Hallo zusammen :-)
Vielleicht hatte jemand hier ein ähnliches Problem?
Mein Freund und ich planen eine 12-monatige Weltreise. Wir wohnen in der Schweiz. Ich habe sowohl die Schweizer und die Deutsche Staatsbürgerschaft, er nur die Deutsche. Somit hat er seit 3 Jahren eine B-Bewilligung in der Schweiz. Wir haben uns natürlich eingelesen und festgestellt, dass diese nach 6 Monaten erlischt, wenn er sich im Ausland aufhält. Das möchten wir aber nicht, weil wir planen dauerthaft in der Schweiz zu bleiben und nach Rückkehr auch bald Eigentum kaufen möchten. Ausserdem ist mein Freund seit kurzem selbständig in der Schweiz. Mit einem Freund hat er eine Firma gegründet. Unsere Wohnung wollen wir kündigen. Ich würde meine Stelle kündigen.
Folgende Fragen:
1. Für mich macht es vermutlich am meisten Sinn, mich für das Jahr in der Schweiz abzumelden? Da ich ja die Staatsbürgerschaft besitze, kann ich mich danach einfach wieder in der Schweiz melden und mir eine neue Anstellung suchen?
2. Was tut mein Freund? Es stellen sich für uns 4 Optionen:
A) Er meldet sich ab. Die B-Bewilligung erlischt nach 6 Monaten. Er verliert seinen Job? Er muss sich dann bei Rückkehr erneut eine B-Bewilligung einholen. Ich nehme an, dass mein Freund keine Firma haben kann, wenn er keine B-Bewilligung mehr hat. Also würde die Firma an seinen Partner übergehen, der könnte ihn danach aber wieder einstellen?
B) Er bleibt angemeldet, kommt nach den 6 Monaten zurück. Bleibt ein paar Tage und geht wieder. Ist das überhaupt möglich?
C) Er bleibt während der 12 Monate in seiner Firma angestellt und macht eine Art Sabbatical. Er könnte sich dann ja auch Lohn auszahlen lassen....Hätte das einen Einfluss auf die B-Bewilligung?
D) Wie C aber er meldet gar nicht, dass er ein Jahr weg ist. Wir könnten uns bei meinem Vater im Haus mit Wohnsitz melden und alles Versicherung etc. würde einfach weiterlaufen, bis er zurück ist. Das wäre aber illegal, oder?
Kennt sich jemand aus?
Viele Grüsse
Vanilli