@julai:
hier geht es darum, dass sie/er offiziell gar nichts macht, und dann gilt:
Zitat:
"Kindergeld wird auch für eine Übergangsphase (Zwangspause) von bis zu vier Kalendermonaten gezahlt (z.B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung, vor und nach dem Wehr- oder Zivildienst, einem Ersatzdienst oder einem Freiwilligendienst im Sinne der Nummer 3.4."
Mal abgesehen davon: Eine Immatrikulation in einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung ist ohne Zulassungsbescheid nicht möglich, allenfalls kann man sich ein Wartesemester ersitzen. Zweitens, falls sich jetzt irgendwo einschreibt, man danach aber etwas anderes studieren möchte und auf Bafög angewiesen ist, könnte es Schwierigkeiten geben. Drittens grenzt das für mich an Sozialbetrug und wahrscheinlich ist es das auch...