Nachdem auch unser fünfter Einspruch vom ADAC abgelehnt wurde, schlug der ADAC selbst vor:
"Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und Ihre
Beschwerde weiter verfolgen möchten, können Sie sich an unser
Versicherungsqualitätsmanagement VQM, Hansastraße 19, 80686 München
oder
sb-qualitaet@adac.de, wenden. Die ADAC Versicherungen nehmen nicht
an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.",
was wir vorgestern auch getan haben. Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Krass finde ich in unserem Fall, dass unser Facharzt in Deutschland uns und dem ADAC schriftlich bestätigt, dass es sich nicht um eine Vorerkrankung handelte, der ADAC dies aber steif und fest das Gegenteil behauptet und deshalb die Kosten nicht übernehmen will.