Thema: Private Krankenversicherung  (Gelesen 5419 mal)

Reisender215

« am: 21. Mai 2012, 12:56 »
Hallo, 

nachdem ich meine Private Krankenversicherung kündigen wollte und auch den neuen Vertrag der Auslandskrankenversicherung mit einreichte(wie von der Dame gewünscht) , kam heut dies:


wie Sie uns mitgeteilt haben, möchten Sie Ihre Krankenversicherung aufgrund des Auslandsaufenthaltes beenden. Eine Vertragsbeendigung ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie sich behördlich aus Deutschland abmelden und keinen Wohnsitz mehr unterhalten. Sollte dies der Fall sein, schicken Sie bitte eine Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
 
Ansonsten muss Ihr Vertrag in Anwartschaft gestellt werden. Dazu hatten wir Ihnen die Unterlagen bereits im Februar zugeschickt. Bitte reichen Sie diese umgehend ein.


Die Frage ist nun ist dem 100% so? Ich gehe davon aus , das ich ja über die HAnse Merkur ja auch bis zu 6 Wochen versichert bin.?

Grüße

 
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Marco75

« Antwort #1 am: 26. Mai 2012, 17:32 »
Die Frage ist nun ist dem 100% so? Ich gehe davon aus , das ich ja über die HAnse Merkur ja auch bis zu 6 Wochen versichert bin.?

Ja, das ist zu 100% so. Musste ich auch machen. Ich habe aber eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, da ich meinen Wohnsitz nach wie vor in Deutschland habe. ob du über die Hanse-Merkur auch in Deutschland versichert bist, weiß ich nicht. Aber du kannst das sehr genau timen. Wenn du zB am 1.6. losfliegst, dann schließt du nun eine Versicherung bei der Hanse Merkur ab dem 1.6. ab und kündigst die private KV zum 1.6. und reichst den Versicherungsschein der Hanse Merkur bei deiner KV als Beleg ein. Solltest du dich abmelden aus D auch die Abmeldung. Solltest du den Wohnsitz in D behalten, kannst du IMHO auch kündigen, wenn du länger als 6 Monate im Ausland bist. Das hat aber Nachteile wenn du wieder nach Deutschland zurück kommst (neues Aufnahmeverfahren, höhere Gebühren etc.).

Bei welcher privaten KV bist du denn?
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helen

« Antwort #2 am: 26. Mai 2012, 20:41 »
Habe zwar nur eine private Zusatzversicherung aber auch da wurde mir gesagt, dass ich (obwohl von der gesetzlichen Versicherung abgemeldet und da kein Problem) frühestens zum Ende des Jahres kündigen kann außer ich melde mich behördlich ab (dann allerdings geht das beenden der Versicherung auch bis zu 3 Monate rückwirkend  ::) ). Wollte mich eigentlich nicht abmelden, da ich aber von Juli bis März unterwegs bin sehe ich es nicht ein, 6 Monate "umsonst" zu zahlen. Bin sogar am Überlegen, ob ich mich nicht schon zum 01. Juli abmelde obwohl ich erst am 17. fahre - bin etwas genervt und möchte diesen halben Monat dann auch gerne sparen, wenn ich mich schon abmelden muss.

Zitat
Solltest du den Wohnsitz in D behalten, kannst du IMHO auch kündigen, wenn du länger als 6 Monate im Ausland bist. Das hat aber Nachteile wenn du wieder nach Deutschland zurück kommst (neues Aufnahmeverfahren, höhere Gebühren etc.).
Von höheren Kosten wurde mich auf dem Amt nichts gesagt. Nur, dass ich von amtsseite aus mich nicht abmelden muss wenn ich wieder an die gleiche Adresse zurück ziehe. Aber die Kosten werden auf jeden Fall geringer sein als wenn ich bis zum Ende des Jahres die Versicherung weiter bezahle.

Grüße und viel Erfolg im Versicherungdschungel ...  :)

Münchner66

« Antwort #3 am: 03. Juni 2012, 16:49 »
Also hier kanns kribbelig werden wenn Du privat versichert bist kann es guten Sinn machen die anwartschaft zu bezahlen...

Wenn Du in der Zwischenzeit erkrankst also für den neuen vertrag eine Vorerkrankung mitbringst, dann wirst Du Schwierigkeiten bekommen eine Krankenversicherung zu bekommen oder musst hohe Aufschläge bezahlen...

Es sei denn Du beginnst nachher eine Tätigkeit die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Dan wärst Du wieder gesetzlich versichert. Das gilt nicht wenn Du schonmal theoretisch von privat auf gesetzlich gewechselt wärst und eine Verzichtserklärung unterschrieben hast...

letztendlich müsste man da genaueres von Dir wissen. Dein Alter spielt eine nicht unwichtige Rolle..
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gänseblume

« Antwort #4 am: 11. Januar 2013, 09:36 »
hallo ihr alle,

bald geht es los mit unserer kleinen weltreise und nun macht mir meine private krankenversicherung in deutschland (dbv) eine strich durch die rechnung: ich wollte mit nachweise über meine auslands-kv die private für den reisezeitraum auf anwartschaft legen. die schreiben nun jedoch, dass das nur möglich ist, wenn ich mich in d abmelde, im ausland aupair, praktikum, oder sonst etwas machen. wenn ich nur verreise, müsste ich weiter zahlen.

das kann doch nicht sein, oder?

ich hoffe sehr, dass mit hier jemand helfen kann!
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der_dicke82

« Antwort #5 am: 12. Januar 2013, 18:32 »
Hey,

japs das ist klar das deine Krankenkasse da noch weiter Geld haben möchte :-/ Abmelden musst du dich in Deutschland nicht zwangsläufig, gerade wenn du keinen anderen festen Wohnsitz annimmst kannst du einfach deinen Wohnsitz bei deinen Eltern oder Freunden anmelden bzw. dort angemeldet lassen!

Problem ist nun nur, ob die DBV eine Anwartschaft einfach ablehnen kann und da bin ich ganz einfach überfragt! Kündigen dürfte kein Problem sein, da du ja eine Krankenversicherung (AuslandsKV) nachweisen kannst. Wenn du nach der Reise gleich wieder zu der DBV möchtest, würde ich dort nochmal anrufen und nett die Situation erklären! Einfach sagen dass dir das Einwohnermeldeamt gesagt hätte du müsstest dich nicht abmelden wenn du zu diesem Wohnsitz zurückkehrst).

Was mich nun doch interessiert, ist die Dauer eurer Reise, sollten es weniger als 6 Monate sein, kann ich durchaus verstehen warum sich die KV nicht den Aufwand mit der Anwartschaft machen will!

gruß, Stefan
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Raus2013

« Antwort #6 am: 15. Januar 2013, 20:29 »
Meine Pkv (ebenfalls DBV) verspricht mir  ;), dass ich auch für meine nur 3monatige Reise auf eine Anwartschaft umstellen kann. Statt 250 Euro für meine Tochter und mich, zahle ich dann nur noch 22 Euro für die "kleine Anwartschaft".

Ich habe dieses Posting jetzt zum Anlass genommen und nochmals um eine schriftliche Aussage dazu gebeten.

Lg
Sunny

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gänseblume

« Antwort #7 am: 16. Januar 2013, 00:19 »
danke für die rückmeldungen.
ich habe noch einmal dort angerufen und die dame darauf hingewiesen, dass sie mir am telefon etwas anderes zugesichert hatten, als aus dem brief hervorging und sie hat einen fehler der dbv eingeräumt. es klappt jetzt also wohl doch und war daher ein falscher alarm. puh :)
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BineKa

« Antwort #8 am: 06. Februar 2013, 19:11 »
Also, für mich ist dieses Thema auch ziemlich aktuell!
Ich hab mit meiner privaten Krankenersicherung und meinem Versicherungsberater gesprochen:
Ich kann für die zehn Monate, die ich unterwegs sein möchte, meine Pkv auf Anwartschaft umstellen, und eine Auslandskrankenversicherung, zB. über den ADAC nehmen.
Anwartschaft 60€ im Monat, Auslandskrankenversicherung um 340€ oder so ähnlich. Dadurch kann ich über 2000€ sparen.
Das Ganze hat nur einen entscheidenen Haken, und mich würde interessieren, wie das die anderen privat versicherten hier gemacht haben, speziell die Beamten unter euch ;-)
Falls unterwegs ein schwerwiegender Unfall passiert, der zwar vor Ort behandelt wird, dessen Folgen aber in Deutschland weiter behandelt werden müssen/sollten, wird mir der Rücktransport zwar über die Auslandskrankenversicherung bezahlt, in Deutschland bin ich aber quasi NICHT krankenversichert (bzw. nur halb über die Beihilfe).
Also, zB: ich breche mir durch einen kleinen Sturz in Ecuador kompliziert den Ellenbogen, das wird vor Ort versorgt, muss aber operiert werden - vor Ort vielleicht nicht gut möglich oder wünschenswert - in Deutschland nicht abgesichert??
Einerseits lockt mich natürlich das viele Geld, das ich sehr gut gebrauchen kann ..... aber das Risiko? Und möchte ich mit dem Gedanken unterwegs sein, dass ja nichts passieren darf?
Wie seht ihr das?
Danke und Gruß! Bine
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Raus2013

« Antwort #9 am: 06. Februar 2013, 22:46 »
Bine, ist nicht genau dafür die Anwartschaft da? Dass sie dich übernehmen, egal in welchem desolaten Zustand du wieder heimkehrst?  ;)
Ich finde dieses Thema höchst nervig und bin gespannt, was die Kenner dazu sagen.

Lg
Sunny
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BineKa

« Antwort #10 am: 07. Februar 2013, 07:27 »
Hi Sunny, die Anwartschaft ist dazu da, dass sie mich wieder nehmen, ja. Aber nicht vor der vorher festgelegten Zeit. Das ist das Problem. Und ja, das Thema ist absolut nervig.
Lg Bine
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Raus2013

« Antwort #11 am: 20. Februar 2013, 17:06 »
Getreu dem Motto "Was schert mich mein Geschwätz von gestern?" möchte die dbv mir nun keine Anwartschaft anbieten. Dafür müsste ich eine Abmeldebescheinigung vorlegen. Das ist aber nur möglich, wenn ich meinen Aufenthaltsort dauerhaft ins Ausland verlege. Da gibt es die Grenze von 183 Tagen oder so. Fällt also raus. Ich reise nur 3 Monate.
Somit müsste ich deutlich über 500 Euro PKV je Monat zahlen und zusätzlich die AKV.

Mit viel Mühe konnte ich verhindern, dass ich direkt am Telefon explodiere.  >:(

Tipps???

Lg
Sunny
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