Thema: ALG I bei 5 Monaten Auslandsaufenthalt  (Gelesen 1769 mal)

Malte_86

« am: 28. November 2010, 09:20 »
Hallo Leute,
ich werde am 1.Januar ins ausland gehen für 5Monate.
Mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31.12.2010.
Ich wollte mich am 20Dezember ungefähr arbeitslos melden zum 1.1.2010.
Soll ich dann am 3Jan (Montag) aus Thailand bei der Arbeitsagentur anrufen und mich abmelden? Läuft dann die Sperrfrist von drei Monaten ab?
Brauche ich einen Bewilligungsbescheid vom Amt und wenn ja wann bekomme ich den denn?

Vielen Dank!

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karoshi

« Antwort #1 am: 28. November 2010, 13:05 »
Hallo Malte,

spar Dir den Stress. Erstens kannst Du Dich, weil zwischen Arbeitsvertrag und Auslandsaufenthalt null Tage liegen, sowieso nicht vorher arbeitslos melden. Und zweitens hast Du nach den 5 Monaten ganz normale Ansprüche. Die Sperrfrist ist dann abgelaufen, auch ohne dass Du Dich vorher arbeitslos gemeldet hast.
Geh einfach am ersten Werktag nach der Rückkehr zur Arbeitsagentur und melde Dich arbeitslos.

LG, Karoshi
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Malte_86

« Antwort #2 am: 28. November 2010, 13:18 »
Super vielen Dank!

Nur dachte ich immer das man sich vorher arbeitslos melden muss, damit die Sperrfrist abläuft.
Warum ist das bei mir nicht der Fall?
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karoshi

« Antwort #3 am: 28. November 2010, 13:51 »
Das ist bei niemand der Fall. Ich habe früher auch mal geglaubt, dass das die Sperrfrist erst ab der Meldung läuft, mich aber eines besseren belehren lassen. Die Sperrfrist beginnt "mit dem Ereignis, das die Sperrfrist begründet", und das ist bei Eigenkündigung das Ende des Arbeitsvertrages.

LG, Karoshi
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