Thema: Nichtantreten Weiterflug  (Gelesen 1642 mal)

cles

« am: 25. März 2017, 01:03 »
Hallo zusammen,
Folgende Situation: Eine Flugreise nach Kanada inklusive Umstieg im Zielland und Rückflug nach Deutschland.

Nun hat es sich ergeben, dass es für die Reiseplanung sinnvoller ist beim Hinflug nicht bis zum Zielflughafen zu fliegen, sondern am Umsteigeflughafen zu bleiben und die Strecke bis zum Zielflughafen auf dem Landweg zurückzulegen.

Hier beginnen leider die Probleme:
Die Airline sagt auf Nachfrage, dass die Rückflugtickets bei Nichtantreten des Weiterflugs verfallen.
Eine Stornierung des Weiterflugs kostet.

Ich sehe das nicht wirklich ein: ich nehme eine Leistung nicht in Anspruch und soll dafür noch Geld zahlen?

Was wäre, wenn der Weiterflug wegen Krankheit nicht angetreten werden könnte? Kann der Rückflug auch storniert werden?

Viele Grüße
cles
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Stecki

« Antwort #1 am: 25. März 2017, 06:26 »
Klassiker, steht so in den AGB. Wäre es der letzte Flug auf dem Rückflug hättest du eher Chancen. Du musst jeden Flug in der gebuchten Reihenfolge absolvieren. Damit wollen die Airlines verhindern dass man billigere Tarife aus dem Ausland bucht.
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cles

« Antwort #2 am: 25. März 2017, 13:47 »
Hi, danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich das richtig verstehe ist die Praxis Laut Gerichtsurteilen aber illegal http://www.vzbv.de/pressemitteilung/bgh-urteil-flugticket-bleibt-grundsaetzlich-gueltig-wenn-reisende-eine-teilstrecke

Die Lufthansa dürfte mir also den Rückflug nicht verweigern, sofern ich rechtzeitig Bescheid gebe, dass ich diesen antreten werde?
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Stecki

« Antwort #3 am: 25. März 2017, 13:57 »
Ja, aber versuch das mal durchzusetzen...
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Vombatus

« Antwort #4 am: 25. März 2017, 20:10 »
Die Lufthansa dürfte mir also den Rückflug nicht verweigern, sofern ich rechtzeitig Bescheid gebe, dass ich diesen antreten werde?

"Eine Fluggesellschaft darf Reisende grundsätzlich nicht vom Rück- oder Weiterflug ausschließen, wenn sie den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antreten.  (…) Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Fluggast schon bei der Buchung plant, eine Teilstrecke verfallen zu lassen, um sich einen Preisvorteil zu verschaffen."

Wie möchtest du beweisen, dass du bei der Flugbuchung nicht schon vor hattest den Flug (Teilstrecke) nicht anzutreten? Die Fluglinie könnte dir unterstellen, das schon im Voraus geplant zu haben. Und wenn du rechtzeitig davor Bescheid gibst sieht es viel mehr nach Plan aus. Warum hast du denn dann den Flug überhaupt mitgebucht?

Aber du kannst ja versuchen damit zu argumentieren. Kann ja sein, dass es klappt. Die Airline versucht halt erstmal dich davon abzuhalten. Hast du schon mit dem Gerichtsurteil argumentiert?

Was kostet die Stornierung der Teilstrecke? Ich meine, reden wir hier von 19€ oder hunderte?
Könnest du den ganzen Flug Stornieren (kostenpflichtig/kostenfrei?) und nur die von die gewünschten Strecken neu buchen?
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