Thema: Student, danach Weltreise mit Hartz 4?  (Gelesen 3624 mal)

icybite

« am: 14. März 2011, 18:31 »
Hallo liebe Leute,

ich habe jetzt schon etwas zu dem Thema gesucht, aber nichts passendes gefunden.
Ich werde dieses Jahr im Oktober 25 Jahre alt, dadurch bekomme ich kein Kindergeld mehr.
Im Feb. 2012 bin ich offiziell auch kein Student mehr. Ich möchte ab ca. Okt-2011 - Feb-2012 eine Weltreise starten
(der Starttermin ist davon abhängig, wann genau ich den Termin für die verteidigung meiner Masterthesis bekomme).
Ich werde vorraussichtlich bis Weltreisestart nebenbei Arbeit (Gleitzone 600 - 900  € pro Monat).

Natürlich werde ich nach Beendigung meines Arbeitsverhätnis von der Krankenversicherung / Rentenpflegebeitrag abmelden und eine Auslandskrankenversicherung während der Weltreise haben. Aber wie sieht es mit der Meldung bei AA aus?

Melde ich mich Arbeitssuchend? Werde ich Hartz 4 bekommen? Ich werde mich aus Deutschland nicht abmelden, sondern
den Hauptsitz und Postanschrift bei meinen Eltern haben. In einigen Bereichen habe ich gelesen, dass ich kein Geld bekomme, bzw. klar sagen sollte, dass ich auf reise bin und daher kein Anspruch auf Geld habe, aber ist das wirklich war? Steht mir nicht als Deutscher Staatsbürger Hartz 4 zu oder sind daran Bedingungen geknüpft wie reg. Bewerbung schreiben etc. Wie sieht es aus, wenn ich nebenbei trotzdem arbeite (Remote - das heißt egal von wo).
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karoshi

« Antwort #1 am: 14. März 2011, 21:29 »
Hallo icybite,

die kurze Antwort ist: vergiss das mit Hartz 4, das steht Dir unter den genannten Bedingungen nicht zu.

Lange Antwort: Der Bezug von Hartz 4 ist an einige Bedingungen geknüpft, die Du nicht erfüllst, unter anderem:
  • Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, kannst also nicht auf Reisen sein.
  • Du darfst kein eigenes Vermögen haben (abzüglich eines geringen, nach Alter gestaffelten Schonvermögens). Wenn Du eine Weltreise bezahlen kannst, hast Du aber Geld.
  • Wenn Du in häuslicher Gemeinschaft mit Personen wohnst, die Dich unterhalten können (hier: Eltern), werden zuerst die herangezogen.

ich habe jetzt schon etwas zu dem Thema gesucht, aber nichts passendes gefunden.
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit findest Du eigentlich alle Infos, die Du brauchst.

LG, Karoshi
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