Thema: Mit 17 Jahren alleine durch Europa reisen ?  (Gelesen 9615 mal)

Tangilio

« am: 09. Oktober 2011, 22:08 »
Ich habe zwar schon von Jens, gute Antworten bekommen. Möchte aber nochmal die Allgemeinheit fragen.

Ich bin männlich, 17,5 Jahre alt und bin in Deutschland geboren. Jetzt möchte ich mal etwas durch Europa reisen.
Auf Luxemburg, Belgien und Frankreich hätte ich lusten.

Aber wie sieht das mit den Einreisebestimmungen aus ? Einen gültigen Personalausweis habe ich.
Unter dem Auswärtigen Amt finde ich aber sowas, unter den Einreisebestimmungen bei Luxemburg.

"Minderjährige Personen, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen"

Unter Frankreich steht:
"Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen."

Aber brauche ich sowas überhaubt ? Ich verhalte mich ja unauffälig, und sehe auch schon älter aus, als ich bin. Zur Not kann man ja auch anrufen bei meinen Eltern. Wird man in den Ländern überhaubt kontroliert ?

Und was hat es mit einem Kinderreisepass auf sich, würde ich so einen brauchen, oder einen normalen Reisepass ? Bekommt man den schon mit 17 Jahren ?

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Dann lese ich immer das man sich bei der Polizei innerhab von 48 Stunden anmelden muss, aber wie wollen die das erkennen ? Wenn ich über Land einreise, kann ich ja jederzeit sagen, ich bin gerade erst eingereist !?
Wie wollen die das überprüfen ? Normalerweise meldet das Hotel einen ja an, aber ich möchte Couchsurfen und zelten ...

LG
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Stecki

« Antwort #1 am: 09. Oktober 2011, 22:14 »
Nun scheinst Du ja den Sinn eines Forums doch noch verstanden zu haben  ;) Für was willst Du denn einen Reisepass? Und was hindert Dich daran von Deinen Eltern eine Einverständniserklärung einzuholen?
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Tangilio

« Antwort #2 am: 09. Oktober 2011, 22:20 »
Nun scheinst Du ja den Sinn eines Forums doch noch verstanden zu haben  ;) Für was willst Du denn einen Reisepass? Und was hindert Dich daran von Deinen Eltern eine Einverständniserklärung einzuholen?

Ich möchte einfach nur aus Interesse wissen, ob ich mit 17 Jahren einen Reisepass oder einen Kinderreisepass bekommen würde, falls ich denn nach Marokko oder co. reisen würde.

Wegen der Einverständniserklärung, wir wissen nicht wie man die schreibt, wie die begläubigt wird, und ob man die überhaubt braucht. In Frankreich wohl nur bis zum 16 Lebensjahr ... aber in Luxemburg ...

Jens meint die bräuchte ich nicht, was ich eigendlich auch glaube ...
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Stecki

« Antwort #3 am: 09. Oktober 2011, 22:22 »
Ich denke auch nicht dass Du sowas brauchst, aber so einen Zettel hat man doch schnell geschrieben, beglaubigen musst Du da kaum was (hat bei meinem Kollegen in Bosnien & Herzegowina auch problemlos geklappt).
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Tangilio

« Antwort #4 am: 09. Oktober 2011, 22:24 »
Dann könnte ich die ja fälschen, wenn die nicht begläubigt wird , dann bringt das ja garnichts ...

In Bosnien und Kroatien ist das ja ne andere Sache, da die beiden länder noch nicht zur EU gehören ...
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Stecki

« Antwort #5 am: 09. Oktober 2011, 22:28 »
Denkst Du echt Du hast in einem Nachbarland das zur EU gehört mehr Probleme als in B&H? Natürlich kann man die fälschen, wie so ziemlich alles andere auch. Oder lässt Du jede Unterschrift notariell beglaubigen?

Mit 8 Jahren haben mich meine Eltern übrigens mal in den Zug nach München gesetzt, das war auch kein Problem. Und damals gabs noch Grenzkontrollen.
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Tangilio

« Antwort #6 am: 09. Oktober 2011, 22:35 »
Und was sagst du zum thema anmelden ?
Wenn ich in Frankreich bin, möchte ich dort ca. 3 Wochen bleiben, sollte ich mich da anmelden bei der Polizei ?
Oder braucht man das nicht ? Ich lese nämlich überall was anderes ..
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Stecki

« Antwort #7 am: 09. Oktober 2011, 22:39 »
Wieso solltest Du Dich anmelden? Es weiss ja niemand wie lange Du schon im Ausland bist. Kontrollieren wird Dich sowieso niemand. Hey, Du willst ins benachbarte EU-Ausland reisen? Wenn Du Dir da schon so unsicher bist, wie siehts dann mit Marokko aus?

Wann willst Du denn überhaupt los? Du sagst Du bist 17.5 Jahre. Jetzt ist es kalt, wieso wartest Du das halbe Jahr nicht noch?
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Tangilio

« Antwort #8 am: 09. Oktober 2011, 22:48 »
Ich reise am 20.10.11 ...

Das waren halt noch die letzten Fragen, die ich hatte. Jetzt weiß ich alles, und kann quasi losreisen ...

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karoshi

« Antwort #9 am: 10. Oktober 2011, 00:21 »
Ich möchte einfach nur aus Interesse wissen, ob ich mit 17 Jahren einen Reisepass oder einen Kinderreisepass bekommen würde, falls ich denn nach Marokko oder co. reisen würde.
Als Minderjähriger (blödes Wort) kannst Du nur mit Einverständnis beider Erziehungsberechtigter einen Reisepass bekommen. Das wird vor dem Hintergrund von Kindesentführungen ins Ausland durch einzelne Elternteile auch sehr streng kontrolliert.

LG, Karoshi
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Flynn

« Antwort #10 am: 10. Oktober 2011, 08:02 »
Also ich glaube auch, dass es Probleme geben kann. EU hin oder her - die Staaten sind unterschiedlich streng in Sachen Minderjähriger. Es kann gut sein, dass du in Holland keine Probleme hast und in Frankreich von der Polizei (oder Schaffner) nach einer Einverständniserklärung gefragt wirst. Es gibt für Minderjährige kein Rechtsanspruch auf alleiniges Reisen ohne Eltern ;) Die gesamte Freiheit gilt erst ab Volljährigkeit...
Grenzübergreifender Verkehr von alleinreisenden Minderjährigen ist nicht unkompliziert. Die Lufthansa verlangt ja auch eine Unterschrift der Eltern bei alleinreisenden Kindern ins Ausland bis 18 Jahre ;)

Eine Einverständniserklärung ist übrigens formlos gültig - nur wird die auf Deutsch niemand in Frankreich lesen können, daher würde ich schaun ob du nich schnell ein paar Sätze Französisch von deiner Mum unterschrieben bekommst. Ansonsten immer Handynummer dabei haben, falls es mal doch ein Problem gibt, dann kannst du die entsprechenden staatlichen Stellen direkt mit deinen Eltern reden lassen. Dann sollte das ja schnell gelöst sein.
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Jens

« Antwort #11 am: 10. Oktober 2011, 08:27 »
Also ich bin mit 16,5 nach Spanien alleine ohne diesenzettel. Meine Eltern waren aber damit einverstanden und wir haben noch nicht einmal gewußt, dass man einen Zettel mit haben sollte! Ich denkemit 17,5 wird es da bestimmt keine Probleme geben und wenn du wirklich eine "Art Beglaubigung" haben möchtest, dann geh einfach zum Ortsvorsteher (heißen überall etwas anderes) und lass dir ein Stempel drauf machen. Das kostet entweder garnichts oder 5 Euro!
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karoshi

« Antwort #12 am: 10. Oktober 2011, 09:09 »
Ich bin als Jugendlicher auch immer mal wieder alleine oder nur mit anderen Jugendlichen in den Niederlanden oder Belgien gewesen, ohne dass die Einverständniserklärung ein Thema war. Ich denke, das passiert auch heute noch täglich tausendfach. In den Benelux-Staaten oder Frankreich sehe ich da keine Probleme. Anders sieht das in Ländern aus, wo Du einen Pass brauchst.

LG, Karoshi
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Tangilio

« Antwort #13 am: 10. Oktober 2011, 09:10 »
Okay, danke für die antworten. Im Auswärtigen Amt steht ja bei Einreisebestimmungen Frankreich, dass nur Leute unter 16 Jahren einen solchen Zettel mitnehmen "sollten". Bei Luxemburg steht jeder Minderjährige "sollte" einen mitnehmen.

Daher lasse ich mir jetzt keinen schreiben. Zur Not können die ja mit meinen Eltern telefonieren.

So sieht der übrigens aus, sehe ich gerade, den müsste ich dann eh auf englisch und französisch undschreiben.

http://files.homepagemodules.de/b211118/f11734816t524548p7596982n1.pdf
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Ika

« Antwort #14 am: 10. Oktober 2011, 10:00 »
Mal doof gefragt: Wenn du sogar ein vorgefertigtes Formular hast, warum lässt du das nicht einfach unterschreiben? Ich weiß, ich weiß, du bräuchtest das in Englisch und Französisch, sagst du, aber in Frankreich und Belgien brauchst du ja scheinbar keins und soweit ich weiß, können recht viele Luxemburger deutsch. Zur Not würde sich da wohl jemand unter den Beamten finden lassen. Ich würde den einfach ausdrucken und unterschreiben lassen. Das macht doch definitiv keine Arbeit, oder? Ich glaube zwar nicht, dass es ohne den Wisch großartig Probleme gibt, da man ja auch mal eben einen Tagesausflug nach Luxemburg machen kann. Du musst übrigens nicht immer Schuld am Behördenkontakt sein. Wenn du z.B. Zeuge von irgendetwas bist, hoffe ich, dass du dich nicht unauffällig verhältst.

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