Hallo zusammen,
hatte auch bei meinem Fortgang von Dtld einige informative Telefonate mit meiner GKV nämlich der IKK.
Eine freiwillige Versicherung ist in Dtld stets möglich soweit sie sich direkt an eigene Kündigung,oder Arbeitslosigkeit anschließt.
Soweit man über irgendein Einkommen verfügt,wird daraus der monatl. Betrag errechnet.
Hat man,sowie ich,kein Einkommen,arbeitet nicht und ist nicht arbeitslos bezahlt man den Mindestbeitrag,der sich bei mir auf168€ monatlich beläuft.
Ebenso habe ich mich erkundigt,ob mich die Krankenkasse auch dann wieder zu diesem Betrag aufnimmt,wenn ich irgendwann in Südamerika beschließe,daß mir diese versicherung in Dtld nix bringt und sie kündige; dann aber irgendwann nach Dtld zurück komme und wieder freiwillig versichert sein möchte.
Ja,sie nehmen mich wieder freiwillig versichert auf, zum Mindestbeitrag,soweit ich über kein Einkommen verfüge und einen Wohnsitz in Dtld habe.
Sollte ich mich alu melden,bin ich selbstverständlich über das A-Amt versichert.
So,daß sind meine Informationen. Sollte irgendein Einkommen bestehen,läuft das so wie bei den Selbstsändigen,die in der GKV freiwillig versichert sind: Monatsbeitrag richtet sich nach Einkommen,zu belegen mit der Einkommenssteuererklärung einmal jährlich.
Das sind meine Informationen,hoffe irgendjemand damit geholfen zu haben.
Lg Claudia
Eine Auslandszusatzversicherung kann nur auf Basis einer Basisversicherung ob GKV oder PKV egal aufgepropft werden.
Die LVM bot mir dies für 495€ Jahrebeitrag an,soweit ich über eine dt. GKV verfüge.