Thema: Probleme mit Krankenkasse nach Rückkehr - Eure Erfahrungen  (Gelesen 4949 mal)

Anijuli

Hallo,

wollte mal wissen, wie es bei Euch so ablief mit der Anmeldung bei der Krankenkasse nach Eurer Rückkehr und ob die Krankenkasse Euch bei der Wiederanmeldung versucht hat Euch alle möglichen Steine in den Weg zu legen.

Also bei mir ist es so: Ich war jetzt 9 Monate im Ausland (außerhalb EU). Nach meiner Rückkehr bin ich gleich zum Arbeitsamt und habe Alg 1 beantragt. Auf Nachfrage beim Arbeitsamt, wie es in meinem Fall mit der Krankenversicherung läuft, wurde mir gesagt ich soll im ALG 1 Formular einfach eine KK angeben und würde automatisch bei dieser angemeldet. Einige Wochen später kam dann das Schreiben von AA, dass das Alg 1 bewilligt wurde und ich musste dann am gleichen Tag auch gleich ganz dringend zum Arzt.
Die Arzthelferin hat dann die KK angerufen und gefragt, ob ich dort versichert bin, da ich noch keine neue Krankenversicherungskarte hatte. Leider wurde die Arzthelferin nach eigener Aussage dort ziemlich unfreundlich abgewimmelt, ich hätte mich letztes Jahr abgemeldet und wäre jetzt nicht mehr versichert.

Ich hab dann mit dem AA und der KK telefoniert. Das AA sagt sie hätten mich angemeldet, die KK behauptet sie wissen davon nichts, würden mich jetzt aber sofort anmelden und ich würde spätestens die Woche darauf meine Versichertenkarte bekommen. Die Anmeldung wurde aber nicht durchgeführt und es kam eine Woche später auch kein Versichrtenkarte. Stattdessen kam ein Schreiben, in dem mir jetzt indirekt unterstellt wird, ich hätte mich die letzten Monate vor der Zahlung der Krankenkassenbeiträge gedrückt und ich soll jetzt alle möglichen Nachweise erbringen, dass es nicht so war.

Neben mehreren Seiten Formular bei denen es um meine Einkünfte während der letzten Monate geht, wollen sie folgende Nachweise:
- Ich soll nachweisen, dass ich privat per Auslandskrankenversicherung abgesichert war. Ich dachte bei Aufenthalten über 6 Monaten geht das die KK nichts an.
- dann wollen sie die Meldebescheinigung. Diese hab ich nicht, da ich mich in D nicht abgemeldet habe.
- Das Flugticket. Das Rückflugticket hab ich dummerweise versehentlich gelöscht (mein Postfach quillt über vor Spam). Als letzten Nachweis hätte ich daher nur noch der Ausreisestempel neben dem Visum.

Was sind Eure Erfahrungen, habt ihr auch erst mal mehrere Wochen mit der KK rumstreiten müssen oder bin ich vielleicht bei der falschen KK. Hab schon öfters gehört, dass die Techniker Krankenkasse, die ja tendenziell eher die Krankenkasse der jungen gesunden Besserverdienenden ist mehr Probleme macht, Fälle wie mich aufzunehmen, als andere Krankenkassen.

Bin gespannt auf Eure Antworten.




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weltentdecker

« Antwort #1 am: 17. Mai 2013, 19:16 »
Hallo Anijuli,
wir sind vor 2 Monaten zurückgekommen und hatten keinerlei Probleme mit der Wiederaufnahme bei der Techniker Krankenkasse. Wir sind 1 Tag nach Ankunft zum AA. Dort haben wir auch einfach die Techniker angegeben und wurden dann dort angemeldet. Das mit der Versichertenkarte hat zwar gute 3 Wochen gedauert, aber versichert waren wir trotzdem von Anfang an. Mein Freund musste kurz nach Ankunft auch relativ dringend zum Arzt und hat nach Anruf bei der TK so ein Bestätigungsschreiben bekommen, dass er versichert ist. Mit dem Schreiben konnte er dann zum Arzt gehen.
Ich glaube, du hattest einfach Pech und bist beim falschen Sachbearbeiter gelandet  >:(. Dafür hatte ich allerdings ein paar Probleme bei der Abmeldung vor Abreise und musste 140€ während der Reise noch nachlöhnen. Das war dann wohl das Schmerzensgeld, dass ich dafür ohne Probleme wieder angemeldet wurde... haha  :D
Ich wünsch dir viel Glück! Würde einfach alle Nachweise schicken, die du hast. Passkopie mit den Stempeln, Auslandsversicherung usw. Dann werden die schon nachgeben. Denn Fakt ist ja, dass sie dich versichern müssen.
VG, weltentdecker
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karoshi

« Antwort #2 am: 18. Mai 2013, 12:30 »
- Ich soll nachweisen, dass ich privat per Auslandskrankenversicherung abgesichert war. Ich dachte bei Aufenthalten über 6 Monaten geht das die KK nichts an.
Eigentlich war bei einem Auslandshaufenthalt über 6 Monate der "gewöhnliche Aufenthaltsort" nicht mehr in Deutschland, so dass Du in der Zeit in D auch nicht krankenversicherungspflichtig warst. Nur wenn der gewöhnliche Aufenthalt in D war oder das zumindest unterstellt wird, brauchst Du einen "gleichwertige anderweitige Absicherung". Das wäre dann die Auslands-KV, die der gesetzlichen KV nicht nur gleichwertig ist, sondern überlegen, weil sie Dich nämlich im Gegensatz zur GKV dort absichert, wo Du Dich tatsächlich aufgehalten hast.

- dann wollen sie die Meldebescheinigung. Diese hab ich nicht, da ich mich in D nicht abgemeldet habe.
- Das Flugticket. Das Rückflugticket hab ich dummerweise versehentlich gelöscht (mein Postfach quillt über vor Spam). Als letzten Nachweis hätte ich daher nur noch der Ausreisestempel neben dem Visum.
Verstehe ich auch nicht, dass die ein Flugticket (am besten noch ein E-Ticket) als Nachweis haben wollen. Der Reisepass mit den Ein- und Ausreisestempeln ist dafür doch viel besser geeignet. Ich würde den kopieren und (für Dumme) eine Liste mit den Zeitpunkten der Ein- und Ausreise beilegen, jeweils mit Verweis auf die Seite im Pass, auf der der Stempel ist.

LG, Karoshi
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Anijuli

« Antwort #3 am: 27. Mai 2013, 12:38 »
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Leider ist das Problem immer noch nicht gelöst. Die TK hat von mir inzwischen alle wichtigen Nachweise über meinen Auslandsaufenthalt: Kopie des Passes, Hinflugticket.

Leider bekomme ich noch immer keine Krankenversichertenkarte., sondern der Streit geht in die 2. Runde. Nun soll ich nachweisen, dass ich auslandskrankenversichert war und 2. das diese Versicherung exact dem Leistungsangebot der TK entsrprochen hat.

Den 2. Punkt finde ich allerdings ziemlicher Humbug, da es bestimmt kaum eine Auslands-KK gibt, die exact das gleiche Leistungsangebot hat. Dinge wie Zahlbehandlung, Psychotherapie etc. sind z.B. bei so ziemlich allen Angeboten, die ich gefunden habe stark eingeschränkt.

Habe nun mit der TK telefoniert und denen mal versucht zu verklickern, dass es bei Aufenthalten über 6 Monaten, gar nicht nötig ist auslandskrankenversichert zu sein. Das es eine solche gesetzliche Regelung gibt streitet die TK ab.

Habt ihr vielleicht irgendwelche Paragraphen zu Hand, das das mit den 6 Monaten stimmt?

Die TK Sachbearbeiterin, hat stattdessen gegenüber mir immer wieder auf einen Paragraphen §513 verwiesen. In der aktuellen Version des BGB, steht bei diesen Paragraphen aber kein Text sondern nur "§§ 513 bis 515 (weggefallen)". Gleichzeitig hat mir die TK - Sachbearbeiterin gedroht, dass sie mir jetzt die Rechnung schickt, über die Beiträge der letzten 8 Monate und hat mir auch gesagt, dass ich nicht in eine andere Krankenkassse wechsen dürfte (was ich nicht glaube).

Morgen habe ich mal einen Termin beim Arbeitsamt. Ich versuche denen mal den Fall zu schildern und sie zu bitten es mit einer anderen Krankenkasse zu versuchen. Hoffentlich funktioniert das. So wie es mit der TK jetzt nämlich aussieht, muss ich einen Rechtsanwalt einschalten und das kostet nur Geld und ich bin wieder für eine paar Monate nicht krankenversichert.

Vielen Dank für Eure  Rückmeldung.
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Anijuli

« Antwort #4 am: 27. Mai 2013, 14:09 »
Also nochmal ein Update:

Hab mit dem AA telefoniert. Die meinten, dass es kein Problem währe, wenn ich mir eine andere KK raussuche, da die Anmeldung von der TK bisher nicht durchgeführt wurde.

Also hab ich bei einer anderen KK angerufen. Die haben aber gemeint, sie könnten mich erst dann aufnehmen, wenn der Auslandsaufenthalt länger als 18 Monate war. Bei kürzeren Aufenthalten, müsste ich mich an die alte Kasse wenden. Keine
Ahnung, ob diese Auskunft nun wieder stimmt??

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djmuh

« Antwort #5 am: 27. Mai 2013, 18:04 »
Ja, die liebe TK. Da hilft nur eins: hartnääckig bleiben.

Dreh den Schuh um und verweise selber auf die Versicherungspflicht. Es ist zwar nervig, aber rein rechtlich werden sie dich am Ende wieder aufnehmen (müssen). Schick ihnen noch deine Versicherungspolice für die Auslandsreisekrankenversicherung und weise klar darauf hin, dass diese Versicherung - im Gegensatz zur TK - auch im außereuropäischen Ausland bzw. in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungabkommen besteht, im Versicherungsfall Leistungen erbringt.

Den Stress musst du mit den gesparten Kosten für die Anwartschaft gleich setzen...

Toi toi
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Anijuli

« Antwort #6 am: 27. Mai 2013, 18:41 »
ich glaub Schuh umdrehen geht leider nicht. Die wissen sehr genau, dass es eine Versicherungspflicht von ihrer Seite aus gibt, legen diese aber zu ihren Gunsten aus. Das heisst konkret: Mich halten sie Wochen lang mit der Anmeldung hin. In dieser Zeit kann ich keine Leistungen von der Kasse erhalten.

Am Ende wollen sie aber auf jeden Fall die Beiträge für die Zeit, in der der Streit andauert (es gibt ja schließlich eine Versicherungspflicht!!) und spekulieren noch darauf die Beiträge während der Zeit des Auslandsaufenthalts nachgezahlt zu bekommen, wenn sie mich lange genug weichkochen.

Oh jee, nie wieder TK  >:(. Ein Freund von mir, ein echter "Hippy", der jetzt 30 Jahre unterwegs war, war jetzt kürzlich mal ein Jahr in Deutschland. Nach ein paar Monaten in Deutschland, bevor er mal zum Arzt wollte, spaziert er dann einfach zur AOK und wird angemeldet und zwar umgehend, ohne irgendwelche Nachweise.

Eigentlich wurde das Gesetz zu "Versicherungspflicht" ja auch gemacht, um solchen Leuten in Notsituationen zu helfen und nicht um den Krankenkassen Mehreinahmen zu bringen.
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djmuh

« Antwort #7 am: 27. Mai 2013, 19:07 »
Schon richtig. Dennoch lont es sich meiner Meinung nach, die Aufnahme bei der TK durch zu ziehen. Die TK übernimmt nämlich die Kosten für sämtliche Reiseimpfungen inklusive Medikamenten wie z.B. Malrone etc. Das war damals bei der AOK z.B. nicht der Fall. Es kommt halt immer auch auf den Sachbearbeiter an. Nach meiner Erfahrung kennt jeder Versicherte die Regelungen besser, als die eigenen Mitarbeiter. Ein Tip in einem anderen Beitrag war, einfach mal vor Ort zu einem der Büros zu wandern. Durchhalten ist die Parole.

Wenn du deine alte TK Karte noch hast, versuch die einfach mal beim Arzt... ;)

EDIT: Hier nochmal ein alter Thread zu dem Thema: http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=73.0
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karoshi

« Antwort #8 am: 27. Mai 2013, 19:20 »
Eigentlich geht es ja um zwei Dinge, die nur bedingt etwas miteinander zu tun haben.

Zum Einen ist da die Tatsache, dass Du wieder in Deutschland und somit versicherungspflichtig bist. Die Kasse muss Dich also ab sofort wieder versichern, und zwar unabhängig davon, was in der Zwischenzeit war. Aus der Sache kommen sie auch nicht raus, und darauf würde ich in jedem Fall bestehen.

Zum Anderen geht es um die Frage, ob Du für die Zeit der Reise Beiträge nachzahlen sollst. Hier gibt es offenbar unterschiedliche Auffassungen, deren Klärung sich im ungünstigsten Fall hinziehen und notfalls bis vor Gericht gehen kann. Aber: Es kann ja wohl überhaupt nicht angehen, dass die TK Dich damit erpresst, dass sie Dir so lange keinen Versicherungsschutz gewähren will!

Zitat
Nun soll ich nachweisen, dass ich auslandskrankenversichert war und 2. das diese Versicherung exact dem Leistungsangebot der TK entsrprochen hat.
Ersteres sollte Dir leicht fallen. Zu 2.: was genau wären denn die Leistungen der TK außerhalb der EU gewesen? Im Gesetzt steht übrigens "gleichwertig", nicht "gleich".
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