Thema: Start der Reise während das Arbeitsverhältnis noch läuft  (Gelesen 2438 mal)

JayOnTheRox

Hallo zusammen,

Bin leider auf allen mittlerweile 11 Seiten nicht fündig geworden, daher der neue Post.
Ich plane, mein mittlerweile fast 15 jähriges Angestelltenverhältnis in Absprache mit dem Arbeitgeber zu beenden.
Weiterhin spekuliere ich darauf, dass ich mich mit dem Arbeitgeber darauf einigen kann, dass ich statt Abfindung noch ein halbes Jahr mein Gehalt bekomme, sagen wir der Einfachheit halber ab dem 01.01.13 bis 01.07.13.
Start der Weltreise wäre dann aber ebenfalls 01.01. bis 15.01.13, da die Gehaltszahlungen ohne Miete und Inlandskrankenversicherung einen großen Teil meines Weltreisebudgets ausmachen.
Ausser, dass ihr mir Glück wünschen sollt, dass das alles so klappt  :) , brauche ich Hilfe, damit ich im Fall der Fälle nach meiner Rückkehr ALG 1 erhalte. Wie mache ich das?
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Vombatus

« Antwort #1 am: 02. Juni 2012, 13:18 »
… wie lange möchtest du reisen?
Also wie viele Monate nach deiner tatsächlichen Arbeitslosigkeit bist du unterwegs. bzw. kommst wann zurück?
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JayOnTheRox

« Antwort #2 am: 02. Juni 2012, 19:25 »
Ich plane ein Jahr weg zu sein.
Also bin ich ca ein halbes Jahr unterwegs, bis ich tatsächlich arbeitslos bin.
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laax

« Antwort #3 am: 03. Juni 2012, 06:00 »
Ich mache gerade genau das...Bin unterwegs und habe noch einen Monat weiter Gehalt bezogen.

Kein Kontakt mit der Agentur für Arbeit.

Man muss allerdings innerhalb eines Jahres zurück kehren. Da man (simpel gesagt) in den letzten 2 Jahren, mindestens 365 Tage Sozialversichert beschäftigt gewesen sein muss. Und genau das ist dann der Fall.

Wenn ich zurück kehre einfach zur Agentur für Arbeit und danach gibt es Geld. Hoffentlich... ;)
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JayOnTheRox

« Antwort #4 am: 03. Juni 2012, 10:24 »
Danke für die zügigen Reaktionen!

Also das hieße für mich, dass ich nach Auslaufen (Ende, Aufhebung) meines Arbeitsvertrages noch ziemlich genau ein Jahr reisen könnte, was mir genug Puffer geben sollte.
Die Sperrfrist müsste dann trotz fehlender Meldung von mir beim Arbeitsamt dann auch kein Problem mehr sein, oder?
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laax

« Antwort #5 am: 03. Juni 2012, 11:57 »
Ganz genau. So sind zumindest meine Informationen, ich möge verbessert werden falls etwas nicht stimmt!
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Renegade

« Antwort #6 am: 03. Juni 2012, 12:30 »
Hi,

habe genau das selbe gemacht. Bin am 23.06 gestartet und mein Vertrag lief am 30.6 erst aus. Das heisst du kannst dich gar nicht melden da du nicht Arbeitslos bist. Die Sperrfrist beginnt ab dem Ereignis (sprich der Kündigung). In meinem Fall bin ich einfach nach 11 Monaten zurückgekehrt und habe jetzt noch 9 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld da die 3 Monate Sperrfrist schon während meiner Reise abgelaufen ist. Bescheid und Geld ist schon da also ist diese Auskunft 100% korrekt.

Viele Grüße

Rene


JayOnTheRox

« Antwort #7 am: 03. Juni 2012, 12:42 »
Cool, danke euch!
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