Thema: Krankenversicherung - Rückerstattung bei Reiseverkürzung  (Gelesen 2472 mal)

ChrisNoc

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei mich mal nach Auslandskrankenversicherungen umzugucken. Soweit ich das verstanden habe, erstatten so gut wie alle Anbieter nur dann etwas vom Preis der Versicherung zurück, wenn ich in der schon in Anspruch genommenen Zeit keinen Schadensfall hatte.

Nun ist es bei mir nämlich so, daß ich noch gar nicht so genau weß, wie lange ich weg sein werde. Zwischen 8-12 Monaten ist alles möglich.

Macht es dann nicht mehr Sinn, die Versicherung erstmal für 6 Monate abzuschließen, und dann eben immer um 1-2 Monate zu verlängern? Oder hab ich da n Denkfehler?

Vielleicht noch kurz: Für welche Versicherung habt ihr euch entschieden?

PS: Ich werde nicht in Nord-Amerika sein.
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hawk86

« Antwort #1 am: 25. Juni 2011, 13:10 »
wenn du weisst das du mindestens 8 monate weg bist, würde ich nicht für 6 monate abschließen. wenn du es so machen willst, musst du natürlich drauf achten, das man bei dem versicherer auch von unterwegs aus verlängern kann.

wenn du es doch anders machst und dir zu viel gezahlte beiträge erstatten lässt, musst du darauf achten, deine ankunft in deutschland möglichst direkt bei dem versicherer zu melden. wenn du das nicht tust, werden idr keine beiträge zurückerstattet. dies wird von den versicherern dadurch begründet, das diese nicht nachvollziehen können, ob du nach der langzeitreise noch weitere auslandsaufenthalte hattest.
lg
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Elocin

« Antwort #2 am: 25. Juni 2011, 17:11 »
Also wir wissen auch noch nicht genau wie lange wir unterwegs sind und wollten deshalb erstmal nur eine Versicherung für 6 Monate oder so abschliessen. Davon hat der nette Herr beim ADAC dann aber abgeraten aus dem folgenden Grund:

Wenn man seinen Versicherungsvertrag vor Ablauf verlängert, nennen die das zwar "Verlängerung", aber im Prinzip gilt dieser dann als neuer Vertrag und somit auch als neuer Versicherungszeitraum. D. h. die Folgekosten aus dem vorherigen Zeitraum werden nicht mehr übernommen.

Z.B: Dein Vertrag gilt bis Ende Dezember. Du brichst dir am 30.12. ein Bein und wirst erst am 02.01. operiert. Dann werden die Kosten für die OP nicht mehr übernommen.

Sowas kommt natürlich eher selten vor und wäre großes Pech, allerdings hat man auch ein großes Problem wenn es dann passiert.

Wir haben nun vorsichtshalber für den kompletten Zeitraum abgeschlossen. Dann überlegt man sich lieber wenn ein kleinerer Schadensfall eintritt, ob man diesen vielleicht gar nicht meldet und eben am Ende lieber die Differenz kassiert.
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