Hi Karoshi,
Denn durch das Ummelden in einen anderen Bezirk musst Du Dich sonst bei der alten AA ab- und bei der neuen wieder anmelden. Das ist überflüssiger Aufwand.
Genau da hakts noch:
Muß ich mich nach der Ummeldung
in jedem Fall beim neuen AA an- und abmelden, oder entfällt das, wenn ich mich
vor der Ummeldung am alten AA schon für die Reise abgemeldet habe?
Was sagt denn das neue AA wenn ich nach einem Jahr wiederkomme und dann dort meine Ansprüche geltend mache?
Dazu noch eine Frage - bitte ggf in neuen Thread auslagern falls zu sehr OT:
Wird die Sperrfrist definitiv von der ALG1 Bezugszeit abgezogen? Dh, wäre es sinnvoller, sich kündigen zu lassen um die Sperrfrist und damit Verkürzung der Bezugsdauer zu vermeiden?