Hallo,
das alte Thema mal wieder, der bürokratische Kram mit Arbeitsamt und GKK:
Als ich das letzte Mal auf Reise ging hatte ich für ein Jahr unbezahlten Urlaub - war also noch "beschäftigt" im Unternehmen - und konnte mir die Bürokratie mit der Arbeitslosmeldung sparen.
Allerdings habe ich mich auch damals schon von meiner gesetzl. Krankenkasse (BKK Pfalz) abgemeldet und später wieder zurückgemeldet, was auch problemlos vonstatten ging.
Jetzt aber ist die Situation etwas anders: Ich habe zum 31.12.2012 gekündigt und werde schon am 5.12. fliegen da ich noch Resturlaub habe. Arbeitslos werde ich mich diese Tage melden und die Abmeldung bei der Agentur für Arbeit würde ich dann kurz vor dem Flug machen (z.B. 3.12.) Soweit ist alles klar (hoffe ich mal).
Nun zur Krankenkasse: Soweit ich das verstanden habe bezahlt ja das Arbeitsamt noch die Krankenkassen-Beiträge bis zu einem Monat nach Ende des Arbeitsverhältnisses (Übergangsfrist). Das wär bei mir also bis zum 31 Januar 2013. Allerdings melde ich mich ja schon am 3.12. bei der Arbeitsagenur ab...
Soll ich mich nun also erst im Januar wieder bei der Krankenkasse abmelden (von unterwegs) oder wäre es sinnvoll denen JETZT SCHON mitzuteilen dass ich zum 31.12. gekündigt habe und voraussichtlich ab Anfang Dezember weg (und von der Arbeitsagentur abgemeldet) bin?
Hmm...Da fällt mir gerade ein: Wenn ich mich zum sagen wir mal 3.12. bei der Arbeitsagentur abmelde, übernehmen die ja auch keine Krankenkassenzahlungen mehr für mich, d.h. nach der Logik MÜSSTE ich mich VORHER bei der KK abmelden da ab dem Moment das Arbeitsamt keine Krankenkassenbeiträge mehr für mich zahlt und die KK dann das Geld von mir haben möchte, richtig???
P.S. Sorry ich weiß dies ist ein leidiges Thema das in Hundert Variationen immer wieder auftaucht, aber ich kann auch nach Lesen der Infos unter Organisationen und hier im Forum keine eindeutige Antwort darauf erkennen. Sch**ß Bürokratie...
Bedanke mich für alle Antworten!