Hallo zusammen,
nach Lesen von gefühlt allen Texten zum Thema ALG bin ich leider noch nicht auf die Lösung gestoßen.
Ich habe meinen Arbeitsvertrag selbst zum 30.09. gekündigt, bin somit ab dem 1.10. arbeitslos und wollte mich heute entsprechend arbeitslos melden. Mir geht es ausschliesslich um die Sicherung meiner Ansprüche auf 4 Jahre, da ich nicht innerhalb von 1 Jahr wieder in Deutschland sein werde und meine Ansprüche sonst verfallen.
Der Knackpunkt ist, dass meine Reise bereits am 2.09.beginnt. Beim Arbeitsamt habe ich die finale Antwort bekommen, dass ich mich somit nicht arbeitslos melden kann, da ich ja nicht arbeitslos (=den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) werde. Ich müsste zumindest einen Tag vor Abmeldung tatsächlich arbeitslos,sprich nicht im Ausland sein. In meinem Fall würden die Ansprüche also nach 1 Jahr verfallen.
Ich trau der ganzen Sache jedoch nicht so 100% und würde gern eure Erfahrungen hören.
Was würde denn passieren, wenn ich mich normal arbeitslos melde, nichts von einer Reise sage und mich am 1.10. abwesend melde- dies müsste ja nicht persönlich erfolgen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Romy