man auf der Homepage herunterladen)
 
Danach hab ich nochmal angerufen, ob die Nachricht angekommen ist und die Leute dort gebeten, mir schriftlich zu geben, daß sie die Versicherung als Ersatz akzeptieren. Kurze Zeit später bekam ich einen entsprechenden Brief und alles war ok.
 
Wichtig ist, auf jeden Fall durchgängig für den gesamten Zeitraum der Reise versichert zu sein. (ich hab lieber ein paar Monate mehr genommen und mir den Rest nach der Rückkehr erstatten lassen).
Du musst die Endabrechnung mit der Auslands-Kv nämlich nach der Reise nochmal der TKK vorlegen, denn daraus geht hervor, wie lange du wirklich weg und versichert warst.

Grüße

Wolf
 
Hier die Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren (idealerweise den Ansprechpartner vom Telefonat einfügen),
 
Ich bin Versicherter bei der Tk:
 
(Vers.Nr)
 
(Anschrift)
 
Ab September 20xx werde ich für 6 Monate auf Reisen gehen.
Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes dürfte keine Versicherung in Deutschland notwendig sein. Mein gewöhnlicher Aufenthalt wird für die Zeit meiner Reise nicht in Deutschland sein, unabhängig von meiner Meldung beim Einwohnermeldeamt.
 
Bei meiner Anfrage bei der TK wurde mir  mitgeteilt, daß ich, um meiner Pflichversicherung nachzukommen eine von der TK als Vollversicherung anerkannte Reisekrankenversicherung abschließen muß.
 
Diese wäre laut TKK auf jeden Fall die mit der TK kooperierende Envivas.
 
Da ich jedoch aufgrund der besseren Leistungen (medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland, anstatt nur medizinisch notwendiger + mitversicherte "Urlaubstage" in Deutschland) lieber bei der "StaTravel Reisekrankenversicherung" abschließen würde, fänd ich es sehr nett, wenn Sie mir bestätigen könnten, daß sie diese als Alternative zur Envivas anerkennen.
 
Die Versicherungsbedingungen der StaTravel habe ich als PDF an diese email angehängt.
 
Nachdem ich ihre Bestätigung erhalten habe, würde ich die Reisekrankenversicherung abschließen und mich mit Vorlage der Versicherungspolice bei der TK abmelden. Ich hoffe, so ist das korrekte Vorgehen?!

MfG

XXX

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WE TRAVEL THE WORLD

« Antwort #4 am: 09. Juni 2013, 20:28 »
Hi,

@tunfaire:
vielen lieben Dank für Deine ausführliche Antwort. Ja, wir haben auch mehrfach mit der TK telefoniert und uns auch noch per Telefonprotokoll mit Uhrzeit und Ansprechpartner rückversichert, dass wir keine Anwartschaft benötigen.

Trotzdem sind wir jetzt etwas verunsichert. Mmmmh, vielleicht schicken wir sicherheitshalber auch nochmal so eine Email hinter her. Oder ich ruf nochmal an und höre zum xten mal nach :-)

@alle: Musste einer von euch mal solche Versäumniszuschläge zahlen?

Danke für eure Antworten!

Bella

« Antwort #5 am: 10. Juni 2013, 01:16 »
War das wirklich der Wortlaut? Dann ist es das unseriöseste Schreiben, das ich je gelesen habe..

Wie auch immer: ihr könnt euch nach eurer Rückkehr bei jeder gesetzlichen KK versichern (soweit ich weiß), d.h. was die da sagen ist totaler Quatsch und wäre für mich ein Grund, mir nach der Reise eine neue KK zu suchen.

Ich hab mir vor meiner Reise schriftlich von der Techniker bestätigen lassen, dass ich keine Anwartschaft brauche. Der Herr am Telefon war sehr, sehr störrisch als ich darum bat und wies die ganze Zeit darauf hin, dass man nach AKTUELLER GESETZESLAGE keine Anwartschaft braucht, aber da sich die Gesetze ja momentan sooo schnell ändern, sollte man trotzdem besser eine abschließen blabla. Am Ende hat er es mir - ebenfalls mit dem Hinweis auf mögliche Gesetzesänderungen - aber schriftlich bestätigt. Hatte mir beim Telefonat auch den Namen nochmal geben lassen, so dass ihm klar war, dass ich ihn notiert hatte.
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cocolino

« Antwort #6 am: 10. Juni 2013, 08:50 »
Das mit dem Nachzahlen der Beiträge samt Versäumniszuschlag trifft eigentlich nur ein, wenn man für die Dauer der Abwesenheit keine gleichwertige Vollversicherung nachweisen kann. Das sollte bei euch nicht der Fall sein, da ihr eine AuslandsKV habt.

Dass das Schreiben anonym kam, finde ich übrigens auch seltsam und unseriös.

weltentdecker

« Antwort #7 am: 10. Juni 2013, 09:44 »
Wir waren vor der Reise auch bei der Techniker und konnten uns danach problemlos wieder anmelden.

Nur Achtung bei der Abmeldung: Solltet ihr freiwillig versichert sein (also über der Beitragsbemessungsgrenze sein), habt ihr eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn man pflichtversichert ist, kann man sich einfach abmelden. Wenn freiwillig, muss man ordungsgemäß kündigen. Da ich das versäumt hatte, musste ich nochmal 140€ zahlen für einen Monat, in dem wir schon unterwegs waren. Da ich aber ja in diesem Monat kein Einkommen hatte, musste ich "nur" den Mindestbetrag von 140€ zahlen. Bei Rückkehr lief aber alles absolut problemlos und wir wurden ganz einfach über das AA wieder bei der TK angemeldet.

Also: keine Sorgen machen!  ;D
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WE TRAVEL THE WORLD

« Antwort #8 am: 10. Juni 2013, 09:50 »
Ja, das Schreiben ist wirklich ein wenig seltsam. Aber verunsichert einen halt trotzdem. Wenn ihr aber alle nicht solche Erfahrungen gemacht habt, dann machen wir uns auch keine Sorgen :-)

Wir sind gesetzlich und nicht freiwillig versichert. Und unsere Auslands KV haben wir auch bei STA Travel.

WE TRAVEL THE WORLD

« Antwort #9 am: 10. Juni 2013, 11:09 »
Achso, es war übrigens gar kein Schreiben von der Krankenkasse, sondern ein Kommentar zu einem Zeitartikel, den wir kommentiert hatten:

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-06/arbeitsrecht-sabbatical-lohnfortzahlung

Hier der 7. Kommentar von uns und der 8. mit der besagten Versäumniszahlung

ulmi

« Antwort #10 am: 10. Juni 2013, 20:24 »
Bei mir lief`s ganz genau wie bei vombatus ab.
Und auch ich war bei der TK.
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