Thema: Muss mindestens einen Tag ALG geflossen sein bevor die Reise beginnt?  (Gelesen 2872 mal)

rina

hallo zusammen,

am 31.5. verlasse ich mein unternehmen mit einer abfindung.
zur üblichen sperrzeit von 3 monaten kommt nun noch wegen langer betriebszugehörigkeit (Kündigungsfrist 7 monate) eine ruhezeit von 7 monaten!! ???

das heißt ende dezember 2010 würde ich das erstemal wirklich alg erhalten...

ab ca. dem 1.10.2010 würde ich aber gerne schon für ein jahr auf weltreise gehen und mich natürlich auch rechtzeitig abmelden! zu dem zeitpunkt hätte ich nun aber überhaupt noch keine leistungen bezogen...

ist der anspruch nach meiner rückkehr auf alg nun nur gesichert wenn ich einen tag alg vor abreise erhalten habe oder reicht die antragsstellung u. genehmigung aus??

finde hierzu nach tagelanger rechere leider sehr widersprüchliche aussagen u. wüßte gern bescheid was nun wirklich los ist bevor ich zum arbeitsamt gehe....

zur besseren übersicht hier nochmal die daten:

kündigung ca. 27.05.10 (meldung beim arbeitsamt innerhalb 3 tagen!)
sperrzeit bis 27.08.10
ruhezeit bis 27.12.10
anspruch auf alg ca. 27.12.10 bis 27.09.11
weltreise ca. 01.10.10 bis 01.10.11

vielen dank für eine schnelle rückmeldung, bin inzwischen echt verzweifelt.... >:(
rina
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karoshi

Hallo rina,

es ist so, dass durch die Arbeitslosmeldung und die folgende Bewilligung von ALG1 ein so gegannter Anspruch entsteht. Diesen Anspruch kannst Du innerhalb von 4 Jahren geltend machen. In §143a SGB III steht ausdrücklich, dass der Anspruch bei Abfindung ruht (und somit konsequenterweise nicht erst nach der Ruhezeit entstehen oder durch die Ruhezeit vorübergehend entfallen würde).

Das bedeutet nach meinem naiven Rechtsverständnis: der Bescheid reicht aus, es muss kein Geld geflossen sein.

LG, Karoshi
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rina

hallo karoschi,
vielen dank für die schnelle antwort!  :)

aber hundert prozentig sicher bist du dir nicht, oder??

bin unsicher wie ich mich bei der aa verhalten soll...
würde am liebsten den berater direkt ehrlich sagen, was ansteht - aber nachher genehmigt der gar nichts? ;(
was meinst du dazu???

die frage, die sich mir auch stellt, wenn ich gar keine leistungen beziehe, muss ich dann der aa trotzdem zur verfügung stehen, sprich bewerbungen schreiben etc., auch wenn es gar keinen sinn macht??

da ich mehr die letzten 20 jahre gearbeitet hab, kenn ich mich auch mit dem prozedere auf der aa auch überhaupt nicht aus...
mir ist auch nicht wirklich klar wo der unterschied bei der meldung zwischen arbeitssuchen u. arbeitslos ist.... >:(

vielen dank schon mal im vorraus.
und ich werde natürlich nach meinen erfahrungen bei der aa posten!

lg rina

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karoshi

Ich bin mir 99%-ig sicher.

da ich mehr die letzten 20 jahre gearbeitet hab, kenn ich mich auch mit dem prozedere auf der aa auch überhaupt nicht aus...
mir ist auch nicht wirklich klar wo der unterschied bei der meldung zwischen arbeitssuchen u. arbeitslos ist.... >:(
In diesem Fall solltest Du vielleicht auch mal auf die Seite der Arbeitsagentur gehen: http://www.arbeitsagentur.de. Da ist eigentlich recht viel (wenn auch nicht alles, besonders im Zusammenhang mit Weltreisen) erklärt. Auch der Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos melden.

LG, Karoshi
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Der Bommel

Also ich kann nur mal kurz beschreiben wie das bei mir ist...
Wir fliegen auch schon los (28.07) bevor mein Arbeitsvertrag ausläuft (31.07). Da ich bisher auch noch überhaupt keine Erfahrungen mit dem Arbeitsamt sammeln durfte, hab ich dann einfach mal gefragt was denn jetzt Sache ist. Habe gesagt bekommen, dass ich jetzt vor der Reise überhaupt nichts machen muss, da ich ja vor der Reise nicht arbeitslos bzw arbeitssuchend bin. Wenn wir dann nach 10 Monaten, in unserem Fall, zurückkommen soll ich mich dann einfach ganz normal melden. Das geht allerdings nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes der Rückkehr,...wie lange das ist weiß ich auch nicht. 

Gruß
Lisa
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karoshi

@Lisa: Der Fall liegt bei Euch doch ganz anders, weil Ihr ja knapp 10 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses wieder da seid. Da besteht in der Tat jetzt kein Handlungsbedarf vor der Reise, bzw. wenn Ihr schon am 28.07. abfliegt, könntet Ihr vorher auch gar nichts machen.

@rina: Du brauchst der Arbeitsagentur jetzt noch nicht zu sagen, dass Du auf Weltreise gehen willst. Bis Oktober geht ja noch einige Zeit ins Land, da kann theoretisch noch viel passieren. Für eine Benachrichtigung ist es noch früh genug, wenn die Reise verbindlich gebucht ist, frühestens nach der Feststellung des Anspruchs (sprich: wenn der Bewilligungsbescheid da ist).

Was ich an Deiner Stelle aber überlegen würde ist, ob durch die Abfindung nicht die Möglichkeit besteht, die Reise zeitlich nach vorne zu verschieben. Warum willst Du bis Oktober warten, wenn Du ab Juni Zeit hast?

LG, Karoshi
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