Hallo,
mir geht es so ähnlich nur das es bei mir nochmal ein Stück komplizierter ist.
Der Grund:
Ich bin momentan noch Studentin und mit meinem Vater Privat KV - dann kommt die Reise. Ich bin also privat kv und habe es mit meinem proff so geregelt, dass ich erst immatrikuliert werde mit Reisebeginn, d.h. zwischen Studium und Reise ist keine Versicherungslücke. Im Ausland ist ja dann die AuslandsKV zuständig.
Mein Plan nach der Reise wär mich arbeitslos zu melden bis ich eine Arbeit gefunden habe und zu hoffen, dass mir auf den Weg dahin nichts passiert.
Aber: was ist wenn der bad case passiert ich im Ausland behandelt werde und ein Heimtransport ansteht und ich nahtlos in einem deutschen Krankenhaus versorgt werden muss. Für einen gesetzlich Versicherten wäre es möglich VOR der Reise die Antragsunterlagen vorzubereiten und im Falle eines Falles von den Eltern einschicken zu lassen. Die letzte Versicherung muss einen wieder aufnehmen da in Deutschland versicherungspflicht ist.
Ich kann mich aber nicht einfach so bei der GKV anmelden, da bspweise die AOK mir am Telefon gesagt hat, dass mich eine gesetztliche erst dann aufnehmen muss sobald ich 6 Monate mit ihnen versichert war. Die private sieht sich als ebenfalls nicht mehr zuständig da ich keinen Anspruch mehr auf Beihilfe habe ...
Kann mir jemand weiterhelfen wie ich diese Lücke schließen kann?
lg Veronika