Thema: Krankenversicherung nach Rückkehr  (Gelesen 1733 mal)

BackpackNomad

« am: 26. Januar 2023, 16:01 »
Hey Leute,

ich befinde mich aktuell noch auf meiner Asienreise und werde voraussichtlich gegen Mitte/Ende Februar nach Deutschland zurückkehren. Vor Antritt der Reise habe ich mich bei meinem bisherigen Versicherer (Bosch BKK) abgemeldet, dies hat auch ziemlich gut geklappt. Für die Reise habe ich die Auslandskrankenversicherung von Young Travellers abgeschlossen.

Meine Frage ist nun, wie das genau nach meiner Rückkehr abläuft. Ich habe mir vor der Reise den Anspruch auf ALG1 gesichert, möchte mich allerdings nicht sofort arbeitslos melden.

--> Kann ich nun einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse schreiben und mich "anmelden" bzw. versichern lassen? Oder muss es zwingend mein Vorversicherer sein? Ich würde diesen gerne wechseln..
Klappt die Wiederaufnahme reibungslos? Wie genau sollte meine E-Mail lauten?
Und kann ich evtl. die Anmeldung bei der Krankenkasse womöglich noch etwas aufschieben da ich bei der Young Travellers bis zu 8 Wochen im Jahr in Deutschland versichert bin?

Fragen über Fragen, ich hoffe es kann mir trotzdem jemand mit seiner Erfahrung helfen :)

Danke vorab!
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karoshi

« Antwort #1 am: 27. Januar 2023, 12:59 »
--> Kann ich nun einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse schreiben und mich "anmelden" bzw. versichern lassen? Oder muss es zwingend mein Vorversicherer sein? Ich würde diesen gerne wechseln..
Klappt die Wiederaufnahme reibungslos? Wie genau sollte meine E-Mail lauten?
Ja, Du kannst zu einer beliebigen KK wechseln, auch wenn Du einen Anspruch auf Wiederaufnahme nur bei Deiner letzten Kasse hast. Mach Dir nicht zu viele Gedanken, was Du schreiben musst. Im Grunde reicht ein einfacher Anruf, Du wirst dann sowieso ein Formular für einen Aufnahmeantrag zugeschickt bekommen. Bei den meisten Kassen sollte das auch online gehen, einfach mal auf der Website nachschauen.

Zum Thema "Anmeldung aufschieben": ich bin nicht sicher, ob das geht. Es hängt vom Kleingedruckten ab, also von den genauen Versicherungsbedingungen Deiner AKV. Heißt "bis zu 8 Wochen im Jahr in Deutschland", dass das vorüber gehende Heimataufenthalte sein müssen? Dann wäre das so nicht möglich. Kann man aber ohne Kenntnis der konkreten Bedingungen nicht entscheiden. Verbindlich kann Dir das nur Deine AKV sagen.
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BackpackNomad

« Antwort #2 am: 28. Januar 2023, 03:52 »
Hey Karoshi,
danke wieder einmal für deine Hilfe  ;)
Alles klar, dann schreibe ich mal die Versicherung an zu der ich gerne wechseln würde. Das kann ich dann ab dem Zeitpunkt tun, wenn ich weiß, wann ich in Deutschland wieder ankomme, korrekt? Und das bedeutet auch, dass ich so lange ich mich nicht beim Arbeitsamt arbeitslos und zum Bezug von ALG1 anmelde, ich den vollen (Mindest-)Betrag der Krankenkasse zahle, oder?

Ah, das kann gut sein das es Zwischenaufenthalte während der Reise sein sollen, das lese ich nochmal genau nach.
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Radlerin

« Antwort #3 am: 28. Januar 2023, 10:28 »
Ich würde einfach bei der Wunschkrankenkasse anrufen, dann weißt du, wie der Ablauf ist. Meistens sind die sehr nett und kompetent und schicken dir vorab schon Unterlagen oder einen Antrag.
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Nocktem

« Antwort #4 am: 29. Januar 2023, 09:36 »
wir haben tatsächlich gerade erfahrungen damit gemacht, bzw. meine eltern kämpfen immer noch darum wieder in der kkv aufgenommen zu werden... wir haben sogar schon einen anwalt eingeschaltet.
das problem ist es herrscht versicherungspflicht, aber das schert die versicherungen einen dreck das auch umzusetzen, nicht lachen, die einfachste methode ist dich arbeitslos zu melden, dann übernimmt das amt den ganzen rest und selbst das wird dauern, ist aber die einfachste option.
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BackpackNomad

« Antwort #5 am: 30. Januar 2023, 14:14 »
wir haben tatsächlich gerade erfahrungen damit gemacht, bzw. meine eltern kämpfen immer noch darum wieder in der kkv aufgenommen zu werden... wir haben sogar schon einen anwalt eingeschaltet.
das problem ist es herrscht versicherungspflicht, aber das schert die versicherungen einen dreck das auch umzusetzen, nicht lachen, die einfachste methode ist dich arbeitslos zu melden, dann übernimmt das amt den ganzen rest und selbst das wird dauern, ist aber die einfachste option.

Oh je, das hört sich nicht so toll an. Darf ich fragen wie genau eure Situation war und wie ihr vorgegangen seid?
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Nocktem

« Antwort #6 am: 01. Februar 2023, 10:58 »
der einzige relewandte für dich dürfte mein bruder sein, daher schildere ich dir den fall gerne genauer.

als er zurückgekommen ist hat er normal den antrag auf wiederaufnahme stellen wollen, bzw. hat er gemacht nur die versicherung hat, warum auch immer sich geweigert ihn wieder aufzunehmen, auch wenn es gesetzmäßig verankert ist das sie das müssten, also stand er erst mal leicht bedröppelt da. also haben wir an die verbraucherzentrale unsere fälle geschildert und alle muss man anders angehen, wie gesagt der meines bruders ist der der für dich in frage kommt. es gibt 2 optionen, die eine ist direkt einen versicherungspflichtigen job suchen, dann ist der arbeitgeber dazu verpflichtet dich anzumelden und der zweite fall ist das du dich sofort wieder arbeitslos meldest, weil das amt ebenfalls verpflichtet ist dich zu versichern. in beiden fällen dauert das wiederversichern aber da die mühlen der bürokratie sehr langsam mahlen, mit 6 wochen muss man in dem fall rechnen, allerdings gillt die versicherung rückwirkend ab dem zeitpunkt an dem du dich entweder arbeitssuchend gemeldet hast oder deinen job angetreten hast.
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BackpackNomad

« Antwort #7 am: 02. Februar 2023, 16:02 »
der einzige relewandte für dich dürfte mein bruder sein, daher schildere ich dir den fall gerne genauer.

als er zurückgekommen ist hat er normal den antrag auf wiederaufnahme stellen wollen, bzw. hat er gemacht nur die versicherung hat, warum auch immer sich geweigert ihn wieder aufzunehmen, auch wenn es gesetzmäßig verankert ist das sie das müssten, also stand er erst mal leicht bedröppelt da. also haben wir an die verbraucherzentrale unsere fälle geschildert und alle muss man anders angehen, wie gesagt der meines bruders ist der der für dich in frage kommt. es gibt 2 optionen, die eine ist direkt einen versicherungspflichtigen job suchen, dann ist der arbeitgeber dazu verpflichtet dich anzumelden und der zweite fall ist das du dich sofort wieder arbeitslos meldest, weil das amt ebenfalls verpflichtet ist dich zu versichern. in beiden fällen dauert das wiederversichern aber da die mühlen der bürokratie sehr langsam mahlen, mit 6 wochen muss man in dem fall rechnen, allerdings gillt die versicherung rückwirkend ab dem zeitpunkt an dem du dich entweder arbeitssuchend gemeldet hast oder deinen job angetreten hast.

Alles klar, danke dir. Ich werde es trotzdem erst einmal auf dem direkten Weg mit Kontaktaufnahme mit der Versicherung probieren.  ;)
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Nocktem

« Antwort #8 am: 03. Februar 2023, 12:52 »
Alles klar, danke dir. Ich werde es trotzdem erst einmal auf dem direkten Weg mit Kontaktaufnahme mit der Versicherung probieren.  ;)

ich drücke dir die daumen, das haben wir alles davor auch gemacht... möge es bei dir anders laufen wie bei uns
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