Thema: Visum - grundsätzliches zum Timing  (Gelesen 4513 mal)

ORANGPHILOSOPHICUS

« am: 14. Dezember 2018, 16:02 »
Hi meine Lieben,

jetzt wirds peinlich ;)
ich war in so 70-80 Ländern, in vielen davon mehrfach, habe schon oft Visen beantragt und habe aber eigentlich keine Ahnung davon. Vor allem was das Timing betrifft.

also vor allem
WANN ich es frühestens/spätestens beantragen muss.

ist es korrekt, dass....
- die visumdauer ab der genehmigung gilt?
- dh auch der ausreisetag noch im Visumszeitraum enthalten sein muss?


korrekt?


heißt aber im umkehrschluss, dass man bei ländern mit unsicheren bearbeitungszeiträumen (ich hatte mal die erfahrung mit indien) wo man auf nummer sicher gehen will, zb eine woche mehr einplant.
also man bekommt dann das visum 1 Woche vor der einreise. dh man muss das schon für die ausreise miteinkalkulieren.

Beispiel:
Reisezeitrum: 1.-26.1.
ergo ich benötige ein 30 Tage Visum
ergo das Visum darf FRÜHESTENS am 27.12. ausgestellt worden sein.
ergo wenn da ein wochenende blöd liegt, kanns knapp werden
ergo ich bräuchte ein anders visum, obwohl ich nur 26 tage dort bin


korrekt?


ich hab jetzt ein paar allgemeine sachen gelesen, und so wirklich konkret wird das nirgends erklärt....


wie immer, BIG THX
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Stecki

« Antwort #1 am: 15. Dezember 2018, 10:54 »
Ich habe momentan ein ähnliches Problem, bei dem die Meinungen weit auseinander gehen und die zuständigen Behörden jeglichen Kontakt verweigern:

Meine Eltern fliegen im Januar nach Kenia. Schon zig Mal habe ich ihnen online ein Visum organisiert. Dieses Mal wurde dies von meinem Vater aber so blitzschnell ausgestellt, dass  die Gültigkeitsdauer 1 Tag vor der Ausreise liegt. Sie möchten am 27. Januar 2019 ausreisen, das Visum läuft aber am 26. Januar 2019 ab.

Nun meinen einige dass man einfach innerhalb der 3 Monate, also bis am 26. Januar 2019 eingereist sein muss und dann 30 Tage bekommt, andere dass man in der Zeit auch wieder ausgereist sein muss. Auf dem Visum steht "Once issued, this visa is valid to travel within 3 months". Für mich tönt dies auch so, dass die Gesamtreisedauer innerhalb des Visums liegen muss.
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White Fox

« Antwort #2 am: 15. Dezember 2018, 17:58 »
ist es korrekt, dass....
- die visumdauer ab der genehmigung gilt?
- dh auch der ausreisetag noch im Visumszeitraum enthalten sein muss?

Jein. Das kommt ganz auf das Land drauf an. In manchen Ländern kriegt man z.b. 90 Tage und die Laufen ab dem Tag an dem das Visum ausgestellt wird. In anderen Ländern bekommt man auch 90 Tage, allerdings hat man ein Jahr Zeit um einzureisen und erst dann gelten die 90 Tage. Kommt also immer auf den Einzelfall an.

Zu Kenia: Meistens ist am Flughafen bei der Einreise die Schlange kürzer für die, die erst am Flughafen das Visum bezahlen, zur Not könnte man das Visum also nochmal neu am Flughafen beantragen.
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Wolfskin

« Antwort #3 am: 19. Dezember 2018, 10:29 »
Nun meinen einige dass man einfach innerhalb der 3 Monate, also bis am 26. Januar 2019 eingereist sein muss und dann 30 Tage bekommt, andere dass man in der Zeit auch wieder ausgereist sein muss. Auf dem Visum steht "Once issued, this visa is valid to travel within 3 months". Für mich tönt dies auch so, dass die Gesamtreisedauer innerhalb des Visums liegen muss.

"Visumgültigkeit
Das E-Visum ist für 90 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und erlaubt eine einmalige Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen."

Quelle: Visum.at (dort besorge ich alle Visa, die man noch nicht online bekommt)
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ORANGPHILOSOPHICUS

« Antwort #4 am: 22. Dezember 2018, 00:47 »
na was mich zumindest freut....
bin dann doch nicht so ein Depp wie ich dachte

nervt jedenfalls irrsinnig... also Visa allgemein schon, aber wenns dann überall auch noch anders ist..... naja.... wir werdens net ändern (wie man bei uns in wien sagt ;) )

DANKE
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Stecki

« Antwort #5 am: 22. Dezember 2018, 08:14 »
"Visumgültigkeit
Das E-Visum ist für 90 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und erlaubt eine einmalige Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen."

Erstens sind es beim Kenia-Visum nicht 90 Tage sondern 3 Monate, zweitens wird man aus diesem Satz eben auch nicht schlauer: Man erhält bei der Einreise bis zu 90 Tage: Ja, aber sind es evtl. weniger wenn die Gültigkeit des Visums überschritten werden würde?

Das Visum nochmals neu beantragen könnten wir wohl auch online. Das Problem ist ja dass wenn wir dann wissen ob es klappt oder nicht es zu spät ist nochmals eines zu beantragen.
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Wolfskin

« Antwort #6 am: 22. Dezember 2018, 12:22 »
Erstens sind es beim Kenia-Visum nicht 90 Tage sondern 3 Monate, zweitens wird man aus diesem Satz eben auch nicht schlauer:

Stimmt, 3 Monate Jänner-Februar-März, huch das sind 90 Tage :)
Also ich kann mit dem Satz leben, denn ich würde sowieso nicht bis zum letzten Tag planen, denn es kann auch der Flieger mal einen Tag ausfallen und schon steht man am Airport mit abgelaufenen Visum.
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Stecki

« Antwort #7 am: 22. Dezember 2018, 13:32 »
Da geht man mal wieder auf einen Beitrag von Dir ein und dann kommt wieder so eine Antwort obwohl Du offenbar nicht mal verstehst worum es geht.

Der für mich relevante Zeitpunkt sind 3 Monate (von Oktober bis Januar) und zwar genau 93 Tage. 3 Monate sind eben nicht gleich 90 Tage. Es geht eben genau darum dass man normalerweise eine gewisse Zeit hat um einzureisen, bei Kenia steht aber im Nachhinein nun dass man nur innerhalb der 3 Monate REISEN darf (nicht einreisen). Und da wäre eben die Ausreise einen Tag zu spät.
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Wolfskin

« Antwort #8 am: 23. Dezember 2018, 14:54 »
Da geht man mal wieder auf einen Beitrag von Dir ein und dann kommt wieder so eine Antwort obwohl Du offenbar nicht mal verstehst worum es geht.
Scheinst ein beratungsresistenter Weisenheimer zu sein?

Es gibt zig Informationen, die die 90 Tage bestätigen! Und der Grund ist, das Monate nicht immer gleich viel Tage haben!
https://visaworld.at/visum-in-wien/visum-nach-kenia-in-osterreich-wien
Und noch einmal: "Visa nach Kenia sind 90 Tage ab Austellungsdatum gültig"
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Stecki

« Antwort #9 am: 23. Dezember 2018, 15:44 »
Nein, sind sie nicht. Die Information ist schlichtweg falsch. Steht ja klar drauf. Wer hat wohl Recht, eine inoffizielle Website oder der Text direkt auf dem Visum bzw. der Bestätigung? Zudem geht es ja gar nicht darum, aber das hast Du offenbar immer noch nicht begriffen.
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Wolfskin

« Antwort #10 am: 23. Dezember 2018, 16:24 »
Steht in der offiziellen Page auch nicht anders ... http://evisa.go.ke/single-entry-visa.html

"A single entry visa is valid for 3 months before you travel. Present yourself to immigration control at the port of entry, you may be issued with a stay period not exceeding 90 days"

Also, man kann das Visum 3 Monate vorher beantragen und ab Einreise maximal 90 Tage im Land bleiben.
Und ich würde mich nie darauf einlassen es bis zum letzten Tag auszureizen!
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Stecki

« Antwort #11 am: 23. Dezember 2018, 16:29 »
Das schreibe ich doch von Anfang an! Nur ist unklar ob die 90 Tage die es maximal gibt innerhalb der 3 Monate liegen müssen, in der das Visum gültig ist.

Die erlaubt Aufenthaltsdauer und die Gültigkeit eines Visums sind nicht immer dasselbe. Ich sehe das gerade bei meiner Verlobten: Sie hat ein Schengen-Visum dass sofort nach Ausstellung zu laufen anfing und ein nationales für die Schweiz welches erst ab Einreise läuft, aber innerhalb der 3 Monate eingereist werden muss.
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Wolfskin

« Antwort #12 am: 23. Dezember 2018, 16:40 »
Für mich ist es eine klare Aussage.
"A single entry visa is valid for 3 months before you travel."
Man kann es drei Monate im Voraus ausstellen lassen und ab Einreise laufen die 90 Tage.
Nur würde ich die 3 Monate nicht ausreizen. Und um ganz sicher zu sein, würde ich an die unter "Contacts us" angegebene Adresse die konkreten Reisedaten angeben und nachfragen.
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Stecki

« Antwort #13 am: 23. Dezember 2018, 17:06 »
Die Einreise liegt ja gut innerhalb der 3 Monate, nur die Ausreise wäre einen Tag danach (aber allenfalls innerhalb der 90 Tage). 5 Mails und etwa 10 Anrufversuche blieben bisher unbeantwortet.

Wenn es definitiv so wäre ist ja alles in Ordnung, nur gehen eben die Meinung selbst in Kenia-Foren auseinander.
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Wolfskin

« Antwort #14 am: 24. Dezember 2018, 09:23 »
Stimmt, scheint unterschiedliche Meinungen zu geben. Die kenianische Botschaft in Wien meint dazu:
"VISA INFORMATION The visa is valid for 90 days from the date of issue (not the date you enter Kenya), but may be renewed for a further 90 days while in Kenya. Visitors must enter Kenya before the expiry date of the visa."
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