Thema: Krankenversicherung US-Samoa  (Gelesen 2949 mal)

Gargamel

« am: 19. Juli 2010, 18:15 »
Hey Leute,
das Thema US-Krankenversicherung wurde ja schön öfter behandelt, nur frage ich mich:

Was ist denn wenn man eine Auslandskrankenversicherung OHNE USA für z.b. 10 Monate abschliesst, und in der Zeit "zufällig" mal kurz in die USA kommt, z.B. im Südpazifik auf Amerikanisch-Samoa. Habe bisher nichts dazu gefunden, ob man für Amerikanisch-Samoa überhaupt die USA-Versicherung braucht, ich gehe aber davon aus. Wenn man jetzt z.b. 2-3 Tage dort ist, heisst das dann dass nur für diese 2-3 Tage kein versicherungsschutz besteht oder für den rest der reise gar keiner mehr?
Klingt vielleicht etwas unlogisch die Frage, würde mich aber interessieren.

Beste Grüße
Gargamel :)
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karoshi

« Antwort #1 am: 19. Juli 2010, 18:49 »
Hallo Gargamel,

was ich Dir leider nicht sagen kann ist, ob Amerikanisch Samoa (und andere Außengebiete der USA) versicherungstechnisch zu den USA gezählt werden.

Ich kann Dir aber sagen, dass bei einem Aufenthalt in den USA und Krankenversicherung OHNE USA der gesamte Versicherungsschutz erlischt. In der Praxis ist das nur noch für den Rest der Reise relevant, wenn nicht noch Forderungen offen sind.
Allerdings ist ein kurzer Transit in den USA möglicherweise unschädlich. Von TravelSecure weiß ich z.B., dass sie eine interne Regelung haben, bis 72 Stunden Transitaufenthalt in den USA keine Probleme zu machen.

LG, Karoshi
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ORANGPHILOSOPHICUS

« Antwort #2 am: 09. Januar 2013, 12:35 »
das thema interessiert mich gerade erst, nachdem ich zufällig auf den thread gestoßen bin,

@karoshi: was genau meintest du (vor 1 1/2 jahren ;) ) mit "forderungen"?

generell: wenn ich es zb riskiere zwei wochen (ohne versicherung) auf us samoa zu sein und später auf meiner reise etwas passiert, dann wird die versicherung doch in der praxis nicht den kompletten reisepass checken, ob tatsächlich alles in ordnung ist, hmmm?

US Samoa sieht zu gut aus um es einfach links liegen zu lassen :)
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Lippasti

« Antwort #3 am: 09. Januar 2013, 13:25 »
Hallo,

Ich habe eben mit der HanseMerkur telefoniert.
Im Tarif Langzeit-AuslandsKV (OHNE USA OPTION) ist ein USA Aufenthalt und Transit bis maximal 14 Tage mit versichert wenn bei Abschluss der Versicherung eine Reisedauer von mindestens 6 Monaten angegeben wird.

Wenn du also mehr als 6 Monate unterwegs bist ist aller Wahrscheinlichkeit nach die HanseMerkur die Top-Wahl.

Zu finden ist das ganze auch schriftlich unter Punkt 3 mit folgendem Link:

http://www.hansemerkur.de/c/document_library/get_file?folderId=1607842&name=DLFE-30701.pdf

Mit dem "die Versicherung wird schon nicht den Pass checken" wäre ich sehr vorsichtig. Denn sollten Sie es, wider erwarten, doch tun hast du ggf. zwei Probleme:

1. Wenn Sie dir nachweisen können, dass du das vorsätzlich gemacht hast ist es eventuell Versicherungsbetrug
2. Je nachdem wie hoch deine Behandlungskosten waren kann das, wenn es ganz ganz übel läuft, den persönlichen finanziellen Ruin bedeuten.

Mir wäre es das Risiko definitiv nicht wert. Sparen auf einer Weltreise ist, denke ich oft, sinnvoll. Aber definitiv nicht bei der KV  ;)
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ORANGPHILOSOPHICUS

« Antwort #4 am: 09. Januar 2013, 23:23 »
hmmmm, komisch... habe eine 12 monatige versicherung bei der hanse merkur. als österreicher scheint das aber etwas anders zu sein.

http://www.statravel.at/komfortschutz-ohne-USA-buchen.htm
weder bei den produktinfos noch bei der tarif bescheibung kann ich einen ähnlichen passus finden wie er in deinem dokument zu finden wäre. komisch ist auch, dass beim geltungsbereich in den dokumenten immer weltweit angeführt wird, obwohl es ja von der website ohne usa/kanada stammt...

so wie von dir beschrieben wäre es toll. zwei wochen us samoa sind ideal... na ev. schreib ich meine "agenten"  ;D mal an.

bäh... versicherungen
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Lippasti

« Antwort #5 am: 10. Januar 2013, 19:07 »
Jep, so sieht es aus. Der Tarif zu dem Link, welchen du gepostet hast heißt auch "STA01 (UR-A)".
Der Tarif bei dem die 14 Tage Aufenthalt versichert sind heißt "VB-KV 2012 (RK 365)".

Ich würde dir auch empfehlen, deinen Agenten mal zu kontaktieren. Achte aber unbedingt darauf, dass du etwas schriftliches hast, worauf du dich im Zweifelsfall berufen kannst. Nur für den Fall, dass es hinterher zu Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme von Leistungen kommt.
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karoshi

« Antwort #6 am: 12. Januar 2013, 02:05 »
@karoshi: was genau meintest du (vor 1 1/2 jahren ;) ) mit "forderungen"?
Dass Du von denen noch Geld zu kriegen hast für einen Versicherungsfall.
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ORANGPHILOSOPHICUS

« Antwort #7 am: 12. Januar 2013, 03:44 »
@karoshi: was genau meintest du (vor 1 1/2 jahren ;) ) mit "forderungen"?
Dass Du von denen noch Geld zu kriegen hast für einen Versicherungsfall.

alles klar, danke!
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ORANGPHILOSOPHICUS

« Antwort #8 am: 16. Januar 2013, 00:25 »
hey, hier der aktuelle kenntnisstand
(ev kann ja irgendwann mal jemand davonprfitieren)

"Da Sie den Versicherungsschutz über 12 Monate abgeschlossen haben, ist ein maximaler Aufenthalt von 14 Tagen in den USA inklusive.Sie können also ohne Bedenken für 14 Tage in die USA reisen und sind dort auch versichert."

ich konnte zwar nach wie vor nirgends den passus im vertrag finden, aber wenn ich von sta travel die info so erhalte, muesste das ja okay sein, nicht?

beste gruesse!
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