Hallo ihr Lieben,
monatelang habe ich mich in das Thema eingelesen und mir Gedanken gemacht wie ich es am Besten händle. Nun habe ich mich vor 2 Wochen in einem Wisch arbeitssuchend sowie arbeitslos und beim Arbeitsamt abgemeldet.
Heute bekomme ich nun eine Mitteilung zur Sperrfrist wegen Eigenkündigung.
Da ich mich bereits zum 1. Juni abgemeldet hatte, steht in dem Schreiben dass mir jetzt kein Geld gezahlt wird und auch nach dem 1. Juni nicht. (Zitat: Auch nach Ablauf der Sperrzeit werden Ihnen keine Leistungen gezahlt, da Sie den Vermittlungsbemühen der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehen.)
Weil mich das verunsichert hat, habe ich bei der Hotline der Agentur angerufen. Da teilte man mir nun mit, das mir kein Bewilligungsbescheid ausgestellt wird, weil ich ja jetzt eine Sperrzeit habe und dann im Ausland bin.
Diese Mitteilung zur Sperrfrist reicht aber bestimmt nicht zur Anspruchssicherung für die 4 Jahre aus, oder?
Was mich zusätzlich verwirrt ist dieser Eintrag im Online Portal der Agentur, der hinterlegt ist bei "Übersicht Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld". Dort steht: Aktuell erfolgt die Auszahlung durch eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“. Ihr Leistungsanspruch beginnt am 01.05.2017 und endet zum 31.05.2017.
Zusätzlich ist da dann auch noch die Dauer der Sperrzeit hinterlegt.
Bleibt mir jetzt im schlimmsten Fall nur die Möglichkeit innerhalb von 360 Tagen wieder hier zu sein um den Antrag erneut zu stellen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
LG