Thema: Mietwagenrückgabe und die schriftliche Bestätigung  (Gelesen 2667 mal)

Knud65

« am: 10. November 2019, 09:37 »
Ich habe jetzt mehrmals einen Mietwagen gehabt und es hat auch alles gut geklappt, aber immer wenn ich den Wagen zurückgegeben habe, fragte ich nach einer schriftlichen Bestätigung, dass der Wagen im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben ist. Somit wollte ich vermeiden, dass später auftretende Mängel zu meinen Lasten vom Sicherheitseinbehalt abgezogen werden (bis zur Höhe der Selbstbeteiligung). Dass Der Sicherheitseinbehalt ggf. noch etwas zurückgehalten wird, um ggf. Tickets für zu schnelles Fahren, falsches Parken etc. kann ich ja verstehen, aber nicht für ggf. auftretende Schäden.

Im Zweifelsfall könnte der Schaden ja auch nach der Rückgabe aufgetreten sein, vor der nächsten Vermietung. Nun gibt es immer wieder ein erstauntes Gesicht über mein Begehren und machmal bekomme ich auch keine Bestätigung. Im anderen Fall wird etwas handschriftlich auf die Rechnung geschrieben, was mir ja auch ausreicht, aber gar nichts zu bekommen, erweckt immer ein merkwürdiges Gefühl bei mir.

Um es auch gleich vorweg zu sagen, gab es kaum Probleme bis auf ein einziges Mal, wo ich dann am kürzeren Hebel sass und auch irgendwann das Geld in Höhe von 80 € abgeschrieben habe, aber wie gesagt, ein merkwürdiges Gefühl bleibt jedes mal.

Hat Ihr ähnliche Erfahrungen und wie geht Ihr damit um? Mache ich mich unnötigerweise verrückt? Habt Ihr Vorschläge, was ich machen kann?
0

Kama aina

« Antwort #1 am: 10. November 2019, 10:16 »
Um es auch gleich vorweg zu sagen, gab es kaum Probleme bis auf ein einziges Mal, wo ich dann am kürzeren Hebel sass und auch irgendwann das Geld in Höhe von 80 € abgeschrieben habe, aber wie gesagt, ein merkwürdiges Gefühl bleibt jedes mal.

Hast du über eine deutsche Seite gebucht? Für so einen Fall hast du doch dann Versicherungen!?

Ich kenne aber das Gefühl, bei mir ist aber in all den Jahren noch nie was gekommen!
Ich Videografiere und Fotografiere im Beisein des "Abnehmers" das Fahrzeug. Also so, dass man ihm im besten Fall auch noch mit drauf hat. Dann haben ich den Beweis des Zustandes bei der Abgabe.
Aber wie gesagt, bisher ist noch nie was gekommen!
0

Beate

« Antwort #2 am: 10. November 2019, 11:11 »
In den USA hatten wir noch nie Schwierigkeiten. Da wird das Auto einfach hingestellt. Allerdings gibt es anscheinend immer wieder Probleme in anderen Ländern. Aber dort wird das Auto doch normalerweise "abgenommen" und dann ein Protokoll ausgefüllt. Da ist dann ja angekreuzt, dass das Auto ohne Schaden war. Wenn man dieses Protokoll nicht bekommt, dann sollte man auf jeden Fall Fotos vom Auto machen, obwohl das wahrscheinlich im Zweifel auch nicht viel nutzt.
Auf der sicheren Seite ist man immer, wenn man das Auto mit Versicherung ohne Selbstbehalt bucht. Dann hat der Vermieter kein Interesse, irgendwelche Fehler zu finden.

Trotzdem: wir hatten bei vielen (wahrscheinlich hunderten) Anmietungen noch nie Probleme.

Beate
0

echidna

« Antwort #3 am: 11. November 2019, 12:39 »
Soweit ich mich erinnere, haben wir sowieso meistens eine Art Rückgabeprotokoll bekommen, auf dem bestätigt war, dass alles in Ordnung war. Wobei wir sowieso häufig das Auto mit Vollkasko mieten, sodass wir generell für Schäden nicht haftbar sind. In diesen Fällen kümmern sich die Mietwagenfirmen bei der Rückgabe gar nicht um den Zustand des Autos.

Wir haben schon in diversen Ländern Mietautos gemietet, und bisher hat es nie Probleme nach der Rückgabe gegeben.
0

new_horizons

« Antwort #4 am: 11. November 2019, 12:55 »
Ich miete auch oft und hatte, bis auf eine Ausnahme, nie Probleme. Normalerweise schaue ich genau wenn ich ein Auto übernehme, dass auch alle sichtbaren Schäden eingetragen werden in ein Protokoll, aber warte trotzdem immer gespannt auf die Schluss-Abrechnung. Am liebsten ist mir auch, wenn ich wieder zusammen mit einem Angestellten nach der Rückgabe das Auto inspizieren kann.
Die Ausnahme war in Thailand wo ich ein Auto von einem Garagisten ausgeliehen hatte und es keinen schriftlichen Vertrag gab. Die Fahrer-Türe hatte sich nicht mehr richtig öffnen lassen weil das Schloss defekt war und das wurde damals leider nur mündlich festgehalten. Nach der Rückgabe wollte der Vermieter, dass ich genau diesen Schaden übernehme. Leider gab es eine unschöne Diskussion aber musste dann doch nicht bezahlen dafür.
0

dirtsA

« Antwort #5 am: 12. November 2019, 21:52 »
Wir versuchen auch immer auf eine schriftliche Bestätigung zu bestehen. Geht aber nicht immer, zB in Südafrika bei Avis hatte man so was nicht (und genau da hatten wir dann auch Ärger mit Reinigungskosten, obwohl das Auto sauber abgegeben wurde).
In Tonga wurde das Auto auch einfach wieder geparkt, und der Schlüssel im Cafe abgegeben - aber das war sowieso sehr relaxed da und das Auto eh schon schrottreif ;) Da hätte es auch keine Bestätigung gegeben.

Wir filmen/fotografieren auch immer - aber selbst da kann man mal was übersehen, z.B. in Marokko hatten wir echt genau eine Stelle mit einer Schramme nicht fotografiert, die auch nicht im Protokoll war. Zum Glück war sie im Protokoll von unserem Vor-Mieter, sodass wir davon kamen.
0

santiago

« Antwort #6 am: 13. November 2019, 11:02 »
Ich hab da anfangs auch immer danach gefragt, mit der Zeit mich aber dann immer darauf verlassen, dass mit der Abnahme des Autos durch einen Mitarbeiter alles erledigt ist. Und bisher war es immer so. Hab auch die Erfahrung, dass je nach Standort, genauer oder weniger genau kontrolliert wird. Auf den Azoren hab ich das Auto unten stehen gelassen, bin rauf ins Büro, die Mitarbeiterin hat nur gefragt ob alles ok und ob vollgetankt ist. Auf meine Antwort mit "Ja" hat sie genickt, den Schlüssel genommen und das wars.
In manch anderen Ländern wurde schon genauer drauf geschaut, wobei ja die meisten so eine 5-10cm Klausel haben, also nur das notiert wird, was einen größeren Durchmesser hat, bzw. wirklich tiefe Schramme ist.
Aber ja, ich bin auch immer sehr erleichtert, sobald das Auto ohne Probleme abgenommen wurde.

Mein Tipp: Immer mit dem Finger die 2-3cm der nicht sichtbaren Karosserie Richtung Boden abtasten, da verbergen sich oft einige Kratzer...
1

Kama aina

« Antwort #7 am: 13. November 2019, 12:12 »
... und das Dach nicht zu vergessen! Da schaut meist nie jemand hin und ich hab da schon einige Schäden gefunden!
0

pantitlan

« Antwort #8 am: 25. Dezember 2019, 01:04 »
Eine Bekannte von mir hat einmal einen Wagen auf einer Seite ziemlich geschrottet. Das war ein wirklich tiefer Kratzer über beide Türen. Bei der Abnahme hat sie das Auto so hingestellt, dass man es von der rechten Seite nicht gut sehen konnte. Der Kontrolleur hat sie nicht gebeten, das Auto umzuparken und darauf die Schadensfreiheit quitiert. Es ist nie was gekommen, obwohl mit Fotos hätte bewiesen werden können, dass sie das kaputt gemacht hat. Das hat mich dann doch ziemlich erstaunt, zumal sie keine Vollkaskoversicherung hatte.
0

Beate

« Antwort #9 am: 25. Dezember 2019, 10:42 »
Und darauf ist Deine Bekannte dann auch noch Stolz??? ::)
Ich sage jetzt lieber nicht, als was ich dieses Verhalten bezeichnen würde.

2

csam6520

« Antwort #10 am: 03. Januar 2020, 15:25 »
Hi zusammen,

hier ein Tipp als ehemaliger Rental-Mitarbeiter:

Zunächst haben eig. alle Flughafenstationen in der Rückgabe Überwachungskameras. Sollte also nach Verlassen des Wagens ein Unfall passieren, wäre dies leicht nachzuweisen...

Wer auf Nummer sicher gehen will kann einfach ein paar Handyfotos vom Wagen in der Rückgabe machen und so im Zweifel beweisen, dass das Auto schadenfrei angekommen ist. (Kleinere Kratzer weden idR von den Mietwagenfirmen gar nicht mehr als Schadenbewertet.) Bei den Fotos darauf achten dass die endgültige Parkposition zu erkennen ist und außerdem von allen 4 Ecken ein Foto plus Dach plus Felgen.

Zumindest in Flughafenstationen in D solltet ihr unterscheiden ob der Wagen von einem Mitarbeiter der Leihwagenfirma oder einem Flughafenangestellten zurückgenommen wird. Erstere sind verpflichtet euch auf Schäden sofort hinzuweisen. Letztere nehmen einfach nur alle Daten des Autos auf (auch evtl. Altschäden) und übermitteln sie elektronisch an die Mietwagenfirma. Beim Schalter eures Vermieters könnt ihr dann auf jeden Fall eine Endrechnung bekommen und damit die Bestätigung, dass der Wagen ohne Schaden zurückgenommen wurde.

VG
3

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK