Thema: ich suche doch gar keine arbeit!!!  (Gelesen 6507 mal)

Juniper

« am: 19. Juni 2012, 23:57 »
hallo,
obwohl ich  jetzt wohl bald sämtliche threads zum thema arbeitslosmelden zweimal durch habe, bin ich immer noch total verunsichert, wie und wann ich denen jetzt am besten sage, dass ich dem arbeitsmarkt mitnichten sofort wieder zur verfügung stehe...
also: ich habe vor einigen tagen gekündigt und bin laut offizieller frist zum 30.09.2012 draußen. nach all dem,was ich hier schon so gelernt habe ;), sieht mein plan jetzt so aus, dass ich mich  ende juni zunächst telefonisch arbeitssuchend melde, die mir dann einen termin zum persönlichen kommen antragen werden - und da der ja dann wohl schon im juli liegen wird (also innerhalb der drei monate bis zum eintritt der arbeitslosigkeit) könnte ich den dann gleich zum arbeitslos melden nutzen  -
- nur wie? habe jetzt immer wieder gelesen, dass man der arbeitsagentur die konkreten reisepläne tunlichst erst n a c h  der bewilligung des ALG mitteilen sollte ... was mir mehr als einleuchtend erscheint. nur dauert das ja einige wochen, bis ich den in händen halte - aber wie fülle ich dann  zB diesen seitenlangen anmeldebogen aus:
http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-NRW/Essen/AA/A20-Intern/Publikation/Arbeitspaket.pdf
???
und wie wimmel ich drei monate lang vermittlungsversuche und drängen auf bewerbungen ab? !? habe leider erst wieder jüngst bei einer kollegin miterleben müssen, wie nervig die waren...sind ihr sofort nach arbeitssuchendmeldung auf die senkel gestiegen ...
danke für eure hilfe!
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Vombatus

« Antwort #1 am: 20. Juni 2012, 09:05 »
Hallo Juniper.
Wie du auch schon in einigen Beiträgen lesen kannst, haben viele (ich auch) einfach schon von Anfang an gesagt, dass ein längere Auslandsaufenthalt/eine Weltreise ansteht und man ab Tag X nicht mehr in Deutschland ist.

Bis jetzt hatte auch noch keiner von negativen Reaktionen berichtet.

Letztendlich geht es auch nur um die Zeit danach. Also damit du jetzt schon, deine Ansprüche geltend machst. Geld bekommst du (in den ersten 3 Monate) wegen der Sperrzeit sowieso nicht. Und wenn du dann sowieso weg bist, bekommst du auch keine Angebote vom Arbeitsamt. Mein Berater wünschte mir viel Spaß und meinte, das er das auch gerne machen würde ... also auf Reisen gehen.

Also alles nervige ausfüllen, angeben ab wann du nicht mehr da bist, dann wird das gleich notiert und du musst dich später nicht erst wieder abmelden.

So würde ich das machen.
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alex

« Antwort #2 am: 20. Juni 2012, 10:40 »
Hallo Juniper.
Wie du auch schon in einigen Beiträgen lesen kannst, haben viele (ich auch) einfach schon von Anfang an gesagt, dass ein längere Auslandsaufenthalt/eine Weltreise ansteht und man ab Tag X nicht mehr in Deutschland ist.

Bis jetzt hatte auch noch keiner von negativen Reaktionen berichtet.

Letztendlich geht es auch nur um die Zeit danach. Also damit du jetzt schon, deine Ansprüche geltend machst. Geld bekommst du (in den ersten 3 Monate) wegen der Sperrzeit sowieso nicht. Und wenn du dann sowieso weg bist, bekommst du auch keine Angebote vom Arbeitsamt. Mein Berater wünschte mir viel Spaß und meinte, das er das auch gerne machen würde ... also auf Reisen gehen.

Also alles nervige ausfüllen, angeben ab wann du nicht mehr da bist, dann wird das gleich notiert und du musst dich später nicht erst wieder abmelden.

So würde ich das machen.

Ich habs genauso gemacht. Für den Mitarbeiter vom Amt war das auch nix neues. Hatten wohl schon einige vor mir gemacht. Hab mich gleich für den ersten Tag nach meinem letzten Arbeitstag abgemeldet. Damit habe ich meine Ruhe und er keine Arbeit.
Die Unterlagen wollte er bei mir gar nicht haben (hatte auch keine ausgefüllt  :D). Die soll ich dann einfach einreichen wenn ich wieder da bin.
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querweltein

« Antwort #3 am: 20. Juni 2012, 13:08 »
dito. mit offenen karten spielen. kein problem.
allerdings würde ich schon alles abgeben, damit dein bewilligungsbescheid gemacht wird. denn wenn du das erst NACH der Reise machst, wird zur Berechnung des Geldes dein letztes Jahr Gehalt mit herangezogen - und du wirst sicher auf Reisen nicht viel verdienen?
Bei mir war es so, das der 1. Tag der Arbeitslosigkeit ein Freitag war, und wir sind am Tag danach geflogen. Da gibt es dann wegen nur diesem einen Tag und der Sperrfrist keinen Bewilligungsbescheid. Auf Nachfragen habe ich aber per email versichert bekommen, das das Geld bewilligt sei, also im Prinzip ein email Bescheid.
Aber das mag wegen der Terminlage ein Einzelfall sein.

Achja, wenn man studiert ist landet man idR im Akademiker Team des AA. Die sind idR auch entspannter.

Gruß
Gruß
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karoshi

« Antwort #4 am: 20. Juni 2012, 16:11 »
allerdings würde ich schon alles abgeben, damit dein bewilligungsbescheid gemacht wird. denn wenn du das erst NACH der Reise machst, wird zur Berechnung des Geldes dein letztes Jahr Gehalt mit herangezogen - und du wirst sicher auf Reisen nicht viel verdienen?

Herangezogen wird (wie von querweltein richtig geschrieben) das letzte Jahr Gehalt, nicht das Gehalt des letzten Jahres. Das ist ein feiner, aber entscheidender Unterschied. Nach einer einjährigen Reise ohne (sozialversicherungspflichtiges) Einkommen zählt also die Zeit davor für die Höhe des ALG, auch wenn damals kein Antrag gestellt wurde. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html

LG, Karoshi
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alex

« Antwort #5 am: 20. Juni 2012, 16:58 »
allerdings würde ich schon alles abgeben, damit dein bewilligungsbescheid gemacht wird. denn wenn du das erst NACH der Reise machst, wird zur Berechnung des Geldes dein letztes Jahr Gehalt mit herangezogen - und du wirst sicher auf Reisen nicht viel verdienen?

Herangezogen wird (wie von querweltein richtig geschrieben) das letzte Jahr Gehalt, nicht das Gehalt des letzten Jahres. Das ist ein feiner, aber entscheidender Unterschied. Nach einer einjährigen Reise ohne (sozialversicherungspflichtiges) Einkommen zählt also die Zeit davor für die Höhe des ALG, auch wenn damals kein Antrag gestellt wurde. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html

LG, Karoshi

So hats mir auch der Arbeitsamtmensch damals erklärt. Deswegen habe ich mir auch den Antragswahnsinn (erstmal) gespart.
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querweltein

« Antwort #6 am: 21. Juni 2012, 07:04 »
ich meinte es eigentlich andersherum, aber ok, dann war ich da falsch informiert. Galube mich zu erinnern das allgemeiner Konsens war, nicht ohne Bewilligung loszufahren.

Mal  sehen wie es dann bei uns mit AA weitergeht, ist ja nicht mehr lang hin.
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karoshi

« Antwort #7 am: 21. Juni 2012, 07:21 »
Galube mich zu erinnern das allgemeiner Konsens war, nicht ohne Bewilligung loszufahren.
Das betrifft vor allem Leute, die mit ihrer Reisezeit über einem Jahr liegen, oder bei denen die theoretische Möglichkeit besteht, dass sie ihre Reise über ein Jahr hinaus verlängern wollen/müssen. (Die Wahrscheinlichkeit sollte man allerdings nicht unterschätzen.) Die sichern sich dadurch die Ansprüche für 4 Jahre. Wer definitiv eine kürzere Reise plant und vorher maximal ein paar Tage ohne Arbeit ist, für den lohnt sich die Rennerei eher weniger.
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FliegenOhneFallschirm

« Antwort #8 am: 06. August 2012, 20:10 »
Hallo,

hier noch ein Forum-Eintrag, wo es "schiefgegangen" ist mit der Ehrlichkeit:

http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=1422.0


Das korrekte Vorgehen wäre, wenn du sagst, dass du ne Weltreise machst, dass der Sachbearbeiter einträgt, dass du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und du dich dann auch nicht arbeitslos melden kannst (s. Forums-Eintrag oben). Deswegen werde ich bei dem Erstgespräch nichts Verbindliches sagen, das der Bearbeiter gegen mich verwenden kann ;)

Liebe Grüße
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Diggidi

« Antwort #9 am: 31. August 2012, 08:44 »
Vor allem reden fast alle hier im forum von der Variante selber kündigen. Das ist dem Amt ja dann meistens Wurst weil man ja eh drei Monate Sperre bekommt. Ich werde aber netterweise gekündigt und dann wäre es meiner Meinung schon auffällig wenn ich sage und im übrigen gehe ich auf Reise die sind ja nicht doof!

lg diggid
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Sangeetha

« Antwort #10 am: 31. August 2012, 20:48 »
Galube mich zu erinnern das allgemeiner Konsens war, nicht ohne Bewilligung loszufahren.
Das betrifft vor allem Leute, die mit ihrer Reisezeit über einem Jahr liegen, oder bei denen die theoretische Möglichkeit besteht, dass sie ihre Reise über ein Jahr hinaus verlängern wollen/müssen. (Die Wahrscheinlichkeit sollte man allerdings nicht unterschätzen.) Die sichern sich dadurch die Ansprüche für 4 Jahre. Wer definitiv eine kürzere Reise plant und vorher maximal ein paar Tage ohne Arbeit ist, für den lohnt sich die Rennerei eher weniger.

Wenn ich also genau weiß, dass ich nach einem Jahr wieder zurück bin, ist es ausreichend, mich erst dann arbeitslos zu melden? Zwischen dem Ende meiner Arbeit und meiner Reise liegen nur 9 Tage. Und wenn es auch so geht, dann kann ich mir die Rennerei kurz vor meiner Reise sparen.

Danke und viele Grüße,
Sangeetha
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laax

« Antwort #11 am: 31. August 2012, 21:52 »
Habe genau das gemacht.
Wenn du also definitiv nicht länger als ein Jahr nach Ende deines Arbeitsverhältnisses weg bist, ist das möglich.
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