Thema: Freiwillige Krankenversicherung zw. Weltreise und Arbeitslosmeldung??  (Gelesen 3320 mal)

Juniper

Hallo,

wir planen ab September /Oktober durch die Welt unterwegs zu sein und etwa im Juni 2013 wieder nach Europa /Deutschland zurückzukommen. Da wir uns aber auch dann ( in D ) noch zeitliche und räumliche Bewegungsfreiheit wünschen, wollen wir uns nicht sofort arbeitslos melden.

Weiß jemand, wie in dieser Situation unsere Möglichkeiten in Sachen Krankenversicherung aussehen? Wir haben bei unserer bisherigen Recherche herausgefunden, dass man sich wohl „freiwillig versichern“ kann und der monatliche Beitrag dann nach dem aktuellen Einkommen berechnet wird (was bei uns gleich null wäre, also läge der Beitrag wohl beim untersten Satz von etwa 130 €?)  -

Wir sind aber ziemlich verwirrt, weil da irgendeine Frist von 3 Monaten erwähnt wird (innerhalb derer man eine freiwillige Versicherung beantragen muss? Ab dem letzten Versicherungsverhältnis?)?  Heißt das, wir können zwischen Weltreise und Arbeitslosmeldung nicht freiwillig versichert sein? und was heißt überhaupt „freiwillig“ – wir dachten, in D muss man sich eh versichern?!

Danke für entwirrende Informationen ;) !
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helen

Hi!

Ich habe die ganze "Versicherung selbst zahlen"-Variante für ein paar Monate vor der Weltreise gewählt (wollte in Ruhe und schnell (!) meine Doktorarbeit fertig schreiben und danach gleich weg). Bin da aber schon bei einer Versicherung gewesen, nur eben dann "freiwillig" versichert (besser "auf eigenen Kosten" versichert). Ich habe einfach dort angerufen, gesagt, dass mein Vertrag demnächst ausläuft und ich mich dann selbst versichern möchte, ohne Arbeitsamt. Mir wurde ein Formular zugeschickt, da habe ich dann angegeben, dass ich kein Geld verdien/von Ersparnissen lebe und innerhalb kürzester Zeit hatte ich die Bestätigung und die genaue Kostenaufstellung. Ich zahle aktuell 149,XX € inkl. Pflegeversicherung (das sind aber nur 5 Euro oder so), das wird an der untersten Einkommensgrenze bemessen (irgendwo im die 800 Euro).

Wie das allerdings ist wenn man sich neu irgendwo versichert kann ich leider nicht sagen. Kann allerdings die "wir wollen erstmal ungebunden nach einer Arbeit suchen" Idee voll und ganz verstehen - vielleicht hatte ich aber auch nur Pech mit meinem Sachbearbeiter.  :-\

Grüße  :)

Juniper

hallo helen, danke für deine info- scheint unsere recherche in sachen beitragshöhe zu bestätigen.
der witz ist bei uns jetzt eben nur, dass wir nicht direkt vorher in D versichert wären…

und das genau ist der knackpunkt: kann man sich nur innerhalb dieser ominösen drei-monats-frist (nach dem letzten versichert sein) freiwillig versichern, wir also nach längerer reiseabwesenheit nicht mehr?!

wären sehr dankbar für weitere hilfreiche kommentare !!
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djmuh

Es ist so wie du sagst, wenn du aus der 3-Monatsfrist raus bist, wirds schwierig. Die einfachste Lösung ist es, eine Anwartschaft bei der GKV für 40€/Monat abzuschließen. Dann müssen Sie dich nach deiner Rückkehr wieder nehmen, auch als freiwillig gesetzlich Versicherter.

Würde mir allerdings nicht einfallen, 40€ über Monate ohne Gegenleistung zu bezahlen. Es gibt auch Leute die außerhalb der 3-Monatsfrist wieder freiwillig gesetzlich versichert wurden: http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=73.msg24362#msg24362

Viel Erfolg mit den Halsabschneidern...

LG

djmuh
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Münchner66

Also, ich weiss nicht ganz was Du meinst...

wenn es um die Versicherung im Ausland geht brauchst Du eine private >Auslandskrankenversicherung. Die kostet, wenn Du nicht in den USA/Kanada reist ab 40 € im Monat. Anbieter z.B. Hanse Merkur oder der ADAC. Mit Nordamerika zahst du schnell 100 € oder mehr...

Wenn ihr Euch zuhause wieder arbeitslos meldet seit ihr durch dien Arbeitsagentur per Gesetz wieder bei Eurem pflichtversichert. Unter bestimmten Voraussetzung bist Du dann auch wieder berechtigt direkt  ALG I zu beziehen.
Dazu brauchst Du die entsprechenden Anwartschaften. Anwartschaften heisst in dem Zusammenhang nicht, dass Du dafür bezahlen musst, vielmehr ob Du die entsprechenden Versicherungszeiten zusammenbringst...

Also zusammengefasst: Du brauchst in D keine Beiträge zu zahlen, sondern nur die Auslandskrankenversicherung!

Oder hab ich die Fragestellung nicht kapiert?

Achja...  dies war keine Rechtsberatung im engeren Sinne, für Fehler übernehme ich keine Haftung;-)

Deine Krankenversicherung wird Dir aber sicher Auskunft geben!
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djmuh

Also es geht ja nicht um den Bezug von ALG I und daher ist die Anwartschaft rein auf die GKV bezogen. So wie ich das verstanden habe, will er sich ja eben nach der Rückkehr nicht direkt arbeitslos melden, um den damit verbundenen Pflichten zu entgehen. Daher gibt es also eine Versicherungslücke zwischen dem Tag der Rückkehr und dem Tag der Arbeitslosmeldung, in dem er sich gerne freiwillig gesetzlich versichern würde...
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