"Alle sozialen Errungenschaften einreißt" ist schon ziemlich pauschal und stimmt so natürlich nicht. Beispielsweise die 4-Jahres-Regelung steht derzeit gar nicht zur Debatte, und ich glaube auch nicht, dass das in absehbarer Zeit passieren wird. Sie adressiert nämlich einen wichtigen Härtefall, der gar nicht so selten ist. Nein, nicht Langzeitreisen, sondern Leute, die aus der Arbeitslosigkeit heraus kurze (und oft von vornherein befristete) Abeitsverhältnisse eingehen, bei denen sie keinen neuen Anspruch auf ALG1 erwerben. Diese Leute sollen nicht schlechter gestellt werden als die, die gar nicht arbeiten, und deshalb ist es gar nicht so einfach möglich, diese Regelung zu kippen. So eine Änderung würde wahrscheinlich das Bundessozialgericht oder das BVG gleich wieder kassieren.
Das mit der Meldeadresse im Heimatland siehst Du richtig, wobei Du allerdings die Begriffe Wohnungslosigkeit und Staatenlosigkeit vermischst. Als staatenloser Mensch zu reisen wäre tatsächlich nicht nur keine gute Option, sondern gar nicht legal möglich, weil Du ja ohne Ausweisdokument keine Grenze überqueren darfst. Aber auch als Wohnungsloser kriegst Du alle möglichen Probleme. Beispiel: bei manchen Ländern ist die Zuständigkeit der Botschaften für die Visum-Beantragung an den Wohnsitz gekoppelt, und andere Botschaften dürfen Anträge gar nicht bearbeiten.