Thema: Krankenversicherung der Rentner  (Gelesen 983 mal)

bernardjoseph

« am: 14. Juli 2022, 12:49 »

Hallo zusammen,

wie bereits in einem anderen Beitrag erwähnt ist es für ältere Reisende ratsam, für die gesetzlicher Krankenversicherung für die Dauer der Weltreise eine Anwartschaft abzuschließen, um später in den Genuss der sogenannten »Krankenversicherung der Rentner« zu kommen. Dafür ist es erforderlich, 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert gewesen zu sein. Aber was, wenn die Weltreise mehrere Jahre dauern soll und über den Renteneintritt hinaus geht?

Angenommen, ich bin beim Start der Weltreise 61 Jahre alt und plane einen vorzeitigen Rentenbeginn mit 63. Die Weltreise soll beispielsweise 5 Jahre dauern. Für die ersten 2 Jahre kommt eine Anwartschaft in Betracht. Dann kommt der Eintritt in die Rente. Zu diesem Zeitpunkt erfülle ich die 9/10-Regel und käme in die Krankenversicherung der Rentner. Da ich aber noch auf der Weltreise bin, komme ich ohne angemeldeten Wohnsitz in Deutschland nicht in eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung. Ich bin also weiter mit meiner Auslandsreisekrankenversicherung versichert, kann aber für die gesetzlicher Krankenversicherung nach meiner Information jetzt keine weitere Anwartschaft mehr abschließen (habe ich irgendwo gelesen). Wie wird die 9/10-Regel jetzt nach der Weltreise berechnet? Zählt als Ende der Erwerbslebens der Zeitpunkt des Renteneintritts oder der Zeitpunkt des (Wieder-)eintritts in die gesetzliche Krankenversicherung? Im zweiten Fall könnte es sein, dass ich die 9/10-Regel nicht mehr erfülle.

Der Fall müsste m. E. eigentlich geklärt sein, da er alle diejenigen betrifft, die als Rentner auswandern, später aber dann doch wieder nach Deutschland zurückkehren. Kommen die dann ohne Probleme in die Krankenversicherung der Rentner?

Viele Grüße
Bernd
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karoshi

« Antwort #1 am: 14. Juli 2022, 18:15 »
Als Ende des Erwerbslebens gilt der Renteneintritt.
Oder der Tod, aber das nur der Vollständigkeit halber. ;)

LG Karoshi


(Disclaimer: Das ist keine Rechtsauskunft, ich bin kein Sozialversicherungsfachmann oder Jurist.)
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