Thema: Abmeldung aus Deutschland & ALG1  (Gelesen 3604 mal)

Phoenix1992

« am: 28. März 2025, 22:01 »
Hallo zusammen,

ich möchte für 1 - 2 Jahre verreisen und in verschiedenenen Projekten arbeiten.
Momentan weiß ich noch nicht, ob ich mich bei Familie oder Angehörigen anmelden kann.
Hat es viele Nachteile nicht mehr in Deutschland gemeldet zu sein? Irgendwie ist der Schritt bei mir mit einem diffusen Angstgefühl besetzt und ich mag schauen weswegen.

Wäre es zum Beispiel möglich digitale Jobs anzunehmen ohne Wohnsitz in Deutschland und wo gehen die Steuern dann hin?
Verliere ich den Anspruch auf ALG1 wenn ich eine zeitlang nicht in Deutschland gemeldet bin? Oder bleiben die Anwartschaften bestehen?

Welche Vor- und Nachteile gibt es und was würdet ihr empfehlen?

Ich freue mich über Hinweise und eure Erfahrungen :)

Danke & liebe Grüße
Phoenix1992
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karoshi

« Antwort #1 am: 30. März 2025, 13:35 »
Hast Du das Kapitel Arbeitslosenversicherung auf dieser Website schon gelesen? Da werden Deine Fragen zur Anwartschaft und zum Verlust bzw. Erhalt von Ansprüchen ausführlich beantwortet. Die Kurzfassung: Wenn Dein Anspruch auf ALG1 offiziell festgestellt wird (z. B. weil Du Dich für einen kurzen Zeitraum vor  der Reise arbeitslos meldest), dann hast Du insgesamt 4 Jahre Zeit, diesen Anspruch zu nutzen.
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D_Hannah_K

« Antwort #2 am: 17. Mai 2026, 16:24 »
Hallo Karoshi,

Ich habe die selben Fragen! Ich vermute fast, das es nicht mehr möglich sein wird, nach 4 Jahren noch ALG1 zu bekommen, da die jetzige Regierung gerade alle sozialen Errungenschaften einreißt. Darauf kann kein Verlass sein, glaube ich zumindest. Es ist auf jeden Fall besser in Deutschland eine Meldeadresse zu haben, denn irgendwo muss ja die Behördenpost hinkommen und du brauchst eine BackUp Person, für Notfallgeschichten. Als Staatenloser Mensch zu reisen, ist vermutlich keine gute Option oder? Wenn Familie oder Angehörige nicht machen können/ wollen, dann vielleicht Freunde? Was hast du geplant für deine Reise? Herzliche Grüße Hannah
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karoshi

« Antwort #3 am: 17. Mai 2026, 17:55 »
"Alle sozialen Errungenschaften einreißt" ist schon ziemlich pauschal und stimmt so natürlich nicht. Beispielsweise die 4-Jahres-Regelung steht derzeit gar nicht zur Debatte, und ich glaube auch nicht, dass das in absehbarer Zeit passieren wird. Sie adressiert nämlich einen wichtigen Härtefall, der gar nicht so selten ist. Nein, nicht Langzeitreisen, sondern Leute, die aus der Arbeitslosigkeit heraus kurze (und oft von vornherein befristete) Abeitsverhältnisse eingehen, bei denen sie keinen neuen Anspruch auf ALG1 erwerben. Diese Leute sollen nicht schlechter gestellt werden als die, die gar nicht arbeiten, und deshalb ist es gar nicht so einfach möglich, diese Regelung zu kippen. So eine Änderung würde wahrscheinlich das Bundessozialgericht oder das BVG gleich wieder kassieren.

Das mit der Meldeadresse im Heimatland siehst Du richtig, wobei Du allerdings die Begriffe Wohnungslosigkeit und Staatenlosigkeit vermischst. Als staatenloser Mensch zu reisen wäre tatsächlich nicht nur keine gute Option, sondern gar nicht legal möglich, weil Du ja ohne Ausweisdokument keine Grenze überqueren darfst. Aber auch als Wohnungsloser kriegst Du alle möglichen Probleme. Beispiel: bei manchen Ländern ist die Zuständigkeit der Botschaften für die Visum-Beantragung an den Wohnsitz gekoppelt, und andere Botschaften dürfen Anträge gar nicht bearbeiten.
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D_Hannah_K

« Antwort #4 am: 17. Mai 2026, 19:07 »
Danke dir für deine Antwort! Ich gehe erst nächstes Jahr auf Weltreise, noch etwas Zeit um soziale Errungenschaften einzureisen. Du hast recht, es ist sehr pauschal und ich bin gerade sehr pessimistisch was das betrifft. Lieber pessimistisch als optimistisch, dann bin ich zumindest vorbereitet. Ich habe selbst schon erlebt, das ich nach Anmeldung auf dem Amt und ALG I Anspruch sofort zu einer Maßnahme verdonnert wurde, ohne das ich vorher Geld bekommen hätte. Ich frage am besten nächstes Jahr nochmal hier nach wie ich das mit dem ab und anmelden mache. Auf jeden Fall will ich darauf bestehen betriebsbedingt gekündigt zu werden und dann hätte ich auch noch mehrere Wochen Urlaubsanspruch. Nehm ich lieber bezahlt frei und komme nochmal zurück um mich beim Amt an und abzumelden? Eventuell in einer anderen Stadt (wegen Wohnanmeldung bei Freunden)…
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