Thema: Kindergeld als Backpacker  (Gelesen 3484 mal)

indienpopindien

« am: 16. Januar 2011, 14:49 »
Hallo zusammen,

kann mir jmnd. sagen, wie die Kindergeldregelungen in D sind?
Ich (19) möchte dieses Jahr nach dem Abitur für 3 Monate nach Indien gehen und mich danach zum Sommersemester 2011 in einer Uni einschreiben.
Wird das Kindergeld in diesem Zeitraum weitergezahlt, oder ausgesetzt, da ich ja theoretisch nichts mache.

Mit freundlichen Grüßen,
Benny
0

nickei

« Antwort #1 am: 16. Januar 2011, 14:58 »
Es wird ausgesetzt und wenn du mit deinem Studium anfängst wieder gezahlt. Weitergezahlt werden würde es nur in der Pause zwischen dem Schulabschluss und dem sich direkt anschließenden Studium (also von Juni-Oktober), weil das als Zwangspause gewertet wird.

Hier der Link:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

lg
1

cocolino

« Antwort #2 am: 17. Januar 2011, 15:31 »
Genau genommen wird das Kindergeld für 4 Übergangsmonate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt.
Was willst du denn machen, wenn du wieder zurück bist und auf das Sommersemester wartest? Für freiwillige soziale (oder was auch immer Jahre) hat man auch Kindergeldanspruch. Oder du schreibst dich übergangsweise in ein anderes Studium ein (zum WS) und wechselst dann eben zum SS.
Wllst du direkt nach dem Abi los und bist dann weniger als 4 Monate weg und machst dann bis zum SS irgendetwas sinnvolles, dann könnte der Anspruch bestehen bleiben...

Julai

« Antwort #3 am: 10. Februar 2011, 00:18 »
schreib dich am besten gleich bei einem Studiengang ein, zu dem du sicher nicht sofort genommen wirst, z.B. Medizin (möglichst strenger NC eben). Das gilt dann als immatrikuliert und du bekommst das Kindergeld weitergezahlt. Von einer 4 Monate Begrenzung hab ich noch nie was gehört. Ich machs auch so und kenn viele bei denen es die letzten Jahre auch kein Problem war. Du musst denen ja nicht erzählen dass du, während du auf dein Studium wartest, die Welt bereist, und danach schreibst du dich einfach wieder aus.
0

eggersro

« Antwort #4 am: 10. Februar 2011, 17:29 »
Hab heute auch mal nachgefragt und muss sagen weil ich ja in Österreich daheim bin bei uns gehts auch nicht;( da man einen kurs,Schule etc. machen muss :( schade :-\ :D

:o :o :o :o :o :o :-[ :-[ :-[ :-[ :-[
0

cocolino

« Antwort #5 am: 14. Februar 2011, 10:24 »
@julai:

hier geht es darum, dass sie/er offiziell gar nichts macht, und dann gilt:
Zitat:
"Kindergeld wird auch für eine Übergangsphase (Zwangspause) von bis zu vier Kalendermonaten gezahlt (z.B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung, vor und nach dem Wehr- oder Zivildienst, einem Ersatzdienst oder einem Freiwilligendienst im Sinne der Nummer 3.4."

Mal abgesehen davon: Eine Immatrikulation in einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung ist ohne Zulassungsbescheid nicht möglich, allenfalls kann man sich ein Wartesemester ersitzen. Zweitens, falls sich jetzt irgendwo einschreibt, man danach aber etwas anderes studieren möchte und auf Bafög angewiesen ist, könnte es Schwierigkeiten geben. Drittens grenzt das für mich an Sozialbetrug und wahrscheinlich ist es das auch...

Tags: kindergeld 
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK