Thema: Versicherungspflicht in Gesetzlicher Krankenkasse nur bei ALG-Bezug?  (Gelesen 2841 mal)

unterwegs

Hallo Weltreisende,

bevor ich meine Frage loswerde, erst mal ein dickes Lob an alle, die zu diesem Forum beitragen. Mit Eurer Hilfe, ist es wesentlich einfacher, auf die große Tour zu gehen.

Meine Frage ist folgende:
Ab wann bin ich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse? Erst ab dem Tag, an dem ich Arbeitslosengeld beziehe oder soblad, ich mich arbeitslos melde? Bei mir tritt die 3-monatige Sperre in Kraft, da ich selber kündigen werde.

Meine Randbedingungen:
Ich möchte zum 31.01.12 kündigen (am Tag meiner Kündigung möchte ich mich arbeitssuchend melden).
Arbeitslosmeldung am 01.02.12
Beginn meiner 1-jährigen Weltreise Mitte Februar
Ich bin seit mehr als 5 Jahren privat krankenversichert.
Eine Anwartschaft in der PKV würde mich immer noch um die 300 EUR im Monat kosten, was mir bei 1 Jahr Reise plus Auslandsreisekrankenversicherung wirklich zuviel ist.
In der gesetzlichen Krankenkasse würde ich keine Beiträge zahlen müssen, während ich im Ausland bin, da ich ja die Auslandsreisekrankenversicherung habe und Flugtickets vorlegen könnte (so habe ich es zumindest hier im Forum verstanden)

Weiß jemand, wie dies in der privaten Krankenversicherung aussieht?
Der gewöhnliche Aufenthaltsort ist bei einer Weltreise von 1 Jahr ja nicht in Deutschland. Könnte ich die private Krankenversicherung dann einfach kündigen und wäre nach meiner Reise wieder gesetzlich versichert? Das wäre mir eigentlich ganz recht, da ich mich nach der Reise wohl selbständig machen werde.
Meine Versicherungsbedingungen geben zum gewöhnlichen Aufenthaltsort nur bzgl. der Pflegeversicherung Auskunft, nicht aber zur PKV.

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke und Gruß von
unterwegs
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karoshi

« Antwort #1 am: 07. Dezember 2011, 17:58 »
Hallo,

die Sperrfrist bezieht sich ausschließlich auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes. Sie hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherung, also auch nicht auf die Krankenversicherung. Entscheidend ist, dass Du arbeitslos bist, nicht ob Du ALG bekommst.

Übrigens kannst Du Dich auch schon am Tag Deiner Kündigung arbeitslos melden, das geht bis zu 3 Monate vor Arbeitsende. Da die Mühlen der Behörden manchmal etwas langsam mahlen, kannst Du damit die Hektik in den ersten 2 Februarwochen etwas entschärfen.

LG, Karoshi
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Bennobert

« Antwort #2 am: 07. Dezember 2011, 18:16 »
Hallo,

es ist sogar sinnvoll, dich bei Abgabe der Kündigung bei der Arbeitsagentur zu melden (+ max. 3 Werktage).
Ansonsten bekommst zusätzlich zu den 12 Wochen Sperrfrist wegen Eigenkündigung noch 1 Woche extra aufgebrummt.

Grüße
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karoshi

« Antwort #3 am: 08. Dezember 2011, 07:16 »
Hi Bennobert,

das steht ja im Originalposting, dass er/sie sich amTag der Kündigung arbeitssuchend melden will.

LG, Karoshi
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unterwegs

« Antwort #4 am: 08. Dezember 2011, 09:33 »
Hallo,

Vielen Dank für Eure Antworten! Meine Hauptfrage ist damit auch schon geklärt  :)
Ist eine gute Idee, mich schon bei Kündigung arbeitslos zu melden. Dann kann der ganze Verwaltungsapparat ja schon mal anlaufen und ich brauche später nur noch die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber nachzureichen.

Wenn ich das also richtig verstanden habe, bin ich ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit (01.02.2012) wieder gesetzlich pflichtversichert (ich möchte mich obwohl ich mehr al 5 Jahre in der Privaten war, nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen), und die Agentur für Arbeit (AfA) zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch in der Sperrfrist.

Wenn ich dann 2 Wochen später auf Weltreise gehe, melde ich mich ab und bekomme dann natürlich auch keine Leistungen mehr von der AfA. Nachweis der Auslandsreisekrankenversicherung und Flugtickets als Nachweis bei der gesetzlichen Krankenkasse, dass ich anderweitig gleichwertig versichert bin und mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Deutschland ist.

Nach meiner Rückkehr 1 Jahr später bin ich dann erst einmal wieder arbeitslos und bekomme dann noch bis zu 9 Monate lang Arbeitslosengeld und bin dann wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Stimmt das alles so, wie ich das verstanden habe, oder gibt es da für mich noch etwas zu beachten??  :-\

Noch zwei letzte Fragen, die ich hier im gleichen Thema stelle, da sie im Kontext zu den anderen stehen:

Wie läuft eigentlich die Abmeldung bei der privaten Krankenversicherung nachdem ich mit dem Tag der der Arbeitslosigkeit wieder gesetzlich pflichtversichert bin? Bekomme ich eine Bescheinigung von der AfA, mit der ich dann außerordentlich kündige?

Gibt es für den gewöhnlichen Aufenthaltsort eine Frist, ab der dieser nicht mehr in Deutschland ist (wo ich ja gemeldet bleibe)? Wenn es die 6 Monate sind, von denen ich gelesen habe, wäre ich ja mit 1 Jahr Reise auf der sicheren Seite.

Wäre wirklich super, wenn Ihr mir diese Fragen auch noch beantworten könntet.

Danke und Grüße von
unterwegs
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