Thema: Ummelden  (Gelesen 3254 mal)

Fernweh83

« am: 25. September 2011, 20:32 »
Hallo!
Obwohl ich zwar schon einiges hier im Forum gelesen und auch Dank euren Erklärungen gut verstanden habe, habe ich dennoch eine Frage zum Thema Ummelden und ALG.
Ich wohne und arbeite derzeit in Düsseldorf. Ich habe aber vor, nächstes Jahr im Oktober auf eine 1 jährige Weltreise aufzubrechen. Hierfür werde ich meinen derzeitigen Job kündigen und meine Wohnung komplett aufgeben. Da mein Reisepass bis dahin ausgelaufen ist, müsste ich vorher einen neuen beantragen.
Ich habe vor, meine Arbeit zum 30.9.12 zu kündigen. Ich weiß, das ich mich 3 Monate vorher, wenn möglich beim Arbeitsamt (telefonisch) melden muss/sollte. Aber mache ich das auch, wenn meine Kündigungsfrist nur 6 Wochen beträgt oder melde ich mich dann erst wenn ich auch wirklich gekündigt habe?
Zum ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit (also am 1.10.12) muss ich mich dann persönlich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Bei meinem persönlichen Erscheinen beim Arbeitsamt kann ich schon erwähnen, dass ich am Tag x.10.12 zu meiner Weltreise aufbreche. Somit bin ich ab diesem Tag abgemeldet. Wenn ich dann nach meiner Reise wieder in Deutschland bin, würde ich mich dann beim Arbeitsamt wieder melden. So weit, so gut.
Meine Frage bezieht sich nun aber auf die zeitliche Abstimmung mit der Ummeldung und der Beantragung meines neuen Reisepasses, und der Zuständigkeit des Arbeitsamtes.
Ich würde dann gerne als Heimatbasis den Wohnsitz meiner Eltern angeben. Meine Eltern wohnen nicht in NRW, sondern in Hessen. Wann sollte ich mich bei meinen Eltern melden? Macht es vielleicht Sinn, dass ich mich schon vor der Kündigung ummelde und dann in Hessen meinen neuen Reisepass beantrage, damit hier schon mal meine aktuelle Adresse auftaucht?
Aber wo müsste ich mich dann arbeitslos melden, in Hessen oder NRW? Und wäre es überhaupt möglich, dass ich mich noch vor meiner Kündigung einfach nach Hessen ummelde, obwohl ich noch in NRW wohne und arbeite?
Oder reicht es auch, wenn ich mich erst in NRW bei meinem Arbeitsamt im Oktober melde, ihnen mitteile, dass ich am Tag x.10.12 auf Weltreise gehe und mich dann in Hessen ummelde?
Welches Arbeitsamt ist dann nach meiner Rückkehr für mich zuständig?
Ich hoffe, meine Fragen wurden verständlich?
Danke für eure Antworten!
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Chrissi

« Antwort #1 am: 25. September 2011, 21:06 »
Hallo,

auf deine Fragen bezüglich des arbeitslos meldens kann ich dir leider nicht wirklich viel helfen, ich bin auf dem Gebiet auch totaler Laie.

Aber immerhin was den Reisepass betrifft: Ich habe meinen im Juni beantragt und bin im August umgezogen (da hab ich damals gar nicht dran gedacht!). Aber das war gar kein Thema - nimm einfach deinen Reisepass mit zum Rathaus, wenn du dich in deinem neuen Wohnort anmeldest und die/der SachbearbeiterIn trägt den neuen Wohnort ein, Stempel drunter und fertig. Kostet auch nichts  :)

Viele Grüße, Chrissi
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karoshi

« Antwort #2 am: 25. September 2011, 23:09 »
Du musst Dich da arbeitslos melden, wo Du Deinen Hauptwohnsitz hast. Bei Wechsel des HWS in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Arbeitsagentur musst Du Dich bei der alten abmelden und bei der neuen anmelden.

Der Reisepass ist davon völlig unabhängig. Ein neuer HWS wird im Pass eingetragen, das geht schnell und schmerzlos.

Ich weiß, das ich mich 3 Monate vorher, wenn möglich beim Arbeitsamt (telefonisch) melden muss/sollte. Aber mache ich das auch, wenn meine Kündigungsfrist nur 6 Wochen beträgt oder melde ich mich dann erst wenn ich auch wirklich gekündigt habe?
Erst wenn Du wirklich gekündigt hast. Der Nachweis hellseherischer Fähigkeiten ist nicht Voraussetzung für den Bezug von ALG1. ;)

LG, Karoshi
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tetsi

« Antwort #3 am: 26. September 2011, 22:48 »
Öhm... seit wann steht denn im Reisepass meine Adresse? Bei mir steht da seit je her nur Geburtsort und ausstellende Behörde. Da musste garnix zum Amt tragen - aufm Personalausweis steht die Adresse und da kriegste einfach son Aufkleber druff + Stempel und dann is das Thema gegessen.
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Fernweh83

« Antwort #4 am: 26. September 2011, 23:03 »
Hey!
Schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten. :)
Nun doch noch eine Frage zum Timing: Wenn ich also zum 1.10.12 arbeitslos bin, melde ich mich an diesem Tag persönlich beim Arbeitsamt in Düsseldorf.
Verstehe ich dich, Karoshi, richtig, dass ich mich beim Arbeitsamt in Düsseldorf abmelde, sobald ich meinen HWS nach Hessen verlege? Dann müsste ich mich aber in Hessen nicht wieder Arbeitslos melden wenn ich sowieso vor habe, in Kürze auf meine Weltreise aufzubrechen, oder? Oder sag ich dem Arbeitsamt in Düsseldorf schon gleich, wann ich losfliege?
Ach so, und wie lange meint ihr dauert das ganze (also Arbeitslos melden und dann Ummelden), bzw. wie viel Zeit sollte ich nach dem 1.10.12 einplanen, bevor ich losfliege?
Danke nochmal für eure Antworten!!!
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karoshi

« Antwort #5 am: 27. September 2011, 06:18 »
Öhm... seit wann steht denn im Reisepass meine Adresse? Bei mir steht da seit je her nur Geburtsort und ausstellende Behörde.
Bei mir steht der Wohnort (nicht die volle Adresse) drin, und es sind auch zwei Reservefelder für Ummeldungen vorhanden. Kann natürlich sein, dass das bei zamonischen Pässen anders ist.

LG, Karoshi
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Jens

« Antwort #6 am: 27. September 2011, 06:23 »
Im Reisepass steht nur der Wohnort, keine Anschrift!
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tetsi

« Antwort #7 am: 27. September 2011, 21:22 »
Oy is ja peinlich. Mir ist echt bis heute nie aufgefallen, dass da doch tatsächlich ein Wohnort in meinem Reisepass steht - bis eben hätte ich Geld dagegen gewettet. :-[
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cocolino

« Antwort #8 am: 27. September 2011, 22:47 »
Aber der Wohnort steht im Pass irgendwie nur zum Spaß, ich wohne jetzt in Schweden, aber es steht immer noch München drin. Das Bürgerbüro meinte: ne, sie ändern das net, wenn überhaupt muss das die schwedische Behörde machen...

Jens

« Antwort #9 am: 28. September 2011, 07:49 »
...wenn überhaupt muss das die schwedische Behörde machen...

Man was sind das nur für Auskünfte von einem Amt. Die Schweden durfen doch garnicht in Deutschen Pässen (abgesehen von VISAs) in einem Paß herumkritzeln. Wenn, würde dass das Konsulat machen.

Aber ganz so wichtig ist das mit dem Wohnort nicht, er steht halt drin und das war es. Bei mir auf meiner Diensstelle kommen täglich Leute die nicht in der Stadt gemeldet, von Amts wegen abgemeldet oder noch nicht in Deutschland angemeldet sind, aber da wird keinem der Kopf abgerissen, die werden auf das Einwohnermeldeamt geschickt und das war es schon - fertig.
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Fernweh83

« Antwort #10 am: 09. Oktober 2011, 10:02 »
Hey!
Danke für eure Antworten bezüglich des Reisepasses. Diese Frage war eigentlich eher nachrangig :) Viel wichtiger wäre es mir noch ein paar Antworten/Meinungen von euch zu bekommen bzgl des Timings.

Hey!
Schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten. :)
Nun doch noch eine Frage zum Timing: Wenn ich also zum 1.10.12 arbeitslos bin, melde ich mich an diesem Tag persönlich beim Arbeitsamt in Düsseldorf.
Verstehe ich dich, Karoshi, richtig, dass ich mich beim Arbeitsamt in Düsseldorf abmelde, sobald ich meinen HWS nach Hessen verlege? Dann müsste ich mich aber in Hessen nicht wieder Arbeitslos melden wenn ich sowieso vor habe, in Kürze auf meine Weltreise aufzubrechen, oder? Oder sag ich dem Arbeitsamt in Düsseldorf schon gleich, wann ich losfliege?
Ach so, und wie lange meint ihr dauert das ganze (also Arbeitslos melden und dann Ummelden), bzw. wie viel Zeit sollte ich nach dem 1.10.12 einplanen, bevor ich losfliege?
Danke nochmal für eure Antworten!!!

Vielen Dank euch allen!
LG
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karoshi

« Antwort #11 am: 09. Oktober 2011, 10:21 »
Ja, bei Wohnsitzwechsel in eine andere Stadt wird im Regelfall eine andere Arbeitsagentur zuständig (bei NRW->Hessen ist das auf jeden Fall so), deshalb musst Du Dich bei der alten abmelden. Das geht schnell und schmerzlos, auch per Post.

Wenn Du unmittelbar nach der Ummeldung auf Weltreise gehst, stehen Aufwand und Nutzen einer Neuanmeldung am neuen Wohnort in keinem guten Verhältnis zueinander. Deshalb würde ich den Zeitraum möglichst kurz halten und auf die Neuanmeldung verzichten. Aber: unbedingt vorher mit der Krankenkasse sprechen, um eine Versicherungslücke in der GKV zu vermeiden.

LG, Karoshi
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Fernweh83

« Antwort #12 am: 09. Oktober 2011, 10:59 »
Hey,
Danke für die schnelle Antwort, Karoshi. :)
Das Problem ist, ich muss mich auf jeden Fall irgendwann vor meiner Abreise ummelden (von NRW nach Hessen), da ich meine Wohnung hier in NRW komplett auflöse und sonst quasi keine Heimat mehr hätte. Jetzt war halt nur meine Frage ob es technisch/logistisch möglich ist, dass ich mich erst ziemlich kurzfristig vor meinem Abflug ummelde oder ob ich das schon irgendwie früher z.B. im Frühjahr machen kann?
Und was meinst du mit
Aber: unbedingt vorher mit der Krankenkasse sprechen, um eine Versicherungslücke in der GKV zu vermeiden.
Ich habe irgendwo gelesen, dass es möglich ist, bei der Krankenkasse eine Ausnahme von der Versicherungspflicht zu beantragen um während der Reise keine Beiträge zahlen zu müssen. Ich hätte dann selbstverständlich eine Auslandskrankenversicherung.
Aber weißt du (oder jemand anderes hier im Forum) wie das dann funktioniert, wenn ich wieder zurück nach Deutschland komme?
Diese ganze Bürokratie ist echt kompliziert... Gibt es hier nicht ein Schema-F oder eine Checkliste, was man bzgl. Arbeitsamt, Einwohnermeldeamt, Krankenkasse, etc am besten wann und wie machen sollte, bevor man wegfliegt? :(
Danke!
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