Thema: Abmeldung Krankenkasse NACH oder VOR Abmeldung Arbeitsagentur  (Gelesen 5087 mal)

CPT_CHAOS

Hallo,
das alte Thema mal wieder, der bürokratische Kram mit Arbeitsamt und GKK:
 
Als ich das letzte Mal auf Reise ging hatte ich für ein Jahr unbezahlten Urlaub - war also noch "beschäftigt" im Unternehmen - und konnte mir die Bürokratie mit der Arbeitslosmeldung sparen.
Allerdings habe ich mich auch damals schon von meiner gesetzl. Krankenkasse (BKK Pfalz) abgemeldet und später wieder zurückgemeldet, was auch problemlos vonstatten ging.


Jetzt aber ist die Situation etwas anders: Ich habe zum 31.12.2012 gekündigt und werde schon am 5.12. fliegen da ich noch Resturlaub habe. Arbeitslos werde ich mich diese Tage melden und die Abmeldung bei der Agentur für Arbeit würde ich dann kurz vor dem Flug machen (z.B. 3.12.)  Soweit ist alles klar (hoffe ich mal).

Nun zur Krankenkasse: Soweit ich das verstanden habe bezahlt ja das Arbeitsamt noch die Krankenkassen-Beiträge bis zu einem Monat nach Ende des Arbeitsverhältnisses (Übergangsfrist). Das wär bei mir also bis zum 31 Januar 2013. Allerdings melde ich mich ja schon am 3.12. bei der Arbeitsagenur ab...

Soll ich mich nun also erst im Januar wieder bei der Krankenkasse abmelden (von unterwegs) oder wäre es sinnvoll denen JETZT SCHON mitzuteilen dass ich zum 31.12. gekündigt habe und voraussichtlich ab Anfang Dezember weg (und von der Arbeitsagentur abgemeldet) bin?


Hmm...Da fällt mir gerade ein: Wenn ich mich zum sagen wir mal 3.12. bei der Arbeitsagentur abmelde, übernehmen die ja auch keine Krankenkassenzahlungen mehr für mich, d.h. nach der Logik MÜSSTE ich mich VORHER bei der KK abmelden da ab dem Moment das Arbeitsamt keine Krankenkassenbeiträge mehr für mich zahlt und die KK dann das Geld von mir haben möchte, richtig???


P.S. Sorry ich weiß dies ist ein leidiges Thema das in Hundert Variationen immer wieder auftaucht, aber ich kann auch nach Lesen der Infos unter Organisationen und hier im Forum keine eindeutige Antwort darauf erkennen. Sch**ß Bürokratie...  >:(
Bedanke mich für alle Antworten!  :)








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Diggidi

« Antwort #1 am: 04. Oktober 2012, 08:49 »
Hallo,

soweit ich meine Krankenkasse richtig verstanden habe ist man über die KRANKENKASSE noch einen Monat restversichert nicht übers Amt.

lg diggidi
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CPT_CHAOS

« Antwort #2 am: 04. Oktober 2012, 11:36 »
Evtl. hat sich das Thema auch schon erledigt, denn ich realisiere gerade: Da ich ja vor Ende meines Arbeitsverhältnisses losfahre (Resturlaub) kann ich mich ja gar nicht arbeitslos melden, da ich die Vorrausetzungen nicht erfülle.
Siehe http://weltreise-info.de/organisation/alg1_faq.html.

Ich denke sowieso, dass es relativ sinnlos wäre, da ich wohl die Anwartschaft nicht erfülle (habe in den letzten 2 Jahren ganze 13 Monate unbezahlten Urlaub gehabt (1. Weltreise) und in dieser Zeit keine Sozialbeiträge --> ergo Anwartschaft nicht erfüllt.
(Kann mir nicht vorstellen dass unbez. Urlaub ohne Soz.-Versicherungsbeiträge angerechnet wird?!)

Ergo: Korrigiert mich wenn ich das richtig sehe, aber da ich eh kein Geld bekomme, kann ich mir den ganzen Kram mit der Arbeitssuchend/los-meldung etc auch sparen und einfach nur bei der Krankenkasse ab 01.01.2013 abmelden. Richtig??

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Diggidi

« Antwort #3 am: 04. Oktober 2012, 13:38 »
Wenn du dir sicher bist dass du kein Anrecht hinter her hast denke ich schon aber ruf doch einfach mal an.

wenn du vor beendigung fährst macht es sicherlich keinen sinn.
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Hias

« Antwort #4 am: 04. Oktober 2012, 14:53 »
Zitat
Ergo: Korrigiert mich wenn ich das richtig sehe, aber da ich eh kein Geld bekomme, kann ich mir den ganzen Kram mit der Arbeitssuchend/los-meldung etc auch sparen und einfach nur bei der Krankenkasse ab 01.01.2013 abmelden. Richtig??

Richtig! Ich hab es auch so gemacht!
Ich reise auch während meiner "Resturlaubsabbauzeit" ab!
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CPT_CHAOS

« Antwort #5 am: 04. Oktober 2012, 17:05 »
@Hias: Wie hast du das mit deiner Krankenkasse gemacht? Bist du gesetzlich versichert?

Safe travels!  8)
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Hias

« Antwort #6 am: 05. Oktober 2012, 07:31 »
Das mit der Krankenkasse hat mich einige Telefonate gekostet.
Ja, ich bin gesetzlich versichert. Habe dann bei der Krankenkasse angerufen, ihnen mitgeteilt wann mein Arbeitsvertrag endet, ich also kein Einkommen mehr beziehe. Ab diesem Zeitpunkt wird dann die Mitgliedschaft der Krankenkasse auf "ruhend" gesetzt. Wenn ich nach Deutschland zurückkehre (Zeitpunkt offen) rufe ich dort an und sage dass ich wieder aufgenommen werden will!
Hierbei ist es egal, ob man gesund oder krank zurückkehrt. Sie müssen einen wieder nehmen (auch rückwirkend zum Einreisezeitpunkt nach D. Als Beweis gilt das Flugticket - also aufheben)
Gleichzeitig melde ich mich dann bei der Auslandskrankenversicherung ab.
Da ich ja schon während meiner Abbauzeit des Resturlaubes abreise, bin ich noch in Deutschland bis zum Ende des Arbeitsvertrages versichert, da ich ja Einkommen beziehe und gleichzeitig auch privat auslandsreisekrankenversichert.
Sollte ich zum Zeitpunkt meiner Rückkehr noch einen längeren vorhersehbaren Zeitraum arbeitslos sein, so gehe ich zusätzlich noch zum Arbeitsamt und melde mich arbeitslos (vor meiner Abreise mache ich das nicht, ist ja nicht möglich wegen Urlaubsabbau). Man kann also sofort ALG beziehen. Als Beweis hierfür gilt z.B. die Kündigung deines Arbeitsverhältnisses welches ja vor der Reise war!

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CPT_CHAOS

« Antwort #7 am: 05. Oktober 2012, 14:57 »
Danke! Genauso hab ich mir das auch vorgestellt. Aber gut das nochmal bestätigt zu lesen...
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