Thema: Gesetzliche Krankenversicherung  (Gelesen 2025 mal)

laax

« am: 20. Dezember 2011, 18:12 »
Moin Moin,

muss ich bei der Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung einen Grund angeben? Denn im Regelfall kündigt man die Versicherung ja weil man in eine andere wechselt. Da manche Krankenversicherungen ja Probleme machen bei dem Grund "Weltreise" frage ich mich gerade ob ich den Grund nicht einfach weglassen kann.

Desweiteren hoffe ich die Krankenkasse bezahlt trotzdem noch die restlichen Impfungen obwohl sie dann die Kündigung schon erhalten hat.

Da gibt es bestimmt wen der mir hier aus seiner Erfahrung eine Antwort geben kann.

1000 Dank schonmal!
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Slevin79

« Antwort #1 am: 20. Februar 2012, 11:15 »
Genau in dieser Situation bin ich auch.. wäre super wenn jemand der darüber Bescheid weiss, antworten könnte.

Bei mir sieht folgendermassen aus:

Wohnhaft CH
WR Start in 3 Wochen (für 18 Monate)

Die oblig. Grundvers. und Zusatzvers. habe ich beim gleichen Versicherer. Die Zusatzvers. hat bis jetzt alle Impfungskosten übernommen, jedoch mache ich die letzten Impfungen 2 Wochen vor WR start. Eigentlich wollte ich die KK künden, jedoch ist dies gar nicht so einfach wie ich dachte. Ich möchte nämlich keinesfalls aus dem Steuerregister abgemeldet werden, da sonst die unterjährige Steuerpflicht fällig wird. Deshalb meine Frage: ist es möglich, sich nur für die KK-Kündigung abzumelden ohne aus dem Steuerregister gelöscht zu werden?
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