Thema: Visum - grundsätzliches zum Timing  (Gelesen 4292 mal)

beretravels

« Antwort #15 am: 25. Dezember 2018, 11:46 »
Ich mische mich mal kurz ein.

Ich denke, es sieht in diesem falle wie folgt aus: das Visum berechtigt zur einmaligen Einreise und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90d (kann im Land verlängert werden). Es ist 90d gültig ab Ausstellung durch die Behörde.

Die Aufenthaltsdauer widerum erlaubt einen 90d Aufenthalt ab dem Einreisetag und wird durch den Stempel dokumentiert. Somit kann der Aufenthalt auch über die Dauer des Visums hinaus sein. Das Visum wird ja in diesem Falle durch die Einreise "verwendet" und damit ungültig.


Beispiele:
2012 hatte ich ein Business Visum für China. Visagültigkeit 90d ab Ausstellung, single entry, Aufenthaltsdauer waren 60d, wurde durch den Stempel bei der Einreise festgesetzt. Die Dauer war mir aber vorher bekannt (vergleichbar mit den 90d Kenya).
Andersrum besaß ich ein Education Visum für Thailand. Visagültigkeit: 1 Jahr, multiple entry, Maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise 90d.
Verstanden?

Ich hoffe, ich konnte helfen, das ein bisschen auseinander zu dröseln...
0

Stecki

« Antwort #16 am: 25. Dezember 2018, 13:57 »
Danke beretravels, soweit sind wir aber schon. Hier gehen die Meinungen eben auseinander. Grund dafür ist dieser Satz, welcher auf dem Visum steht: "Once issued, this visa is valid to travel within 3 months" Legt man es wortwörtlich aus darf man nur innerhalb dieser 3 Monate im Land reisen. Ich glaube aber dass es schlichtweg nichts bringt noch weiter nachzuforschen, da offenbar nicht mal die Botschaften oder die Regierung selber eine klare Antwort darauf kennen bzw. preisgeben. Ich lasse meine Eltern nun einfach einreisen, je nach Stempel müssen sie halt dann das Visum vor Ort verlängern lassen.
0

beretravels

« Antwort #17 am: 28. Dezember 2018, 10:02 »
Ja, ich verstehe.

Der Knackpunkt ist "travel" within 3 months. Ob "travel" gleichbedeutend mit "stay" ist, oder nicht... denke, dass ich mich genau wie du für das "drauf ankommen lassen" mit der Option der Verlängerung entscheiden würde
0

Stecki

« Antwort #18 am: 06. Februar 2019, 08:18 »
Noch ein kurzer Nachtrag zur Sache mit dem Menia-Visum: Meine Eltern sind inzwischen wohlbehalten zurück. Weder bei der Ein- noch bei der Ausreise hat sich ejmand für die Gültigkeitsdauer des Visums interessiert. Der Stempel im Pass trug auch keine erlaubte Aufenthaltsdauer.
2

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK