Ich bin mir nicht sicher ob ich deine Frage verstanden habe.
Ab dem 28.04.2018 ich werde ich zu Fuß nach Santiago de Compostela Pilgern. Mein Arbeitsverhältnis geht bis zum 31.05.2018. (...) werde ich mich ab dem 27.04.2018 im Bürgerbüro abmelden. Wie steht es mit meinem Versicherungsschutz (...) aus bis zur Grenze nach Frankreich die ich vor dem 01.06.2018 erreichen werde?
Bist du ab dem 1.6. wieder in Deutschland?
Wie lange geht deine Reise? Wie lange deine Auslands- KV?
Was heißt:
„bis zur Grenze nach Frankreich die ich vor dem 01.06.2018 erreichen werde?„Die Grenze zwischen Frankreich und ... Deutschland?
Du meldest dich ab? Warum? Du bist in der Zeit aber noch in Beschäftigung/im Arbeitsverhältnis?
Kannst du dich nicht einfach bei deinen Eltern oder Freunden anmelden?
Wirst du auch deine Krankenversicherung abmelden, bzw. dich arbeitslos melden?
Kannst du nicht, weil du über deinem Arbeitgeber versichert bist, bis dein Arbeitsverhälnis endet.
In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Wenn du wieder in D bist wirst du dich wieder normal versichern müssen. Über deinen Arbeitgeber oder Arbeitsamt. Oder Privat ...
Bei gesetzlichen Krankenkassen besteht auch im europäischen Ausland (in der EU und EWR) Versicherungsschutz. Du musst dir eine Europäische Krankenversicherungskarte" (European Health Insurance Card – EHIC) oder eine Anspruchsbescheinigung von deiner KV ausstellen lassen. Siehe:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/versicherungsschutz-im-ausland.htmlAm besten gleich bei deiner KV nachfragen.
Solange du in Beschäftigung bist, bist du auch krankenversichert (in Spanien und Frankreich), auch im Urlaub, auch auf deiner Reise. Siehe Link oben.
Bist du ab dem 1.6. arbeitslos/suchend? Oder was ist ab dem 1.6.?
Vielleicht kannst du nochmal schreiben, wann, wie, was, warum?