Thema: Versicherung - Arbeitslos meldung - Exmatrikulation Fragen über Fragen  (Gelesen 2223 mal)

tschubbitschubb

Hallo zusammen,

ich hab hier schon einiges gelesen über die ganzen organisatorischen Dinge die erledigt werden müssen vor meiner Abreise aber irgendwie bin ich jetzt noch verwirrter als zuvor.

Daher dachte ich mir vielleicht könnt Ihr mir das speziel zu meinem Fall noch erklären

Also
Ich bin Studentin und schließe mein Studium bald ab. Nebenbei habe ich gearbeitet.

Zeitlicher Ablauf
Ende des Arbeitsvertrages (de war befristet) 31.03.12
Abreise 03.04.12
Bin aber noch imatrikuliert weil ich meine Diplomarbeit kurz vor der Reise abgebe und diese noch korriegiert werden muss
Ich gehe davon aus das etwa mitte Mai die Exmatrikulation durch die Hochschule erfolgt (Abschluss des Studiums)
Im Juni werde ich dann 25 Jahre alt


Thema Krankenversicherung:

Laut Aussage der AOK kann ich mich nicht nur über eine Auslandskrankenversicherung versichern und muss ebenso mich im Inland versichern. Komischer weise steht das ja in vielen Foreneinträgen hier ja anders?

Wenn ich mich also im Inland versichern muss heißt das ich kann bis ende des Studiums noch Familienversichert sein und muss danach volle beiträge bezahlen, weil ich ja auch keinen Arbeislosengeld anspruch habe und die krankenkasse auch nicht übernommen wird, stimmt das so? Wenn ja ist das schon happig 150€ KV + 30€ Auslands KV!!!

Thema Arbeitslos melden:
Ich bin gerade noch Student und habe neben meinem Studium gearbeitet und war zeitweise sozialversicherungspflichtig
(innerhalb der letzten 3 Jahre waren es 12 Monate)
Würde also heißen ich muss mich Arbeitssuchend melden um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Reise zu bekommen oder?
Arbeitsuchend kann ich mich doch aber erst nach der Exmatrikulation melden und zu diesem Zeitpunkt bin ich ja schon unterwegs?

Ich bräuchte dringen eure Hilfe!
Vielen Dank schon mal!
Beste Grüße
Johanna

btw unser Blog: www.dieweltsehen.blogspot.com
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karoshi

Bezüglich Arbeitslosengeld: Das Thema ist vor der Reise nur dann überhaupt relevant für Dich, wenn Du in den 2 Jahren vor dem 01.04.2012 auf mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtige Tätigkeit kommst (Erfüllung der Anwartschaftszeit). Da Du schreibst, dass es 12 Monate in den letzten 3 Jahren waren, kann es sein, dass Du noch gar keine Ansprüche auf ALG erworben hast. In diesem Fall müsstest Du jetzt gar nichts unternehmen.

LG, Karoshi
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