Thema: Gesetzliche Krankenversicherung - Sabbatjahr  (Gelesen 8120 mal)

kr2

« am: 14. April 2013, 17:55 »
Hallo,

ich habe mit meiner Krankenkasse telefoniert um zu klären wie das mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) während meiner Reise ist. Die nette Dame am Telefon wusste nicht genau Bescheid meinte aber die Versicherung müsse bestehen bleiben und ich war eher der Meinung das ich mich einfach abmelden kann, deswegen wollte ich hier noch einmal nachfragen:
Vielleicht kurz zu den Fakten: Ich nehme ein Sabbatjahr (oder zwei ;)), das heißt ich bin weiterhin angestellt und bekomme Lohn. Wenn es soweit ist würde ich eine Auslandskrangenversicherung (AKV) abschließen.
Da ich ja zuletzt gesetzlich Krankenversichert war und mit der AKV einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben bin ich ja nicht mehr Versicherungspflichtig (SGB 5 §5 Abs. 13). Soweit richtig oder?
Ich hab hier auch gelesen das mich meine bisherige GKV wieder zurücknehmen muss wenn ich wieder in Deutschland bin, leider hab ich dafür noch keine Quelle oder gesetzliche Grundlage gefunden, gibt’s dafür etwas?
Wie sieht das aus wenn ich wieder nach Deutschland komme, muss ich (oder die bevollmächtigte Vertretung) mich noch davor um die Wideraufnahme in die GKV kümmer? (z.B. wenn ich krank zurückkomme und sofort operiert werde muss)

Auslandskrangenversicherung wird wahrscheinlich ADAC, da zu Beginn der Reise Nordamerika geplant ist, die Dauer auch noch nicht genau feststeht und ich < 27 Jahre bin.


Vielen Dank an die Macher dieser Webseite und allen im Forum, hat mir schon bei vielem sehr weitergeholfen.
Grüße Sebastian
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natolli

« Antwort #1 am: 15. April 2013, 09:15 »
Hi,

ich habe aktuell viel Ärger mit dem Thema, bei mir sieht die Situation genauso aus.
Sabbatjahr am 09/2013.

Sowohl die GKV als auch mein unabhängiger Versicherungsvertreter (dem ich auch glaube) sind der Meinung, wenn man in D Gehalt bezieht muss man in der GKV sein und Beitrag zahlen. D.h. Beitrag für nichts und zusätzlich eine Auslandsversicherung.

Ich befürchte sie haben Recht  :'(

Gruß
Olli
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NRW

« Antwort #2 am: 15. April 2013, 10:43 »
Hallo zusammen,

ich habe mich auch mit dem Thema auseinandergesetzt, weil meine Freundin für 1 Jahr freigestellt wird (Arbeitsvertrag ruhend, ohne Bezahlung)

Aussage Krankenkasse: Wenn kein Lohn gezahlt wird vom AG, und eine anderweitige Absicherung besteht (Auslands-KV) kann man sich in Deutschland abmelden.

Wenn Geld fließt vom AG, dann nicht. Macht aber in meinen Augen auch irgendwo Sinn, weil der KV-Anteil immer vom AG und AN getragen wird...
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Raus2013

« Antwort #3 am: 15. April 2013, 14:06 »
Du bekommst doch dein Gehalt weiter, richtig? Dann musst du nach meiner Meinung auch weiter KV zahlen und zusätzlich eine AKV abschließen.

Auch wenn du kein Gehalt bekommst (so bei mir) entfällst du nicht automatisch aus der KV-Pflicht in Deutschland. Richtig lustig wird es, wenn man Beamter ist, die Beihilfe wegfällt und man dann plötzlich 650 Euro im Monat für die KV plus AKV bezahlen soll. :-/
Nach Aussage meiner PKV sind die Regularien wohl gestrafft worden. Bislang konnten sie da relativ frei entscheiden, seit letztem Jahr hat sich das geändert und sie dürfen eigentlich niemanden mehr aus der Pflichtversicherung herauslassen. Bei mir ging es allerdings auch nur um 3 Monate ... also eher ein verlängerter Urlaub.

Aus leidvoller Erfahrung kann ich nur dazu raten, dir alle Zusagen schriftlich geben zu lassen. Vor allem die für dich positiven.  ;)

Lg
Sunny

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dapoowinnie

« Antwort #4 am: 26. Juni 2013, 15:23 »
Und wie sieht es aus bei einer Abfindung die im Januar gezahlt wird und ansonsten keinen weiteren Einkünften in dem Jahr?

Konkret geht es darum, dass ich mich im Okt 2014 arbeitslos melden werde, zurück in die gesetzliche KK gehe, aber mich ab 1.11.2014 abmelden werde (vom Arbeitsamt sowie KK).

Muss ich dann trotzdem für komplett 2015 KK Beiträge zahlen, obwohl gar kein Arbeitsverhältnis besteht?

Danke,
Winnie
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kruemelcookie

« Antwort #5 am: 15. Juli 2013, 22:55 »
Hi, ich habe dasselbe thema aktuell.
Ab oktober starte ich nach südamerika.
Mach ein sabbatical, 12 monate kein Gehalt, daher keine SV-Leistungen. Aber mit der Sicherheit, ab Nov 2014 wieder in meinen Job zu kommen.

1. 1 monat lang wird noch gkv durch den Arbeitgeber bezahlt. Dieser meldet den AN danach auch von der GKV ab.
2. Abmeldung muss nicht immer gut sein, da Rückkehr problematisch sein kann.
3. Anwartschaft beantragen. = ca. 40 EUR im Monat. = Berechtigung, spater wieder in die GKV aufgenommen zu werden.
4. Meine GKV meinte aber, wenn 100% sicher ist, dass ich mein Arbeitsverhaltnis wieder aufnehme und die SVleistungen wieder bezahlt werden, dann brauch ich keine Anwartscchaft. Die Vorversorgungsleistung ware vernachlässigbar. Zumal ich 28 bin und noch genug Beitragsjahre folgen.
5. Hab mir die private KV vom adac geholt und zahle während des sabbatical nix in die gkv ein.

--> einfach nal bei der eigenen KV nachfragen
(Von abmeld
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Crung

« Antwort #6 am: 04. Juni 2015, 11:19 »
Guten Morgen,

da mich nun eine Bekannte etwas verunsichert hat, hol ich den Thread mal hoch.
Folgende Situation bei meiner Frau und mir:

aktuell:
- beide Vollzeitbeschäftigt und zahlen in die GKV ein

Änderung zum 01. September:
- Ich: Sabbatjahr für 12 Monate, Arbeitgeber zahlt weiterhin Gehalt
- Frau: Gekündigt zum 31.08.15, hat aber im Arbeitszeugnis stehen, dass der Arbeitgebeer beabsichtigt sie zum 01.09.16 wieder einzustellen.

Wir beide haben die Langzeit-KK der HanseMerkur abgeschlossen.
Da ich weiterhin Gehalt bekomme, muss ich auch in der GKV versichert bleiben, richtig?
Meine Frau ist ja wenn sie nicht beschäftigt ist, automatisch bei mir mitversichert.
Müssen wir die Arbeitslosigkeit bei der GKV melden?
Müssen wir sonst irgendetwas bei der GKV melden? Wenn wir durch meine Zahlungen eh weiterversichert sind, spielt es für die GKV doch keine Rolle wo wir uns aufhalten, oder doch?

Grüße
Crung
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Degna

« Antwort #7 am: 04. Juni 2015, 17:50 »
Hallo zusammen,
hatte auch bei meinem Fortgang von Dtld einige informative Telefonate mit meiner GKV nämlich der IKK.

Eine freiwillige Versicherung ist in Dtld stets möglich soweit sie sich direkt an eigene Kündigung,oder Arbeitslosigkeit anschließt.
Soweit man über irgendein Einkommen verfügt,wird daraus der monatl. Betrag errechnet.
Hat man,sowie ich,kein Einkommen,arbeitet nicht und ist nicht arbeitslos bezahlt man den Mindestbeitrag,der sich bei mir auf168€ monatlich beläuft.
Ebenso habe ich mich erkundigt,ob mich die Krankenkasse auch dann wieder zu diesem Betrag aufnimmt,wenn ich irgendwann in Südamerika beschließe,daß mir diese versicherung in Dtld nix bringt und sie kündige; dann aber irgendwann nach Dtld zurück komme und wieder freiwillig versichert sein möchte.
Ja,sie nehmen mich wieder freiwillig versichert auf, zum Mindestbeitrag,soweit ich über kein Einkommen verfüge und einen Wohnsitz in Dtld habe.
Sollte ich mich alu melden,bin ich selbstverständlich über das A-Amt versichert.

So,daß sind meine Informationen. Sollte irgendein Einkommen bestehen,läuft das so wie bei den Selbstsändigen,die in der GKV freiwillig versichert sind: Monatsbeitrag richtet sich nach Einkommen,zu belegen mit der Einkommenssteuererklärung einmal jährlich.

Das sind meine Informationen,hoffe irgendjemand damit geholfen zu haben.

Lg Claudia
Eine Auslandszusatzversicherung kann nur auf Basis einer Basisversicherung ob GKV oder PKV egal aufgepropft werden.
Die LVM bot mir dies für 495€ Jahrebeitrag an,soweit ich über eine dt. GKV verfüge.
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dutchman84

« Antwort #8 am: 10. Juni 2015, 23:21 »
Hallo,

wenn man sich nach einer längeren Reise beim Arbeitsamt als "Arbeit suchend" meldet aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, ist man dann trotzdem ab dem Tag über die Agentur für Arbeit versichert?
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Degna

« Antwort #9 am: 10. Juni 2015, 23:50 »
Hey,
wenn du dich "arbeitssuchend" meldest, verweist man dich,soweit du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast ,direkt an die Arge.
Du bekommst automatisch AlG2 und bist sozialversichert.
Sagte man mir,auf diese Frage beim Arbeitsamt.

Lg Claudia
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dutchman84

« Antwort #10 am: 11. Juni 2015, 00:08 »
Danke für die Antwort Claudia.
Jetzt stellt sich mir nur die Frage ob ich ALGII (Hartz4) berechtigt bin oder nicht.
Gut wäre es in dem Fall.
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Degna

« Antwort #11 am: 11. Juni 2015, 00:23 »
Hey,
H4 bekommst immer,es sei dann ,du hast sehr viel Bargeld auf der Bank,Grundbesitz,oder bist verheiratet mit jemandem ,der gut verdient.
Sonst,geht das immer.
Wir Deutschen arbeiten immer mit Netz,......wenn nix mehr geht,dann geht H4. Du bekommst immerhin mal deine 376€ die Wohnung incl. Heizkosten bezahlt und bist logischerweise krankensversichert und Rentenjahre bekommst du auch.
Du willst ja arbeiten,....ok,wenn du dann was gefunden hast,.....alles im Lot.
Darum hatte ich noch nie Angst bei meinen ausgeflippten Einfällen die ich immer wahr werden lasse.

Viel Spaß.
Lg Claudia
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wstrubbi

« Antwort #12 am: 11. Juni 2015, 10:42 »
Hallo,

in unserem Fall stellt sich das so dar:

Ich bisher voll beruftätig, habe gekündigt. Meine Frau nebenberuflich selbständig war bisher bei mir mitversichert.

Ab dem Zeitpunkt der Kündigung besteht ALG2 Anspruch, welcher 5 Jahre erhalten bleibt, bekomme aber kein ALG2, da im Ausland und somit nicht arbeitssuchend.

Die Techniker Krankenkasse erlaubt sowohl Kündigung der GKV als auch eine Anwartschaft (48€ / Monat) und nimmt uns nach der Rückkehr wieder auf, entweder weil ich wieder beschäftigt bin oder weil ich ALG2 beziehe.

Die einzige Lücke besteht, wenn wir krank zurückkommen. Dann kann weder eine Beschäftigung bestehen noch bin ich arbeitssuchend und habe somit keinen Anspruch auf ALG2. Deshalb werden wir in den sauren Apfel beißen und die Anwartschaft machen. So sind wir in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Hoffe das hilft Euch bei Eurer Entscheidung.

Wir lesen uns

Otti & Wolfgang
round the World
auf Weltreise
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