Thema: Anspruch auf ALG I bei Vertragsaussetzung (unbezahlter Urlaub)?  (Gelesen 11811 mal)

reisende

Folgende Situation: Ich habe mit meinem Arbeitgeber eine etwa 1,5-jährige Vertragsaussetzung vereinbart. In dieser Zeit bin ich nicht firmenzugehörig und erhalte kein Gehalt, muss mich selbst versichern; danach tritt der alte Arbeitsvertrag wieder in Kraft.

Ich habe irgendwo gelesen, dass rechtlich nichts dagegen spricht, dass man bei unbezahltem Urlaub Arbeitslosengeld bekommt.

Nun habe ich mich, um mich für den Notfall abzusichern, beim Arbeitsamt gemeldet und ALG I beantragt. Dort wird mir aber gesagt, dass ich keinen Anspruch habe, weil ich gar nicht gekündigt wurde bzw habe und das Arbeitsverhältnis noch besteht. Und außerdem bin ich ja nicht vermittlungsfähig, da ich ja bald verreise (das dürfte doch aber nicht interessieren, oder? Schliesslich habe ich work & travel vor, bin doch nicht arbeitsunwillig ;) .

Was nun?  Natürlich habe ich nicht vor, dass Arbeitsamt zu betrügen und würde mich nach der Bewilligung sofort als verreist melden. Aber für den Fall, dass ich z.B. früher zurückkehre oder doch gekündigt werde oder doch selbst kündige, möchte ich nicht mit leeren Händen dastehen.

Was sagt das Gesetz dazu??

Übrigens muss ich noch die endgültige Antwort des Arbeitsamtes abwarten, da die Entscheidung erst bei meinem Vermittlungsgespräch gefällt wird; ich habe also noch gewisse Einflussmöglichkeiten, wenn ich etwas zur Gesetzeslage herausbekomme.

Muss ich mich im Falle, dass das ALG I nicht bewilligt wird, ALG II beantragen?

Danke im Voraus für eure Antworten.

die reisende
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Renegade

« Antwort #1 am: 12. November 2010, 15:55 »
Hi,

Du willst quasi Arbeitslosengeld bekommen obwohl du noch in einem festen Arbeitsverhältnis bist und dann noch verreisen und da arbeiten!? Wenn das ernst gemeint ist!? -> Vergiss es!

Sorry aber wenn das gehen würde, Goodbye Deutschland im wahrsten Sinne des Wortes :)

Greetz

karoshi

« Antwort #2 am: 12. November 2010, 16:16 »
Du willst quasi Arbeitslosengeld bekommen obwohl du noch in einem festen Arbeitsverhältnis bist und dann noch verreisen und da arbeiten!?
Hab ich anders verstanden: Sie will sich während der Reise abmelden, aber durch die Feststellung der Leistungsansprüche für den Fall absichern, dass ihr Arbeitgeber ihr nach 1,5 Jahren doch noch den Stinkefinger zeigt. Oder sehe ich das falsch?

LG, Karoshi
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reisende

« Antwort #3 am: 12. November 2010, 16:41 »
Ja karoshi, es ist so, wie du sagst. Im Falle des Stinkefingers oder im Falle, dass ich selbst gekündigt habe, weil ich noch 4 Monate länger im Ausland bleiben wollte oder so.
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Afrinnka

« Antwort #4 am: 12. November 2010, 16:51 »
Nu bin ich auch durcheinander...

In dieser Zeit bin ich nicht firmenzugehörig und erhalte kein Gehalt, muss mich selbst versichern;
Falsch: Wenn der Arbeitsvertrag ruht, dann wird das Arbeitsverhaeltnis weitergefuehrt, nur die Hauptleistungen (arbeiten und dafuer bezahlt werden) sind ausgesetzt. Sozialversicherungen fallen nach vier Wochen weg.

Ich habe irgendwo gelesen, dass rechtlich nichts dagegen spricht, dass man bei unbezahltem Urlaub Arbeitslosengeld bekommt.
Ich finde, da spricht eine Menge gegen, vor allem ein bestehendes Arbeitsverhaeltnis.

Und außerdem bin ich ja nicht vermittlungsfähig, da ich ja bald verreise (das dürfte doch aber nicht interessieren, oder? Schliesslich habe ich work & travel vor, bin doch nicht arbeitsunwillig ;) .
Das war ein Spass, ok... Oder???

Aber für den Fall, dass ich z.B. früher zurückkehre oder doch gekündigt werde oder doch selbst kündige, möchte ich nicht mit leeren Händen dastehen.
Hm, wenn du frueher zurueckkommst, koenntest du deinen Arbeitgeber um Verkuerzung des unbezahlten Urlaubs bitten. Bei Kuendigung, egal von welcher Seite, gilt doch alles wie in einem "normalen" Arbeitsverhaeltnis, oder nicht?

Was sagt das Gesetz dazu??
Leider nicht so viel. Ich habe aber das gefunden, fuer die ganz langweiligen Herbstabende: http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-3203-X.htm

Bist du sicher, dass ein Sabbatical bei deinem Arbeitgeber nicht in Frage kommt? Ganz sicher? Tarifvertrag und Betriebsrat abgeklopft? Waere ja vor allem wegen der Sozialleistungen die deutlich attraktivere Variante, nur evt. zu kurzfristig.

However: all the best.

Annika


karoshi

« Antwort #5 am: 12. November 2010, 17:06 »
Falsch: Wenn der Arbeitsvertrag ruht, dann wird das Arbeitsverhaeltnis weitergefuehrt, nur die Hauptleistungen (arbeiten und dafuer bezahlt werden) sind ausgesetzt. Sozialversicherungen fallen nach vier Wochen weg.
Dazu gehört halt auch die Arbeitslosenversicherung.

Bei Kuendigung, egal von welcher Seite, gilt doch alles wie in einem "normalen" Arbeitsverhaeltnis, oder nicht?
Das ist ja genau ihr Problem: bei Kündigung nach 1,5 Jahren gibt es keinerlei Anspruch auf ALG1 mehr. Denn sie war zwar in der Zeit angestellt, aber nicht sozialversicherungspflichtig, und nur darauf kommt es an.

LG, Karoshi
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After Backpacking

« Antwort #6 am: 12. November 2010, 17:51 »
Also folgende Situation bei mir; ursprünglich war es bei mir auch vorgesehen 1 Jahr unbezahlten Urlaub in Anspruch zu nehmen und dann nach der Rückkehr wieder in das alte Angestelltenverhältnis zurückzukehren. Doch während meiner Reise hat sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so verschlechtert das ich und einige andere auch noch, die Kündigung erhielt. Die Kündigung kam noch während meiner Reise per Email. Ich hab mich dann über meine sogenannte Heimatbasis arbeitssuchend gemeldet. Und nach meiner Rückkehr im Juli habe ich mich dann persönlich arbeitslos gemeldet. Und ich bekam auch ohne großen Aufwand und Behördendschungel das Arbeitslosengeld. Es ging alles recht reibungslos von Statten.

Nur eines ist unbedingt zu beachten, du musst unbedingt ein Jahr nach Abreise beim Arbeitsamt vorstellig werden, da sonst der gesamte Arbeitslosenanspruch verloren geht, wie von karoshi schon geschildert. Mir wurden noch 7 Tage Kulanz nach Rückreise gewährt, aber das war es dann auch.

Tobi
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