Fakt ist, dass Probleme mit der Arbeitsagentur immer mal wieder vorkommen. Entscheidend ist aber nicht die Auffassung der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur, sondern die Rechtslage, und die ist eindeutig. Im ungünstigen Fall muss man sich gegen Inkompetenz und Arroganz wehren, aber wer sich nicht verunsichern lässt, der bekommt früher oder später sein Geld. Nach allen Berichten, die ich kenne, ist im Regelfall nicht mal eine Klage nötig, sondern nur ein Einspruch gegen den Bescheid bzw. eine Einschaltung des Dienststellenleiters.
LG, Karoshi