Thema: Kündigen vs. Ruhevertrag - und arbeitlosmelden die 101ste  (Gelesen 2945 mal)

crumbs

Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche meinen Chef in meine Idee, 6 Monate bzw. open End durch die Welt zu tingeln, eingeweiht. Er kam dann gleich mit verschiedenen Ideen, was er machen könnte, damit ich nicht kündigen muss (ich hatte ihm direkt gesagt, dass ich kündigen will und die Reise als Grund genannt).

Meine Situation: Eigentlich ist nicht die Reise der Grund für die Kündigung sondern eher ein "Nebeneffekt", also: ich will sowieso den Arbeitgeber wechseln und irgendwie bietet sich das dann ja an zwischen 2 Jobs noch mal ein bisschen was von der Welt zu sehen.

Meine Frage an Euch: Wenn ich jetzt auf einen Ruhevertrag gehe (das ist dann wohl sowas wie unbezahlter Urlaub), und ich von unterwegs kündige (das war übrigens der Vorschlag von meinem Chef), wie funktioniert das dann hinterher mit Arbeitslosen Geld? Ich vermute ja, dass mit nem Ruhevertrag die Sperrfrist erst ab der tatsächlichen Kündigung läuft? Von unterwegs kann ich mich ja auch nicht beim Amt melden oder?

Oder macht es doch mehr Sinn, dass ich dann erstmal einen sicheren wenn auch ungeliebten Job hab, wenn ich zurück komme und dann direkt was neues Suche? (Irgendwie spielt mein Gewissen da nicht so richtig mit, weil ich ja ganz sicher bin, dass ich da nicht weiter arbeiten will)

Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen!
Crumbs
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Grotesque

« Antwort #1 am: 16. Mai 2011, 21:25 »
das würde mich auch sehr interessieren! ich muss zugeben, dass ich mit dem gleichem gedanken spiele. ich habe dummerweise zugestimmt wieder in meiner firma anzufangen, was ich zuerst auch eine gute idee fand - mitlerweile sehe ich das aber anders.

ich kann mir eigentlich nichts schlimmeres vorstellen, als wieder in meiner firma zu landen und den gleichen kram zu machen. hatte überlegt das noch auf eine "faire" art zu lösen und zu kündigen, aber dafür ist es jetzt einfach zu spät (meine kündigunsfrist ist zu lange), da es bald los geht und ich schon eine ganze menge geld ausgegeben habe. naja, ich hätte es mir ja früher überlegen können  :-\

hat jemand durch zufall eine ahnung, ob es überhaupt möglich ist von unterwegs zu kündigen? oder müssen ich und crumbs da in den sauren apfel beißen? crumbs schlechtes gewissen habe ich leider auch dabei, irgendwie ist das alles so nicht ganz fair.

wieso  muss denn alles bei so einer weltreise kompliziert sein? ich hoffe es wird auf reisen entspannter und ist nicht alles mit so schwerwiegenden entscheidungen verbunden. ::)

@ crumbs --- wieso hat dir dein chef eigentlich angeboten, dass du selber kündigen kannst? das finde ich irgendwie verwirrend ...
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crumbs

« Antwort #2 am: 16. Mai 2011, 21:58 »
Hi Grotesque,
ich hatte meinem Chef ja gesagt, dass ich kündigen will und dann war SEINE Idee, dass ich erstmal nur auf einen Ruhevertrag gehe und dann von unterwegs irgendwann die Kündigung abschicken kann. Das sollte eigentlich auch kein Problem sein (nur dass die Post in vielen Teilen dieser Welt nicht so wirklich zuverlässig ist).........

Also: ich vermute auch, dass Du auch jetzt noch kündigen könntest, oder?

Die Frage ist halt nur: was macht man mit dem Arbeitsamt, wenn man erst von unterwegs kündigt?

Muss man persönlich dort vor der Reise erscheinen, oder kann man alles per Post und Telefon regeln?

(Das mit dem persönlich erscheinen wird bei mir sowieso jetzt schon etwas schwieriger (fällt mir gerade auf), weil ich zur Zeit noch in Holland entsendet bin und bis die Reise los geht auch nicht mehr unter der Woche "nach Hause" (also dahin wo ich gemeldet bin ;-) ) komme........)

Oh je, das ist wirklich immer alles ziemlich kompliziert....... aber ich hoffe ja auch, wenn ich dann mal den deutschen Behörden Dschungel bezwungen habe, werden alle anderen Dschungel dieser Welt auch kein Problem mehr :-D.

LG,
Crumbs
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hawk86

« Antwort #3 am: 16. Mai 2011, 22:05 »
hi,
ich sehe in deinem fall keinen vorteil darin, erst während der reise zu kündigen. es würde imho nichts an der gesamtsituation (anspruch auf arbeitslosengeld, etc) ändern.
ich an deiner stelle würde mit dem kapitel abschließen und vor abreise kündigen!
lg
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Grotesque

« Antwort #4 am: 16. Mai 2011, 23:05 »
Also: ich vermute auch, dass Du auch jetzt noch kündigen könntest, oder?

Muss man persönlich dort vor der Reise erscheinen, oder kann man alles per Post und Telefon regeln?


hmpf, das habe ich ja auch überlegt. bei mir in der firma wird nur alles komischerweise (eigentlich haben wir sein super verhältnis) immer direkt persönlich genommen und mein chef nimmt das als kritik an ihm selbst. hätte ich mir das alles mal vier wochen früher überlegt, dann wäre es kein problem. wenn ich allerdings jetzt doch kündige und meine firma spielt nicht mit, dann muss ich noch bis august bleiben und mein flieger geht leider schon in 4 wochen. ich darf ja auch eigentlich nicht rumjammern, schließlich hätte ich mir das alles einfach vorher richtig überlegen sollen.


Muss man persönlich dort vor der Reise erscheinen, oder kann man alles per Post und Telefon regeln?

ich befürchte fast, dass man alles persönlich machen muss --- lasse mich da aber gerne eines besseren belehren ;)

ich drück dir auf jedenfall die daumen, dass du noch eine lösung findest. ich werde noch mal ein paar nächte drüber schlafen und
zur not mal meinen mut zusammen nehmen.
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karoshi

« Antwort #5 am: 17. Mai 2011, 16:01 »
Eine Kündigung während der Reise ist ohne weiteres per Brief möglich. Du könntest z.B. die Kündigung zuerst an die Heimatbasis schicken, und die leiten es dann per Einschreiben an den Arbeitsgeber weiter. Auch eine vorbereitete Kündigung, bei der nur noch Datum und Kündigungstermin eingetragen werden und die dann auf ein unterschriebenes Blatt gedruckt wird, ist möglich. (Es gehört aber eine Menge Vertrauen dazu, irgendwo unterschriebene Blankozettel zu hinterlegen.)

Ich würde davon ausgehen, dass die Sperrfrist dann tatsächlich erst zum Kündigungstermin beginnt.

Natürlich kannst Du nicht persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen. Aber was soll's, dann meldest Du Dich eben nicht arbeitssuchend. Vielleicht kriegst Du noch eine Woche Sperrfrist obendrauf. Vielleicht aber auch nicht, weil die persönliche Arbeitssuchendmeldung ja nicht möglich war.

LG, Karoshi
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crumbs

« Antwort #6 am: 17. Mai 2011, 17:18 »
Hallo zusammen,

Danke schon mal für Eure tipps und meinungen. Ich werd mal abwarten was für angebote ich konkret bekomme und dann entscheiden.

@Karoshi: ist eine Woche mehr Sperrfrist das schlimmste was passieren kann, wenn ich mich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melde? (Wo oben schon gesagt, wird das für mich auch vor der Reise schon recht umständlich persönlich zum Amt zu gehen, weil ich eben schon jetzt nicht regelmässig in Deutschland bin).

Gruss,
Crumbs
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karoshi

« Antwort #7 am: 17. Mai 2011, 17:23 »
@Karoshi: ist eine Woche mehr Sperrfrist das schlimmste was passieren kann, wenn ich mich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melde?
So steht's jedenfalls im Gesetz. Wahrscheinlich kriegst Du aber nicht mal die, denn Sperrfristen werden nur verhängt, wenn Du Dich versicherungswidrig verhältst, "ohne einen wichtigen Grund zu haben" (§144 SGB III). Der Fakt der Unzumutbarkeit wäre wohl objektiv ein wichtiger Grund, Dich nicht arbeitssuchend zu melden, wenn Du gerade irgendwo in der Südsee bist.
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Grotesque

« Antwort #8 am: 17. Mai 2011, 23:38 »
vielen dank karoshi --- es ist schonmal beruhigend zu wissen, dass es auf jeden fall irgendwie gehen würde.  ;D
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