"Bafög" steht für "Bundesausbildungsförderungsgesetz" -- und ist dazu gedacht, allen Studenten ein Studium zu ermöglichen.
Die Deutungshoheit, wer als Student zu gelten , und was ein Studium zu beinhalten habe, liegt beim Staat und seinen ausführenden Organen.
Man kann, muß sich aber nicht dieser Deutungshoheit unterordnen.
Es läßt sich durchweg darüber streiten, ob eine Reise/Weltreise nicht als eine Art fächerübergreifendes Studium aufzufassen sei . Involvierte Fächer könnten sein: Soziologie, Pädagogik, Kulturwissenschaft, Ethnologie, vergleichende Religionswissenschaften- plus x
Eine teilweise Finanzierung durch Bafög ist durchaus berechtigt und im Sinne des Erfinders.(zumindest wenn man davon ausgeht, das Bildung immer auch umfassend sein sollte)
Kurz gesagt: Anna, das ist okay, was Du vorhast. Gute Reise
Das ist kompletter Unfug!!!!!
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz legt in Paragraph §2 genau fest, dass der Besuch und die damit verbundene Ausbildung bestimmter Institutionen gefördert wird und führt diese auch auf.
Ich darf Zitieren:
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/216.php (<-- so einfach kann Quellenangabe sein
)
§ 2 Ausbildungsstätten
(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
-weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,
-Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
-Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
-Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
-Höheren Fachschulen und Akademien,
-Hochschulen.
Hier gibt es nichts herum zu deuten, im Gegenteil: Es wird ausdrücklich der
BESUCH einer Ausbildungsstätte gefördert. Hierzu zählt eine Reise nicht!!! Zudem weiß ich, dass z.B. Kollegs dazu verpflichtet sind, dem BAföG-Amt eine Meldung zu machen, sollte man die Schule nicht mehr/nicht Ausreichend oder mit zu vielen Fehlzeiten besuchen. Direkte Folge hieraus ist, dass man den Förderungsanspruch sofort verliert und gegebenenfalls, evtl. sogar kombiniert mit einer Strafzahlung, zurückzahlen muss. Bei absichtlicher Täuschung wäre das sogar eine Straftat und hätte rechtliche Folgen.
Aber ganz abgesehen der rechtlichen Lage finde ich es moralisch sehr fragwürdig, sich eine Reise mit Sozialleistungen zu erschleichen. Dass du selbstverständlich während einer Reise
KEIN Arbeitslosengeld bekommst, steht doch ausser Frage. Es heißt Arbeitslosengeld und nicht Ich-reise-mal-um-die-Welt-Geld.
Im Endeffekt musst du dich entscheiden: Erarbeitest du dir deine Reise und genießt sie auch als solche, oder erschleichst du sie dir, oder zumindest zum Teil. Ich für meinen Teil habe mir meine Reise hart erarbeitet und kann dir nur das gleiche raten. Wenn du dir unterwegs etwas gönnst, einen Tauchkurs, Fallschirmsprung, Thermalquellen, Massage ect. ist es ein sehr schönes Gefühl, wenn du dafür vorher gearbeitet hast. Auch wenn du an den gleichen Orten bist und genau das gleiche tust, es wertet deine komplette Reise auf und du hast viel mehr davon. Denk mal drüber nach.