Thema: Arbeitslosengeld I; ALG I; Anspruchsicherung  (Gelesen 6811 mal)

karoshi

« Antwort #15 am: 04. September 2013, 12:38 »
Meine Heimatbasis liegt in einer anderen Stadt. Kann ich einfach meiner Agentur die neue Anschrift mitteilen, oder wird dann plötzlich noch die Agentur in der Stadt der Heimatbasis für irgendwas zuständig?
Allerdings wird sie das, und zwar für alles. Ein Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen AA entspricht einer Abmeldung bei der alten. Sprich: die Arbeitsagentur in Bochum ist raus und stellt zum Stichtag des Umzugs die Leistungen ein. In der neuen Stadt müsstest Du Dich komplett neu arbeitslos melden, um weiter ALG zu bekommen. Steht aber auch alles hier und hier.

Auf den Nachsendeauftrag kann ich nicht vertrauen. Die Agentur in Bochum versendet per TNT, somit ist der Post-Nachsendeauftrag nicht wirksam, bei TNT selbst kann man keinen stellen.
Und selbst wenn es möglich wäre: Die Arbeitsagentur versieht ihre Schreiben mit dem Vermerk "Nicht nachsenden". Der Brief würde also als unzustellbar zurück kommen => Abmeldung. Da gibt es erfahrungsgemäß vorher auch keine Rückfragen.
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NRW

« Antwort #16 am: 04. September 2013, 12:53 »
Danke für die Hinweise.

Den Antrag habe ich ja vor 2 Wochen in Bochum gestellt. Dort ist also soweit alles in die Wege geleitet. Das einzige was noch fehlt, ist die Zusendung des Bewilligungsbescheids.

Ich melde mich/lasse mich melden per Vollmacht zum 15.09. zur Heimatbasis. (quasi eine Scheinmeldung, weil ich ab 15.09) wegfliege.

Nach der Reise werde ich mich bei einem Freund in Bochum melden, so dass auch wieder die Agentur in Bochum zuständig ist. Sobald ich eine Wohnung habe, ist dies auch in Bochum.


Einziges Problem ist die Zusendung des Bewilligungsbescheids (hoffentlich) vor dem 15.09 hier in meiner Bochumer Wohnung. Gibt es keine Möglichkeit der Agentur eine Adressänderung für die Zusendung (eines Briefes) zukommen zu lassen? Abgemeldet bin ich dann ja eh schon...
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karoshi

« Antwort #17 am: 04. September 2013, 13:18 »
Doch, klar: Du teilst denen einfach die neue Adresse mit, und dass die am 15.09. gilt. Oder noch einfacher: Du schickst/bringst denen das Abmeldeformular und gibst als Grund "Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich" (inkl. neuer Adresse) an.
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NRW

« Antwort #18 am: 04. September 2013, 13:23 »
Ok, und da ich dann eh abgemeldet bin (aufgrund der schon getätigten Veränderungsmitteilung "Reise ab 15.09) wird auch keine andere Agentur zuständig in der Stadt meiner Eltern, oder??

Da ich in Bochum den Antrag gestellt habe, stört es die Agentur auch nicht, den Bescheid sonstwo hinzuschicken?!


Sorry, ich sehe langsam den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr, insbesondere da die Aufregung vor der Reise nächste Woche steigt. Vielen Dank für die Hilfe, auch bei wie jetzt, eher blöden Fragen...
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karoshi

« Antwort #19 am: 04. September 2013, 15:22 »
Zuständig wird die Agentur in der Stadt Deiner Eltern schon. Aber sie übernehmen nichts automatisch. Durch den Umzug ist die Arbeitslosigkeit erst mal beendet. Mit der neuen Agentur bekommst Du nur dann etwas zu tun, wenn Du Dich selbst dort anmeldest.

Die Agentur in Bochum wird Dir ein Schreiben an die neue Adresse senden, in dem Dir mitgeteilt wird, dass sie nicht mehr zuständig ist und deshalb der Leistungsbezug endet.
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NRW

« Antwort #20 am: 04. September 2013, 17:34 »
Ok, vielen Dank.

Letzte Frage: Mein Antrag auf ALG 1 ist ja gestellt in Bochum. Der Bescheid ist noch nicht da. Wielange die Agentur dafür braucht, liegt ja nicht in meiner Macht.

Würde denn bei der Abmeldung aus dem Zuständigkeitsgebiet am 15.09. trotzdem die Agentur den Bescheid fertig erstellen, also fertig bearbeiten, auch wenn es, sagen wir erst am 22.09.13 soweit ist und mir dann an die neue Anschrit zusenden?

Müsste ja (hoffentlich) so sein, oder?
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karoshi

« Antwort #21 am: 04. September 2013, 18:08 »
Ja, denn die Zeit vor dem 15.09. fällt in ihren Zuständigkeitsbereich.
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