Thema: Anmeldung beim Arbeitsamt nach 6 Monaten Reise u. 6 Monaten Deutschlandaufenthal  (Gelesen 848 mal)

BackpackNomad

Hallo Leute,

ihr habt mir hier letztes Jahr sehr geholfen was die Vorbereitung aller bürokratischen Hürden vor meiner Asienreise anging.

Soweit hat alles geklappt, ich habe mich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet, hatte einen Termin beim Amt in dem ich klargemacht habe, dass ich am 15.08.22 das Land für eine Langzeitreise verlasse. Daraufhin wurde ich zu diesem Tag hin abgemeldet und habe den entsprechenden Bescheid darüber erhalten.
Am 15.02.23 bin ich wieder nach Deutschland zurückgekommen, wollte allerdings noch ein paar Monate Auszeit mitnehmen. Nun sind gute 6 Monate vergangen in denen ich meine KV etc. aus eigener Tasche gezahlt habe.

Ich bin dann jetzt so weit mich arbeitlos zu melden  ;D

Nun die Frage ob das Amt in irgendeiner Art und Weise weiß bzw. von mir aufgeklärt werden sollte das ich bereits seit einem halben Jahr zurück bin? Wie gesagt habe ich meine KV etc. selbst gezahlt und kein ALG1 erhalten, daher dürfte das keine Rolle spielen, korrekt? Sollte ich es trotzdem offenlegen oder sage ich einfach ich bin seit ein paar Tagen erst zurück? Welche Vor- oder Nachteile könnten daraus entstehen?
Zu welchem Datum sollte ich mich arbeitlos melden, 19.08.23 z.B.?

Zudem habe ich vor kurzem folgenden Bescheid erhalten den ich nicht zu interpretieren weiß:

"Bewillungsbescheid zur Kundennummer XY

Sehr geehrter Herr XY,

Ihre Geldleistung wurde als Vorschuss bewilligt, weil der Abzug für Lohnsteuer zu überprüfen war. In Ihrem Fall war iedoch kein Lohnsteuerabzug vorzunehmen oder es ergibt sich keine Änderung beim Lohnsteuerabzug. Die Bewilligung vom 09.08.2022 ist diesbezüglich abschließend
Sofern die Leistungen aus sonstigen Gründen als Vorschuss nach § 42 Erstes Buch Sozialgesetzbuch oder vorläufig nach § 328 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt wurden, ändert dieser Bescheid dies nicht, Das bedeutet es bleibt beim Vorschuss oder der vorläufigen Bewilligung."

Wäre super wenn ihr mir sagen könntet was das hier genau zu bedeuten hat. Danke vorab!
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karoshi

Hi BackpackNomad,

das sieht doch erst einmal alles ganz gut aus. So wie ich es verstehe, hast Du vor der Reise schon einen Bewilligungsbescheid bekommen, d. h. Dein Anspruch auf ALG1 wurde festgestellt. Das ist das wichtigste, denn diesen Anspruch (bzw. den Rest davon) kannst Du jetzt durch die erneute Arbeitslosmeldung aufbrauchen. (Wenn Dein Anspruch nicht festgestellt worden wäre, würdest Du leer ausgehen, weil die Anwartschaftszeit nach 370 Tagen nicht mehr erfüllt ist.)

Nun die Frage ob das Amt in irgendeiner Art und Weise weiß bzw. von mir aufgeklärt werden sollte das ich bereits seit einem halben Jahr zurück bin? Wie gesagt habe ich meine KV etc. selbst gezahlt und kein ALG1 erhalten, daher dürfte das keine Rolle spielen, korrekt? Sollte ich es trotzdem offenlegen oder sage ich einfach ich bin seit ein paar Tagen erst zurück? Welche Vor- oder Nachteile könnten daraus entstehen?
Rein theoretisch könntest Du eine einwöchige Sperrfrist wegen verspäteter Arbeitslosmeldung kriegen, wobei wir hier tief in der Grauzone des Ermessensspielraums sind. Auch wenn das insgesamt wahrscheinlich keine Katastrophe wäre, würde ich in dem Punkt einfach erst mal gepflegt die Klappe halten. Wenn sie nachfragen, kannst Du es ja immer noch sagen, wobei Dir eigentlich keine Nachteile dadurch entstehen dürften, dass Du es nicht proaktiv gesagt hast.

Zu welchem Datum sollte ich mich arbeitlos melden, 19.08.23 z.B.?
Rückwirkend geht nicht, also einfach zu dem Datum, an dem Du den neuen Antrag stellst.

Ihre Geldleistung wurde als Vorschuss bewilligt, weil der Abzug für Lohnsteuer zu überprüfen war. In Ihrem Fall war iedoch kein Lohnsteuerabzug vorzunehmen oder es ergibt sich keine Änderung beim Lohnsteuerabzug. Die Bewilligung vom 09.08.2022 ist diesbezüglich abschließend
In Deinem ursprünglichen Bewilligungsbescheid stand wahrscheinlich, dass er vorläufig ist, und auch aus welchem Grund. Die Paragrafen §42 SGB 1 und §328 SGB 3 verlinke ich unten mal, die sind für Dich wahrscheinlich nicht relevant, insofern bedeutet der Absatz nur, dass Dein alter Bewilligungsbescheid jetzt nicht mehr vorläufig ist, sondern eben "abschließend". Sprich: der wird jetzt nicht mehr rückwirkend geändert.

LG Karoshi

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__328.html
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BackpackNomad

Hi BackpackNomad,

das sieht doch erst einmal alles ganz gut aus. So wie ich es verstehe, hast Du vor der Reise schon einen Bewilligungsbescheid bekommen, d. h. Dein Anspruch auf ALG1 wurde festgestellt. Das ist das wichtigste, denn diesen Anspruch (bzw. den Rest davon) kannst Du jetzt durch die erneute Arbeitslosmeldung aufbrauchen. (Wenn Dein Anspruch nicht festgestellt worden wäre, würdest Du leer ausgehen, weil die Anwartschaftszeit nach 370 Tagen nicht mehr erfüllt ist.)

Genau, mein Anspruch wurde vor Antritt der Reise festgestellt, dazu gab es den Bescheid genauso wie dann einen zur Abmeldung als ich auf Reise gegangen bin.

Nun die Frage ob das Amt in irgendeiner Art und Weise weiß bzw. von mir aufgeklärt werden sollte das ich bereits seit einem halben Jahr zurück bin? Wie gesagt habe ich meine KV etc. selbst gezahlt und kein ALG1 erhalten, daher dürfte das keine Rolle spielen, korrekt? Sollte ich es trotzdem offenlegen oder sage ich einfach ich bin seit ein paar Tagen erst zurück? Welche Vor- oder Nachteile könnten daraus entstehen?
Rein theoretisch könntest Du eine einwöchige Sperrfrist wegen verspäteter Arbeitslosmeldung kriegen, wobei wir hier tief in der Grauzone des Ermessensspielraums sind. Auch wenn das insgesamt wahrscheinlich keine Katastrophe wäre, würde ich in dem Punkt einfach erst mal gepflegt die Klappe halten. Wenn sie nachfragen, kannst Du es ja immer noch sagen, wobei Dir eigentlich keine Nachteile dadurch entstehen dürften, dass Du es nicht proaktiv gesagt hast.

Alles klar. Dann sage ich einfach erst einmal so wenig wie möglich :) Sollte ich zur gleichen Sachbearbeiterin wie letztes Jahr kommen und sie fragt genauer nach, kann ich die Situation weiter schildern.

Zu welchem Datum sollte ich mich arbeitlos melden, 19.08.23 z.B.?
Rückwirkend geht nicht, also einfach zu dem Datum, an dem Du den neuen Antrag stellst.

Okay, dann probiere ich das gleich heute noch online - auch wenn es heute Nachmittag irgendwelche Probleme gab mit deren Seite.

Ihre Geldleistung wurde als Vorschuss bewilligt, weil der Abzug für Lohnsteuer zu überprüfen war. In Ihrem Fall war iedoch kein Lohnsteuerabzug vorzunehmen oder es ergibt sich keine Änderung beim Lohnsteuerabzug. Die Bewilligung vom 09.08.2022 ist diesbezüglich abschließend
In Deinem ursprünglichen Bewilligungsbescheid stand wahrscheinlich, dass er vorläufig ist, und auch aus welchem Grund. Die Paragrafen §42 SGB 1 und §328 SGB 3 verlinke ich unten mal, die sind für Dich wahrscheinlich nicht relevant, insofern bedeutet der Absatz nur, dass Dein alter Bewilligungsbescheid jetzt nicht mehr vorläufig ist, sondern eben "abschließend". Sprich: der wird jetzt nicht mehr rückwirkend geändert.

Ah, okay. Das würde Sinn machen. Danke vielmals!

LG Karoshi

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__328.html

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Radlerin

Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, brauchst du dich auch nicht arbeitslos zu melden. Daher sehe ich es genauso, keine ungefragte Erklärung abgeben  ;)
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