Thema: Eigenkündigung, muss man sich wirklich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden ?  (Gelesen 14806 mal)

akupena

Hallo. Ich wollte eigentlich nächste Woche (also vor dem 15.8.) kündigen und wäre dann in 2 Monaten (so ist meine Kündigungsfrist), zum 15.10. also, ein freier Mensch und wollte ab dem 19./20.10. auf Reise gehen. Am 16.10. würde ich mich also arbeitslos melden. Jetzt lese ich allerdings, dass man sich schon 3 Monate vor dem Tag an dem man (sozusagen) arbeitslos wird, arbeitssuchend melden muss.
Frage: wie ernst nimmt man diese 3-Monate-vorher-Arbeitsuchendmeldung bei der Arbeitsagentur ? Ist das wirklich wichtig oder reicht es auch wenn ich mich nächste Woche, nachdem ich meine Kündigung abgegeben habe, arbeitssuchend melde ?
Ich könnte auch notfalls mit der Kündigung noch 1 Monat warten und somit diese Frist einhalten. Ungern, aber wenn es nicht anders geht ?
Danke für Eure Hilfe.
Tom
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Grimmo

Naja es hanegt von dem/der Sachbearbeiter/-in ab.
Meine damals hat stress gemacht und mir sogar Geld gekuerzt andere wiederum hatten keine Probleme.
Alles in Allem wuerde ich dir raten sobald es geht dich dort zu melden, ansonsten koennte es passieren das dein Geld gekuerzt wird
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tunfaire

Hi.

Bist du sicher, daß die Kündigungsfrist von 2 Monaten auch gilt, wenn du selbst kündigst? Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer beträgt 28 Tage, soweit ich weiß. Ob eine längere vereinbarte Kündigungsfrist überhaupt rechtens ist, kann dir bestimmt Karoshi sagen ;-)

Wenn du 28 Tage Kündigungsfrist haben solltest, wäre es evtl. ratsam, nicht zu früh offiziell zu kündigen. In einem Monat kann viel passieren (neue Beziehung, bestehende Beziehung wird schwanger, Weltwirtschaftskrise.......).

Ich hab es vor meiner Reise gerade ähnlich gemacht mit Kündigung und Arbeitslosmeldung.

Beim Arbeitsamt gemeldet hab ich mich 4 Tage vor Abgabe meiner Kündigung, also gut einem Monat vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit. Das mit den 3 Monaten war für die auch absolut kein Thema.
Und wenn sie dich wegen der "verspäteten" Meldung anmaulen, kannst du ja entgegnen, daß es eine spontane Entscheidung war, zu kündigen und du dich sofort nach dieser Entscheidung gemeldet hast.

Man kann ja kaum von dir verlangen, daß du schon 2 Monate, bevor du dich spontan zum Kündigen entschließt, das Arbeitsamt informieren kannst.

Grüße

Wolf

 
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karoshi

Hallo Tom,

es ist so wie Wolf sagt: Die 3-Monatsfrist für die Arbeitssuchendmeldung kannst Du ja gar nicht einhalten, wenn Deine Kündigungsfrist nur 2 Monate sind. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, sich nach der Kündigung innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend zu melden. Das kann sogar schriftlich oder telefonisch geschehen, wenn die persönliche Meldung nachgeholt wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html

LG, Karoshi
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muckl

Selbstverständlich können längere Kündigungsfristen vereinbart werden, die gesetzliche Frist garantiert ja nur einen Mindestschutz. Alles darüber hinaus kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, nur kürzer geht (ausser bei bestimmten Tarifverträgen) nicht. Die drei Monate Frist beim Arbeitsamt gelten insofern für Personen mit befristeten Arbeitsverträgen oder wenn bspw. eine Kündigung mit einer Frist von länger als drei Monaten vereinbart wird. Und wie Karoshi schon gesagt hat, bei allen anderen Kündigungen innerhalb dieser drei Monate ist es so, dass man sich innerhalb von drei Tagen melden muss, sobald die Kündigung ausgesprochen wurde.
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akupena

Guten Morgen. Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.

Kurze Erklärung zu meiner Kündigungsfrist: ich arbeite in Luxemburg (wohne aber in D, daher muss ich mich in D arbeitssuchend/arbeitslos melden) und arbeite seit mehr als 5 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber; ich muss daher eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten (bei weniger als 5 Jahren wäre es 1 Monat).

Ok, also reiche ich nächste Woche meine Kündigung ein und informiere dann das Arbeitsamt innerhalb von 3 Tagen, dass ich arbeitssuchend bin und habe somit alle Vorgaben eingehalten.

Nich 2 Fragen bitte:
1) Soll ich denen dann direkt sagen, dass ich ab 19.10. auf Weltreise gehe und sie mir somit keine Stellenvorschläge zuschicken müssen?

2) lohnt sich der Aufwand (die Behördengänge & Formularausfüllerei) überhaupt ? Ich bin mir sicher, dass ich direkt nach meiner Rückkehr (in 6-24 Monaten) einen neuen Job finde und kann u.U. auch zu meinem jetzigen Arbeitgeber zurückkehren. Aber ich denke die Formularschlacht lohnt sich dennoch, falls etwas Unvorhersehbares passiert, oder ?

Danke.

Tom
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karoshi

Moment, ich hol mal meine Glaskugel...

Also, das meiste kann ich nur ganz verschwommen erkennen. Was ich deutlich sehen kann ist, dass Du größere finanzielle Nachteile hättest, wenn Du...
  • Dich jetzt nicht arbeitslos meldest und
  • länger als ein Jahr unterwegs bist und
  • sich der neue Arbeitsvertrag nicht unmittelbar an die Reise anschließt.

Dann hättest Du nämlich für die Zeit zwischen Reise und Job kein ALG und müsstest auch Deine Krankenversicherung selbst zahlen.

LG, Karoshi
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tunfaire

Edit: Der Text, der vorher hier stand war fehlerhaft, weil ich die Nachversicherungspflicht der Krankenkasse vergessen hatte.
Achtung allerdings, wenn du privatversichert bist, dann könnte eine Versicherungslücke entstehen, falls du dich nicht Arbeitslos meldest. Und in D besteht eine Versicherungspflicht. Auch für 4 Tage.


Ich habe den Grund meiner Kündigung zunächst verschwiegen. Arbeitsangebote hab ich bisher trotzdem noch nicht bekommen.
Ich denke mal, daß man überhaupt erst Angebote erhält, nachdem man den Pflichttermin (Bewerberangebot, berufliche Situation usw...) hatte.
Wenn du deine Unterlagen schnell abgibst, solltest du den Bewilligungsbescheid bekommen, bevor dieser Pflichttermin stattfindet.
Nachdem du den Bewilligungsbescheid hast, kannst du auf jede Fall sagen, daß du auf Reise gehen wirst, dann können die dir garnix mehr. :-)  (so hat es mir Karoshi grade gestern erst bestätigt)

Grüße

Wolf
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karoshi

Achtung allerdings, wenn du privatversichert bist, dann könnte eine Versicherungslücke entstehen, falls du dich nicht Arbeitslos meldest. Und in D besteht eine Versicherungspflicht. Auch für 4 Tage.
Diese Versicherungslücke würde gerade bei einer privaten Versicherung nicht entstehen, weil in der Zeit ganz normal weiterläuft. Nur die Arbeitgeberzuschüsse fallen weg.
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Snoopy82

Hi Zusammen,

wie Tom bin ich auch ein Grenzgänger Deutschland - Luxemburg und mich würde interessieren ob es unterschiedliche Handhabung bei der Berechnung des ALG I gibt dadurch das ich ja defacto nicht in das deutsche System einzahle?

Danke und Gruß

Micha

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