Thema: Vermittlungsgespräch nach Aufhebungsvertrag  (Gelesen 3123 mal)

schühchen

« am: 01. März 2012, 08:40 »
Hallo ihr,
Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, um früher aus dem Arbeitsverhältnis auszutreten.
Aufgrund des Fragebogens vom Arbeitsamt zu den Gründen, werde ich die 3 Monate Sperre bekommen. Ich habe sozusagen selbst gekündigt, nur dass ich einen Aufhebungsvertrag wollte, um früher gehen zu können. Danach habe ich mich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.
Nun habe ich schon einen Termin zum Vermittlungsgespräch bekommen, obwohl ich in der Sperrzeit gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen werde. Meine Frage ist, muss ich das Vermittlungsgespräch wahrnehmen, mich vollständig vorbereiten mit Bewerbungsunterlagen etc. , obwohl ich in der Sperrzeit nicht da bin. Oder ist es ratsam trotzdem den Termin wahrzunehmen und dort dem Berater mitzuteilen, dass man in den drei Monaten nicht da ist.
Danke euch.
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alex

« Antwort #1 am: 01. März 2012, 09:31 »
Ich habe letzte Woche gekündigt, mich per Telefon arbeitssuchend gemeldet und für nächste Woche einen Termin für das Vermittlungsgespräch  ausgemacht.
Werde da aber keine Bewerbungsunterlagen mitnehmen, sondern mit offenen Karten spielen und gleich mitteilen, dass ich keinen Job will. Wenn möglich melde ich mich gleich ab 01.06 ab.

Ob das so klappt kann ich dir nächste Woche sagen.
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schühchen

« Antwort #2 am: 01. März 2012, 09:41 »
Danke dir.
Ich werde das vermutlich ähnlich machen, denn alles andere macht keinen Sinn. Ich bin in den drei Monaten definitv nicht da.
Nur die Anträge für die Berechnung gebe ich erst mal ab, damit das schon anläuft und berechnet werden kann, was ich später mal bekomme.
Ich bin gespannt, was du zu berichten hast.  Melde dich bitte, wenn du dein Gespräch hattest!
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helen

« Antwort #3 am: 01. März 2012, 11:26 »
Hi!

Ich würde Dir raten, die Bewerbungsunterlagen (zumindest den Lebenslauf) trotzdem mitzubringen. Als ich an der Uni angestellt war und mehrere kurze Zeitverträge hatte (mit der sicheren Zusage, dass ich weiter eingestellt werde also auch keine Vermittlung brauchte) wollte der Mitarbeiter meinen Lebenslauf trotzdem haben. Sieht zumindest nach gutem Willen aus. Vor allem, weil man den Arbeitsvermittler nicht so einfach wechseln kann  ::)

Was ich bisher gelesen habe waren die Arbeitsagenturen bei Weltreisen ja meistens nett (was ich von dem Vermittler aus meiner Unistadt nicht sagen kann). Wünsche Dir also auch einen netten und weltreisebegeisterten Mitarbeiter!

alex

« Antwort #4 am: 23. März 2012, 18:55 »
Ich war heute beim Arbeitsamt. Hab von Anfang an gesagt, dass ich eine Auszeit vom Job nehmen möchte. Die Unterlage, die ich nach der arbeitssuchend Meldung bekommen habe wollte mein Bearbeiter dann gar nicht haben.
Er hat mich ab 01.06 vom System abgemeldet und hat gemeint ich soll mich dann halt wieder arbeitssuchend melden wenn ich wieder arbeiten will. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (erster Tag an dem ich wieder in Deutschland bin) darf ich dann ins Arbeitsamt kommen, die Unterlagen ausfüllen und bekomme Geld bis ich nen Job habe. Soweit alles klar.

Nur einwas fand ich etwas komisch: Er hat gemeint, dass ich durch die Auszeit evtl. später keine Erwerbsminderungsrente bekommen könnte, falls ich die mal benötigen sollte. Hab kein Plan warum und wieso nicht ??? Weiss jemand darüber bescheid bzw. wurde auch darauf hingewiesem?
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