Thema: berufliche Freistellung - GKV  (Gelesen 3900 mal)

evalaevalu

« am: 11. Mai 2013, 16:44 »
Hallo zusammen!

Ich habe mich schon fleißig durchs Forum gelesen, aber für meinen konkreten Fall noch keine Antwort gefunden:
Meine Frage: Wie bin ich nach der Rückkehr von meiner Reise krankenversichert?

- ich bin aktuell esetzlich versichert (IKK)
- ich werde ab 01. August 2013 für 1 Jahr und 1 Monat freigestellt, beziehe währenddessen kein Gehalt
- Reisebeginn: 15. August, Reiseende ca. 1 Jahr später, während der Reise bin ich auslandskrankenversichert bei der HanseMerkur
- ich werde vor und nach der Reise jeweils 2-3 Wochen in Deutschland sein, ohne zu arbeiten

Nach Telefonat mit 2 IKK-Damen gilt wohl Folgendes:
- zwischen Arbeitsende und Reisebeginn gilt der nachgehende Leistungsanspruch (d. h. ich kann Leistungen in Anspruch nehmen, muss diese aber entweder selbst bezahlen (bei kleinen Beträgen) oder mich (auch rückwirkend möglich) freiwillig gesetzlich versichern)
- zwischen Reiseende und Arbeitsbeginn entsteht jedoch eine Lücke.

Ich habe nun schon oft im Forum gelesen, dass die Wiederaufnahme bei der früheren GKV kein Problem sei. Allerdings hat mir die IKK-Dame 1 gesagt, ich müsse mich für diesen Zeitraum freiwillig gesetzlich versichern,
die IKK-Dame 2 sagte, nicht einmal das ginge!!
Das gehe nur, wenn man direkt zuvor auch pflichtversichert gewesen sei, was durch die Reise nicht der Fall wäre. Ich hätte somit erst zu Arbeitsbeginn wieder die Möglichkeit, in die IKK einzutreten und müsste mich für die Zeit zwischen Ende der Reise bis zum Arbeitsbeginn privat versichern. Kann das sein???

Ich würde mich freuen, eure fundierten Meinungen zu hören! Bitte korrigiert mich, wenn ich da etwas falsch verstanden habe!

lg
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Bella

« Antwort #1 am: 11. Mai 2013, 17:06 »
Früher war es mal so wie die Dame dir gesagt hat, aber jetzt muss dich eine gesetzliche KK aufnehmen, auch wenn du keinen Job hast oder Anspruch auf Arbeitslosengeld (in dem Fall bist du sowieso über das Arbeitsamt versichert). Früher musste man eine Anwartschaft abschließen, um nach der Reise wieder aufgenommen zu werden, was bedeutet, dass man monatlich ca. 40€ zahlen musste, nur um später wieder aufgenommen zu werden. Meiner Erfahrung nach trauern die KK diesem Geld hinterher und raten deshalb trotzdem zur Anwartschaft, obwohl das gar nicht mehr notwendig ist, weil dich alle gesetzlichen KK wie gesagt nach aktueller Gesetzeslage versichern müssen.

Ich kenne die IKK nicht, aber wenn sie eine normale gesetzliche Kasse ist, muss sie dich versichern. Und sollte sie einen Aufstand machen, geh halt woanders hin. Ich hab mich nach meiner Reise wieder bei der Techniker versichert und es war kein Problem. Habe dann sogar nach 2 Monaten wieder gekündigt, weil ich nach England gezogen bin und das war auch kein Problem.

Edit: Ich kenne mich mit Freistellungen überhaupt nicht aus, aber wird das so gehandhabt als würde zu der Zeit kein Arbeitsverhältnis existieren? Ansonsten könntest du vielleicht mal mit deinem Arbeitgeber sprechen, ob du nach deiner Reise über die Firma versichert sein kannst. Allerdings sollte das - in Anbetracht des gerade geschriebenen - eigentlich nicht notwendig sein.
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evalaevalu

« Antwort #2 am: 11. Mai 2013, 17:27 »
Ok, danke schonmal!
Was den Status während der Freistellung betrifft ist es wohl so:
Arbeitsrechtlich besteht das Beschäftigungsverhältnis weiterhin (ich kündige ja nicht, bin auch nicht arbeitslos)
versicherungsrechtlich jedoch gilt die Freistellung als Unterbrechung, wenn der Zeitraum länger als 1 Monat ist: ich bin während des Zeitraums nicht sozialversichert.

Also muss die KK mich wieder nehmen (das freut mich!)... Bin ja schon gespannt, was meine zuständige Dame sagt...

Wo steht das denn gesetzlich geregelt??
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Bella

« Antwort #3 am: 11. Mai 2013, 18:01 »
Wo genau das steht, weiß ich nicht, aber ist bestimmt einfach zu ergooglen ('Anwartschaft nicht mehr nötig' oder sowas). Das Gesetz wurde erst vor wenigen Jahren geändert. Ich glaube ich habe zum Thema auch mal hier auf der Homepage etwas gelesen, also nicht im Forum, sondern unter 'Versicherung' irgendwo.
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Bella

« Antwort #4 am: 11. Mai 2013, 18:02 »
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evalaevalu

« Antwort #5 am: 11. Mai 2013, 18:49 »
Ok danke! Ist echt toll hier, danke für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!!
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Skraal

« Antwort #6 am: 13. Mai 2013, 19:12 »
Es ist wie Bella geschrieben hat.
Ich war auch freigestellt (unbezahlter Urlaub) und habe mich für die zwei Wochen zwischen Rückkehr und Arbeitsbeginn bei meiner Krankenkasse privat versichtert. Das ging problemlos, einzig die Bestätigung kam erst nach den zwei Wochen. :)
Die Beratungen gehen da aber tatsächlich in ganz unterschiedliche Richtungen. Einfach so machen und Dich von der Versicherung nicht verunsichern lassen.

Ansonsten kann das ja auch ein Anlaß sein, die Krankenkasse zu wechseln, zu einer, die möglichst viele Impfungen für die nächsten Reisen übernimmt. :)
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Bella

« Antwort #7 am: 14. Mai 2013, 00:50 »
... und Dich von der Versicherung nicht verunsichern lassen.

 ;D ;D super  ;D ;D
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evalaevalu

« Antwort #8 am: 14. Mai 2013, 22:14 »
Danke Skraal! V. a. auch für die nette Tabelle mit den KV!! :-)

Ich war auch freigestellt (unbezahlter Urlaub) und habe mich für die zwei Wochen zwischen Rückkehr und Arbeitsbeginn bei meiner Krankenkasse privat versichtert.

Also hat dich doch nicht die Gesetzliche einfach genommen? Oder warst du von vorneherein privat versichert oder musstest du dich tatsächlich für die 2 Wo extra privat woanders versichern? Oder meintest du freiwillig gesetzlich versichern?
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Skraal

« Antwort #9 am: 16. Mai 2013, 21:58 »

Ich war auch freigestellt (unbezahlter Urlaub) und habe mich für die zwei Wochen zwischen Rückkehr und Arbeitsbeginn bei meiner Krankenkasse privat versichtert.

Also hat dich doch nicht die Gesetzliche einfach genommen? Oder warst du von vorneherein privat versichert oder musstest du dich tatsächlich für die 2 Wo extra privat woanders versichern? Oder meintest du freiwillig gesetzlich versichern?


Ups, mein Fehler. Ich habe mich freiwillig gesetzlich versichert. Mit privat meinte ich: ich selbst, nicht über den Arbeitgeber. War vor und nach der Reise immer die gleiche Versicherung.
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evalaevalu

« Antwort #10 am: 17. Mai 2013, 18:20 »
Danke euch allen!

Ich hab jetzt nochmals nachgefragt - es ist schon richtig, meine Kasse nimmt mich wieder. Die Dame wollte mir das Angebot zu meinem Nutzen machen, da sie meinte, die private Versicherung sei für mich günstiger als die freiwillig gesetzliche (ca. 150 € für 1 Monat für die freiwillig gesetzliche). Irgendwie würd ich es aber vorziehen, einfach bei meiner gesetzl. Versicherung zu bleiben, 150 € find ich jetzt auch vertretbar oder?

Jetzt warte ich nur noch auf die schriftliche Bestätigung der KK und auf den Freistellungsvertrag (...) dann ist alles geritzt!
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Bella

« Antwort #11 am: 18. Mai 2013, 23:31 »
Soweit ich mich erinnere, zahlt man bei der Techniker um die 130 und das ist glaube ich eine der teureren. Aber wenn du mit deiner Kasse zufrieden bist und nicht jeden Cent umdrehen musst.. warum nicht? Ansonsten kannst du ja mal nachschauen, welche Beiträge andere Kassen nehmen.
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