Thema: Schweiz: Versicherungspflicht trotz Abmeldung  (Gelesen 3114 mal)

thrones_of_blood

« am: 09. März 2019, 20:58 »
Hallo zusammen

Ich befasse mich gerade mit den Formalitäten für eine Abmeldung von 12 Monaten in der Schweiz für eine Reise.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Versicherungspflicht (Krankenkasse) erlischt, wenn man sich abmeldet.
Nun lese ich aber auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit folgendes:

Krankenversicherung: Touristen/-innen im Ausland und Weltreisende
Personen, die im Ausland auf Reisen gehen und dort keinen Wohnsitz nehmen, bleiben der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellt.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kann bei einem Aufenthalt im Ausland oder einer Weltreise nicht gekündigt oder ausgesetzt werden. Die Versicherungspflicht in der Schweiz ist an den rechtmässigen Wohnsitz der Betroffenen geknüpft. Solange diese nicht im Ausland Wohnsitz nehmen, bleiben sie grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellt. Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) befindet sich der Wohnsitz einer Person an dem Ort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält, und bleibt der einmal begründete Wohnsitz einer Person bis zum Erwerb eines neuen Wohnsitzes bestehen (Art. 24 ZGB). Die Abmeldung bei der Wohngemeinde reicht allein nicht aus, um den Wohnsitz in der Schweiz aufzuheben.


Ich lese im Forum ja eigentlich immer wieder von SchweizerInnen, welche sich abgemeldet haben. Wie war das bei euch?
Ich meine: Falls ich meine Krankenkasse immer noch weiter bezahlen muss, bringt mir ja die Abmeldung eigentlich gar nichts.

Liebe Grüsse
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Stecki

« Antwort #1 am: 09. März 2019, 22:05 »
Ist so. Und ganz ehrlich, ich würde die Krankenkasse auf Reisen ohnehin behalten. Eine Abmeldung bringt Dir ohnehin nichts (anderes Thema). Wichtig ist aber dass Du auch Behandlungen im Ausland drin hast. Ich meinte da war was wegen max. 3 Monaten. Und: Anders als beim Arbeitgeber kommt bei der Unfalldeckung die Franchise zum Zug, Du hast also Selbstbehalt.
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Fanki

« Antwort #2 am: 12. März 2019, 13:19 »
Ein Freund von mir hat es trotzdem gemacht. Es genügte der KK auch. Er sagte halt einfach bei der Gemeinde Wegzug ins Ausland. Er hatte eine Auslandskrankenversicherung (benötigtst du sowieso). Bei einer Rückkehr muss dich auch jede KK aufnehmen (betrifft nur Grundverischerung). Aber evtl. hat sich da ja auch was verändert...
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Fanki

« Antwort #3 am: 13. März 2019, 12:51 »
Mir ist heute noch etwas eingefallen. Ich hatte meine KK nicht gekündigt. Da ich das TeleMed Modell hatte war ich sogar zwei mal froh. So konnte ich mein Problem jemandem in meiner Muttersprache erklären.
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