Thema: VERWIRRUNG: arbeitssuchend melden obwohl eigentlich noch student?  (Gelesen 4388 mal)

flying

hallo liebe weltenbummler,
also ich habe ein problem und bräuchte mal eure hilfe
und zwar bin ich zur zeit studentin. ende september 2013 bekomme ich mein masterzeugnis und bin damit fertig mit meinem studium. für ein REF-platz kann ich mich aber erst im märz 2014 anmelden. somit müsste ich mich doch in der zwischenzeit arbeitssuchend melden (ist das eine pflicht oder nur eine möglichkeit arbeitslosengeld zu bekommen)...wie auch immer, das knifflige ist, dass ich schon ende august 2013 meine weltreise antrete und mich daher ja da schon abmelde. muss ich mich dann vorher auch schon arbeitssuchend (was ich ja eigentlich auf weltreise nicht bin) melden oder entfällt das einfach?!
ach ja das gute alte deutschland mit seinen behörden :-)
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen?!
0

der_dicke82

« Antwort #1 am: 11. Januar 2013, 01:10 »
huhu :-)

Die Frage wäre erstmal, ob du überhaupt einen Anspruch auf ALG1 hast, d.h. in den letzten 24 Monaten mind. 12 Monate sozialversichert gearbeitet :-)
Wenn das nicht zutrifft, ergibt sich für dich keine Notwendigkeit zur Arbeitssuchendmeldung!

Man muss sich in DE nicht Arbeitslos melden, das ist eine freiwillige Maßnahme um an die Hilfe in Form von Vermittlung und/oder Geld zu kommen.

gruß, Stefan
0

flying

« Antwort #2 am: 12. Januar 2013, 13:46 »
ahh super dank dir! ja also hätte eh keinen anspruch, mir gings vor allem um das formale, aber da ist es ja hier in dt doch mal ganz unkompliziert :-)
0

Cendra

« Antwort #3 am: 26. Februar 2013, 17:59 »
Da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde, habe ich mal ein wenig bei den Absolventen, die ich so kenne nachgefragt. Habe natürlich verschiedene Sachen gehört und bin nicht wirklich soviel schlauer als vorher, aber ich werde zur Sicherheit Folgendes machen: Mich auf jeden Fall erst einmal im Juni, also drei Monate vor Studienabschluss (ist bei mir auch der September) beim Amt als arbeitssuchend melden - nur für den Fall, dass ich keinen Job finde und nach meiner Reise Hartz4 empfangen müsste - was ich natürlich zu vermeiden versuche. Man kann u.U. nämlich eine Sperre bekommen. Nach einem Tag Arbeitslosenzeit werde ich mich beim Amt offiziell abmelden. Das kann man machen, ist auch völlig legal. Allerdings habe ich auch jahrelang beitragspflichtig gearbeitet und würde deswegen wahrscheinlich auch ALG bekommen.
0

Kavo

« Antwort #4 am: 27. Februar 2013, 11:49 »
Hey,
es gibt einen Unterschied zwischen "arbeitssuchend" und "arbeitslos". Jeder kann sich jederzeit "arbeitssuchend" melden. Dann setzen die Leute vom Arbeitsamt sich mit dir zusammen und ihr sprecht darüber, für welche Stellen du dich interessierst. Du kannst auch Bewerbungen mitbringen und die geben dir Tipps, was du verbessern kannst. Du bekommst gegebenfalls sogar Angebote vom Amt. Das beste ist aber, dass du einen Teil der Kosten für die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsfoto, Bewerbungsmappe, Porto) und der Reisekosten zum Bewerbungsgespräch vom Amt erstattet bekommst. Wie gesagt, es handelt sich dabei um den Status "arbeitssuchend". Ob du in der Zeit noch Student bist oder einen Job hast, interessiert keinen. Wenn ich mich recht erinnere, steht auch jedem die finanzielle Unterstützung bei der Bewerbung zu.
Erst wenn du nicht mehr Student bist, meldest du dich "arbeitslos" und auch erst dann bekommst du Geld oder eben nicht (falls du keinen Anspruch hast).
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK