Thema: Wann arbeitssuchend melden?  (Gelesen 3124 mal)

Karin(sWeltreise)

« am: 17. März 2011, 11:13 »
Hallo zusammen,

das sind meine ersten wagen Erfahrungen mit dem Thema Arbeitslosigkeit.  :)

Ich werde bis Ende März meinen Job kündigen und habe dann noch drei Monate bis mein Arbeitsverhältnis auch beendet ist. Jetzt habe ich widersprüchliche Informationen darüber, wann ich mich arbeitssuchend melden sollte.

Direkt wenn ich gekündigt habe oder erst wenn ich mein Arbeitsverhältnis beendet habe Ende Juni? Ich will ja sowieso nur die drei Monate Sperrfrist umgehen und Geld gibt es ja bestimmt sowieso nicht, wenn ich im Ausland unterwegs bin.

Danke für Eure Tipps!

Lieben Gruß
Karin
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Renegade

« Antwort #1 am: 17. März 2011, 11:37 »
Hi,

also das Gesetzt sieht vor:

Wenn es sich um einen befristeten Zeitvertrag handelt: MUSST du dich 3 Monate vor Ablauf, Arbeitssuchend melden.

Wenn es kein Zeitvertrag ist und du selber kündigst, unmittelbar danach.

Die 3 Monate Sperrfrist wirst du nicht umgehen können wenn du SELBER kündigst.
Geld wenn du unterwegs bist wird es NATÜRLICH nicht geben, das wäre Sozialbetrug.

Angaben ohne Gewähr, am besten suchst du mal hier im Forum oder auf der HP des AA um weitere Infos zu bekommen,
vor allem wie du deine Ansprüche sicherst.

Gruß R.

karoshi

« Antwort #2 am: 17. März 2011, 11:46 »
Hallo Karin,

zu dem Thema findest Du schon eine ganze Menge, wenn Du unten auf die Tags "alg1" und "arbeitslosengeld" klickst. Bitte lies Dir diese Themen zuerst durch, um doppelte Fragen zu vermeiden.

Kurz gesagt, die Sperrfrist von 3 Monaten wegen Eigenkündigung kannst Du nicht umgehen. Sie ist aber nach der Reise abgelaufen. (Ich gehe mal davon aus, dass Du länger als 3 Monate unterwegs bist.) Zusätzlich könnte es eine Sperrfrist von 1 Woche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Arbeitssuchendmeldung geben, die aber in der Regel nach einer Weltreise nicht verhängt wird.

LG, Karoshi
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Karin(sWeltreise)

« Antwort #3 am: 17. März 2011, 12:11 »
Hallo zusammen,

ok, ich schaue auch nochmal, wobei für mich jetzt erstmal der Zeitpunkt wichtig war, bzw. ob ich jetzt schon aktiv werden muss  :)

Das scheint ja nicht so zu sein, da ich keinen Zeitvertrag sondern einen unbefristeten Vertrag habe.

Danke und liebe Grüße
Karin
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Dennis

« Antwort #4 am: 17. März 2011, 15:27 »
@karoshi:

die sperrfrist ist vorbei wenn sie wiederkommt? wieso das? sie muß sich doch sicher abmelden vom a.amt und dann würde die sperrfrist doch erst dann beginnen, wenn sie wiederkommt und sich wieder arbeitslos meldet.
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karoshi

« Antwort #5 am: 17. März 2011, 17:02 »
Nein, die Sperrfrist beginnt in diesem Fall am 01.07.2001 und dauert 3 Monate oder 1/4 der Anspruchsdauer, je nachdem was länger ist. Eine Unterbrechung oder Verschiebung der Sperrfrist, aus welchen Gründen auch immer, gibt es nicht. Das haben wir aber hier im Forum auch schon in hinreichend vielen Beiträgen durchgekaut.
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Dennis

« Antwort #6 am: 17. März 2011, 21:03 »
das wundert mich denn ich habe nun 2 wochen lang mit meinem fachanwalt für arbeitsrecht die betrieebsbedingte kündigung ausgearbeitet. und er weiß dass ich für 1 jahr abhaue. wenn das so wäre, würde ich eigentlich denken, dass er das ganze nicht so bearbeitet hätte, weil ich sowieso keine sperre hätte wenn ich wiederkomme. werd das morgen mal abklären.
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bulleye

« Antwort #7 am: 16. April 2011, 01:48 »
du bekommst ja eine Sperrzeit von drei Monaten; sie ist nur schon abgelaufen, wenn du wieder da bist. Dein verbleibender Restanspruch auf ALG mindert sich aber um drei Monate.
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