Thema: gekündigt - anpruch ?  (Gelesen 2107 mal)

Dave

« am: 06. März 2013, 16:07 »
Hallo Leute,
hab jetzt schon ein wenig hier gesucht aber leider nicht das passende gefunden.
Ich werde zum 30.06 diesen Jahres freundlicherweise von meinem Chef gekündigt.
Meine (Welt)Reise beginnt allerdings erst am 01.09. ... nun meine Frage...
wenn ich mich Arbeitslos melde und bereits weiss das ich am 01.09 das Land verlasse, habe ich anpruch auf arbeitslosengeld für die zwei Monate die ich mich noch in Deutschland befinde oder erlischt dieser Anspruch weil ich schon weiss das ich mich ins ausland begeben werde?
Bzw. muss ich dem Arbeitsamt mitteilen das ich am 01.09. das land verlasse oder reicht das kurz vor abflug? Allerdings werde ich bei diesem Szenario wohl oder übel das Bewerbungsverfahren durchziehen müssen und noch Bewerbungen schreiben oder nicht?
Bin da grad etwas Ratlos, hoffe mir kann einer helfen.
Grüsse Dave
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Diggidi

« Antwort #1 am: 06. März 2013, 21:21 »
Hi Dave,

natürlich hast du Anspruch. Du solltest jedoch darauf achten, dass dein Chef dir aus betriebsbedingten Gründen kündigt. Bei mir war das alles ganz easy, ich habe sogar nur für 2,5 Tage Geld bekommen (das war die Lücke zwischen letztem Arbeitstag und Reiseantritt).

Du solltest dich 3 Monate vorher telefonisch arbeitssuchend melden (dass muss man drei Monate vorher wenn mans schon weiss), dann würde ich mich so gegen mai, juni da noch mal melden u mit offenen karten spielen a la ' ja bin jetzt mal in mich gegangen und denke ich nutze den umstand um zu reisen' u wie jetzt der ablauf ist. alles weitere regeln bzw erklären die dir dann schon ;-)

lg diggidi
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Dave

« Antwort #2 am: 07. März 2013, 11:37 »
Vielen dank für die Antwort diggidi! Hast mir sehr geholfen.
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ulmi

« Antwort #3 am: 08. März 2013, 17:41 »
Hallole,

ich würde Diggigi zustimmen. Formal bist Du ja dann vom 01.07. bis Beginn der Reise einfach arbeitslos und solltest auch Geld bekommen. Du bist dann eben ein Arbeitsloser, der sich für eine Reise entschieden hat und um den sie sich folglich nicht bemühen müssen. Und um das Bewerbungsgedöns zu vermeiden ist mit offenen Karten spielen bestimmt nicht die schlechteste Wahl.

Ich habe es auch wie Diggidi gemacht. Letzter Arbeitstag 30.05. Abflug 07.06. für die Tage dazwischen Geld bezogen und dann quasi am Abflug oder sogar kurz später durch Einwurf meines Briefes durch meine Eltern ordnungsgemäß beim Arbeitsamt abgemeldet.

Als ich von meiner Kündigung erfahren hatte (huch, wie schlimm...) arbeitssuchend und -los (letzteres macht man ja dann vor Ort persönlich) gemeldet. Für Mitte April hat die Arbeitsvermittlerin eingeladen fürs Profilaufnahmegespräch und ich hab ihr, wenn ich mich richtig erinnere, reinen Wein eingeschenkt. Ich glaube, sie sagte nur, dass ich mich dann eben entprechend abmelden sollte für den Abreisetag. Und von dem Tag an hab ich bis zur abreise bzw. abmeldung durch mich nie mehr was von denen gehört.

In Wirklichkeit sind die beim Amt auch froh über einen weniger, den sie betreuen müssen. So kams mir vor. Und auch jetzt nach Reise. Ich lasse mir Zeit, was passendes zum Arbeiten zu finden. Und die lassen mich in Ruhe meine Bewerbungsverfahren durchlaufen.

Grüßle
ulmi
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querweltein

« Antwort #4 am: 21. April 2013, 13:54 »
Moin,

da gibts doch schon gute Infos hier im Forum dazu ... ;)

Aber ja, ganz normal zum AA, suchend und dann arbeitslos melden, und dann am besten beim Antrag ausfüllen gleich sagen das du ab dann und dann dem Markt nicht mehr zur Verfügung stehst und dich abmelden. Dein Anpruch ist ja 4 Jahre gültig.


Gruß
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