Hallo lahja,
grundsaetzlich ok, aber:
damit du auch nach einer Wiederkehr nach mehr als 12 Monaten wieder / erstmals Arbeitslosengeld bekommen kannst, muessen deine Ansprueche vor Abreise festgestellt werden. Dabei kann fuer dich die Abreise vor der tatsaechlichen Arbeitslosigkeit schwierig werden:
Die Meldung zur Arbeitslosigkeit und der Antrag auf Arbeitslosengeld, also die Feststellung der Ansprueche, die dann 4 Jahre gelten, sind bei der Arbeitsagentur zwei verschiedene Prozesse (hier in Berlin sogar an zwei verschiedenen Orten bei verschiedenen Teams). Daher solltest du dich fruehzeitig kuemmern, ob du alles fuer die Feststellung der Ansprueche auch vor der Abreise zusammen hast. Z.B. muss dein Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausfuellen, in der z.B. alle Gehaelter der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (oft ja klar, aber eben nicht in jedem Job z.B. bei bezahlten Ueberstunden) und alle Ansprueche aus Urlaub, der nicht genommen wurde, eingetragen werden muessen. Hier kann es sicher zur Verzoegerungen kommen, da nicht jeder Arbeitgeber so flexibel ist, das zeitnah nach Kuendigung auszustellen - gerade weil oft ja unklar ist, ob alle Urlaubstage auch so wie geplant genommen werden (koenntest ja spontan krank werden...).
Informiere dich einfach bei deiner Arbeitsagentur telefonisch, was im Detail fuer den Antrag auf Arbeitslosengeld benoetigt wird und wie da die Terminvergabe laeuft. Manchmal kann man es auch einfach schriftlich einreichen. Und dann frag deinen Arbeitgeber, ob er alles rechtzeitig ausstellen und dir uebergeben kann.
Ich hoffe das hilft dir weiter, ist viel formeller Papierkram, aber so isses nun mal.
Also mein Arbeitgeber braucht 4 Wochen nach Ausscheidung aus der Firma, um mir alles noetige zu schicken. Beim Arbeitsamt sagte man mir aber, dass die Ansprueche in dem persoenlichen Termin der Abgabe des Arbeitslosengeldantrags dann direkt festgestellt werden koennen, so dass da dann keine Zeitverzoegerung mehr kommt.