Thema: ABMELDEN oder NICHT ABMELDEN - das ist hier die Frage  (Gelesen 3778 mal)

monamohnkuchen

« am: 27. September 2011, 10:33 »
Liebe Globetrotter,

ab November werde ich für 10 Monate durch Asien, Neuseeland und Australien reisen. Nun stellt sich mir die Frage, ob eine Abmeldung aus Deutschland Sinn macht. Habe mir bereits einige Threads dazu durchgelesen, aber keine allzu befriedigende Antwort gefunden.

Theoretisch besagt ja das Meldegesetz, dass man sich nach 3 Monaten abmelden muss. Kenne allerdings kaum jemanden, der das wirklich gemacht hat. Hab ein bissl Schiss, erwischt zu werden, zumal ich im Oktober mein Studium beenden werde und ab November sicher viele Schreiben von der Kindergeldstelle und anderen Behörden eintrudeln werden.

Wär super, wenn ihr mir irgendwie weiterhelfen könntet. Schonmal vielen Dank im voraus.

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Jens

« Antwort #1 am: 27. September 2011, 10:42 »
Hallo monamohnkuchen,

wie schon in den anderen Threads geschrieben würde ich mich an deiner Stelle bei deinen Eltern/Bruder/Schwester/Person deines Verztrauens (Heimatbasis) anmelden und einen Namensschild an den Briefkasten machen. Somit kann die Post zugestellt werden und die Heimatbasis kann reagieren auf wichtige schreiben. Du musst dich dann abmelden, wenn du über 3 Monate deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegst! Wo soll dein neuer Lebensmittelpunkt auf deiner Reise sein??? Ich denke immer noch in Deutschland, denn du verreist ja nur etwas länger und mehr nicht!!

Außerdem wird NIE eine Behörde mal so bei dir vorbeischauen und nachfragen, ob du da lebst, wohnst oder anwesend bist! hauptsache die Post wird zugestellt!!!! (Ich arbeite noch auf einer Behörde...ja 4 Tage noch!!)
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karoshi

« Antwort #2 am: 27. September 2011, 11:05 »
Außerdem wird NIE eine Behörde mal so bei dir vorbeischauen und nachfragen, ob du da lebst, wohnst oder anwesend bist!
Fast richtig, Stichwort: Volkszählung. Aber die ist ja gerade vorbei.
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Jens

« Antwort #3 am: 27. September 2011, 12:44 »
Fast richtig, Stichwort: Volkszählung. Aber die ist ja gerade vorbei.
Und da hat es nur Hausbesitzer getroffen!!
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monamohnkuchen

« Antwort #4 am: 27. September 2011, 14:12 »
Du musst dich dann abmelden, wenn du über 3 Monate deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegst

Trifft das auch auf das Brandenburgische Meldgesetz zu? Steht das irgendwo explizit?
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Stecki

« Antwort #5 am: 27. September 2011, 14:14 »
Sorry, aber wenn ich sehe wie in Deutschland täglich Leute in ihren Wohnungen verwahrlosen oder sterben ohne dass es jemand merkt bin ich mir ganz sicher dass sich niemand dafür interessiert ob Du nun gemeldet bist oder nicht.
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riano

« Antwort #6 am: 27. September 2011, 14:47 »
Ich bin damals vor meiner Reise zurück in meine Heimatstadt und habe mich dorthin umgemeldet (Haus meiner Mutter).
Als ich dabei im Amt das Thema Weltreise und Abmelden angesprochen habe, habe ich sogar gesagt bekommen, dass dies unnütz sei!
Lediglich folgenden Hinweis habe ich bekommen:
Solange ich in Deutschland gemeldet bin, ist meine "Heimatbasis" für mich zuständig. Sprich: Wenn ich zu einer Botschaft gehen würde, würde man mir dort zwar helfen, aber wenn es nicht kritisch ist den Vorgang an meine gemeldete Stadt weiterleiten. Wäre ich nicht mehr in Deutschland gemeldet, würde sich die Botschaft sofort kümmern können (Zeitersparnis). Im Notfall ist die Botschaft natürlich trotzdem für einen da!

Und wenn ich das so schon von offizieller Stelle gesagt bekomme, dann...  :D
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Jens

« Antwort #7 am: 27. September 2011, 15:25 »
Du musst dich dann abmelden, wenn du über 3 Monate deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegst

Trifft das auch auf das Brandenburgische Meldgesetz zu? Steht das irgendwo explizit?

Ich bin ein fröhlicher Hesse und daher kenne ich das brandenburgische Recht nicht auswendig, aber her we go...

Zitat von: Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)
Abschnitt 3
Meldepflichten

§ 12 Allgemeine Meldepflicht

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Neugeborene, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren Wohnungen eine oder mehrere aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue Wohnung bezogen wird.

Quelle: BRAVORS

Also du musst dich innerhalb zwei Wochen ab- oder ummelden. Warum kannst du dich nicht bei deinen Eltern anmelden, oder warum willst du auf Teufel komm raus dich abmelden?? Es gibt dafür doch keinen Grund, oder.....
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monamohnkuchen

« Antwort #8 am: 27. September 2011, 16:08 »
ich will mich nicht auf teufel komm raus abmelden, ich will nur eine gegenüberstellung der für und wider.
bin, um miete zu sparen, sowieso erstmal zu meinen eltern zurückgezogen, sodass dies kein problem darstellen sollte.
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