Folgende Situation: Ich habe mit meinem Arbeitgeber eine etwa 1,5-jährige Vertragsaussetzung vereinbart. In dieser Zeit bin ich nicht firmenzugehörig und erhalte kein Gehalt, muss mich selbst versichern; danach tritt der alte Arbeitsvertrag wieder in Kraft.
Ich habe irgendwo gelesen, dass rechtlich nichts dagegen spricht, dass man bei unbezahltem Urlaub Arbeitslosengeld bekommt.
Nun habe ich mich, um mich für den Notfall abzusichern, beim Arbeitsamt gemeldet und ALG I beantragt. Dort wird mir aber gesagt, dass ich keinen Anspruch habe, weil ich gar nicht gekündigt wurde bzw habe und das Arbeitsverhältnis noch besteht. Und außerdem bin ich ja nicht vermittlungsfähig, da ich ja bald verreise (das dürfte doch aber nicht interessieren, oder? Schliesslich habe ich work & travel vor, bin doch nicht arbeitsunwillig
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Was nun? Natürlich habe ich nicht vor, dass Arbeitsamt zu betrügen und würde mich nach der Bewilligung sofort als verreist melden. Aber für den Fall, dass ich z.B. früher zurückkehre oder doch gekündigt werde oder doch selbst kündige, möchte ich nicht mit leeren Händen dastehen.
Was sagt das Gesetz dazu??
Übrigens muss ich noch die endgültige Antwort des Arbeitsamtes abwarten, da die Entscheidung erst bei meinem Vermittlungsgespräch gefällt wird; ich habe also noch gewisse Einflussmöglichkeiten, wenn ich etwas zur Gesetzeslage herausbekomme.
Muss ich mich im Falle, dass das ALG I nicht bewilligt wird, ALG II beantragen?
Danke im Voraus für eure Antworten.
die reisende