Thema: Selbst kündigen oder kündigen lassen?  (Gelesen 4012 mal)

WE TRAVEL THE WORLD

« am: 11. Februar 2013, 15:52 »
Hi,

ich hab leider nicht so richtig was zum Thema "kündigen lassen" gefunden.
Ich habe mit meinem Arbeitgeber bzgl. der Weltreise gesprochen und er hat mir gesagt es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Er kündigt mich + wir machen einen Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag
-> heißt: ich habe keine Sperrfrist und er möchte sich natürlich absichern, dass ich ihn nicht wegen der Kündigung verklage

2. Aufhebungsvertrag
-> macht eigentlich nur Sinn wenn ich einen Anschlußjob hätte

3. Ich kündige selbst
-> und habe eine Sperrfrist

Ist das alles so richtig oder hab ich da was falsch verstanden/interpretiert?
Ich möchte nicht im Streit auseinander gehen und mir die Option offen halten wieder zu kommen.
Dann wäre die 1. Option doch eigentlich die beste oder?

knuffels

« Antwort #1 am: 11. Februar 2013, 17:16 »
1. Er kündigt mich + wir machen einen Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag
-> heißt: ich habe keine Sperrfrist und er möchte sich natürlich absichern, dass ich ihn nicht wegen der Kündigung verklage

Eine Sperrfrist kannst Du mit einem Aufhebungsvertrag nur vermeiden, wenn es konkrete wirtschaftliche Gründe gibt, z.B. Auftragsmangel. Der Aufhebungsvertrag muss dabei bestimmten Kriterien entsprechen, z.B. Fristen eingehalten werden, Abfindung in bestimmter Höhe und konkrete Gründe müssen angegeben werden.
Das Arbeitsamt wird ggf. der Sache nachgehen, die tatsächliche Situation des Unternehmens auch kontrollieren.

Ich konnte damals meine Sperrfrist von 12 auf 6 Wochen "runterhandeln", da damals tatsächlich Wirtschaftskrisewar , der Betrieb generell Personal abbaute, und mir mein Arbeitgeber einen negativen Brief geschrieben hat "... aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage wir sehen momentan keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung..."

2. Aufhebungsvertrag
-> macht eigentlich nur Sinn wenn ich einen Anschlußjob hätte

Anschlußjob - darum kümmerst Du Dich, wenn Du von Deiner Reise zurück bist.

3. Ich kündige selbst
-> und habe eine Sperrfrist

Warum willst Du die Sperrzeit unbedingt verhindern?
Vorschlag: melde Dich gleich nach Deiner Kündigung beim Amt.
Dann, nur ein paar Tage später, meldest Du Dich beim Amt wieder ab, mit der Begründung, Du willst Deutschland für unbestimmte Zeit verlassen.
Ein paar Monate später kommst Du wieder, meldest Dich wieder und bekommst sofort ALG.
Die Sperrzeit von 12 Wochen ist dann längst abgelaufen.
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WE TRAVEL THE WORLD

« Antwort #2 am: 11. Februar 2013, 17:26 »
Ok, also wenn ich dich richtig verstehe ist kündigen lassen nicht gut? Bzw. der Aufhebungs- /Abwicklungsvertrag würde Probleme machen? Aber könnte ich nicht darin regeln, dass ich früher freigestellt werde? Und die Kündigung hätte ich ja quasi schon fürs Arbeitsamt in der Hand. Der Aufhebungs- /Abwicklungsvertrag wäre doch quasi nur dafür da um zu regeln, dass es eine Option gibt wieder zu kommen, oder eben nicht.

knuffels

« Antwort #3 am: 11. Februar 2013, 17:58 »
Klar, wenn Du gut mit Deinem Chef reden kannst, dann ist sicher eine Freistellung möglich.
Der Aufhebungsvertrag bedeutet Ende des Arbeitsverhältnisses, das hat mit einer Rückkehroption nichts zu tun, das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Wenn Du eine Rückkehroption haben willst, dann frag doch Deinen Chef mal nach einem Teilzeitvertrag.
Arbeite ein paar Monate voll, mit dem halben Gehalt, dann mach ein paar Monate frei, mit fortlaufendem halben Gehalt.
Wenn Du dann wieder zurück bist, steigst Du wieder mit dem vollen Gehalt ein.
Ist meiner Meinung nach die geschickteste Lösung. Vielleicht kannst Du Dich mit Deinem Chef da irgendwie einigen.
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yourrulez

« Antwort #4 am: 21. März 2013, 22:08 »
Mal eine andere Sache zu Punkt 1:

Wie ist das denn bei Zeitarbeitsfirmen wenn die einen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag rauskündigen, die können ja einfacher sagen das sie keinen Job gerade haben und deshalb den Vertrag aufkündigen. Sicherstellen wollen die sicher auch das man sie hintenrum nicht verklagt, bekommt man dann auch eine Sperrfrist für ALG1 oder würde man rein theoretisch dann direkt ab dem Tag wo man raus ist Geld vom Amt bekommen?
Hintergrund ist folgender das meine alte Firma spitz gekriegt hat das ich auf Weltreise gehe und mein Zeitvertrag sowieso gerade auslief und die die Chance genutzt haben und ich für die restlichen Monate bezüglich Geld verdienen in den sauren Apfel beiße und über nen Kumpel da noch meine letzten paar Tage mache bis mitte Juli, mitte August wollte ich dann los. Da mein Kumpel da arbeitet wissen alle bescheid, ich hab nen Vertrag der unbefristet ist und ich werde dann rausgekündigt. Kriege ich dann für die Zeit auch eine Sperrfrist oder kann ich das Geld für den Monat vom Amt noch mitnehmen bis ich mich dann einen Monat später vom Arbeitsmarkt verabschiede?!
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Diggidi

« Antwort #5 am: 22. März 2013, 18:22 »
Hallo Mikelneid,

eine ganz entscheidende Info für eine hilfreiche Antwort ist, zu wann du dort aufhören würdest und ab wann du auf Reise gehst! Ich hatte den gleichen Fall und könnte dir bestimmt einen guten Rat geben, aber die INfo wäre wichtig. Denn je nach dem, ist es sehr wohl wichtig die Sperrfrist zu bedenken! Generell ist es so, dass ein Aufhebungsvertag zu Problemen führen kann.

Sobald du mehr schreibst, helfe ich gerne weiter!

Diggidi
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yourrulez

« Antwort #6 am: 27. März 2013, 20:39 »
Kann mir jemand vielleicht eine Antwort auf meine Frage geben? Wäre super!
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WE TRAVEL THE WORLD

« Antwort #7 am: 03. April 2013, 21:45 »
Tja, leider ist es nun zur 3. Variante (selbst kündigen) gekommen ...

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