Thema: Wann arbeitslos melden??  (Gelesen 7175 mal)

maryluna

« am: 25. Februar 2009, 13:57 »
Hallo,

Ich plane ab 01.06.2009 einen 6monatigen Aufenthalt in Brasilien und habe hierfür zum 31.05 gekündigt (Kündigung gestern abgeschickt).
Heute habe ich mich demnach beim Arbeitsamt gemeldet, um mich arbeitslos zu melden, aber die Sachbearbeiterin sagte, dass ich mich nur arbeitslos melden kann, wenn ich dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, was dann ja nicht gegeben wäre und ich solle mich arbeitslos melden, wenn ich  wieder zurück bin.
Frage ist, stimmt das so? Hatte das so von Karoshi verstanden, dass man sich vor der Reise bzw. Auslandsaufenthalt arbeitslos melden sollte, also müsste das ja demnach gehen?? Oder sollte man dem Arbeitsamt gegenüber gar nicht erwähnen, dass man ins Ausland geht? Wäre für die Zeit nämlich auch in D weiterhin gemeldet.

Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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karoshi

« Antwort #1 am: 25. Februar 2009, 15:18 »
Hallo Maryluna,

die Sachbearbeiterin hat grundsätzlich Recht, denn wenn Du bis zum 31.05. eine Arbeit hast und schon weißt (und offen sagst), dass Du ab dem 01.06. ins Ausland gehst, dann stehst Du dem Arbeitsmarkt erkennbar nicht zur Verfügung und bist damit laut gesetzlicher Definition nicht arbeitslos -- kannst Dich also auch nicht arbeitslos melden.

Da eine Meldung vor der Reise aber nur Vorteile für Dich hat (Deine Leistungsansprüche bleiben bis zu 4 Jahre erhalten statt nur ein Jahr, und vor allem: die 12-wöchige Sperrfrist läuft ab, während Du unterwegs bist), ist es allgemein besser, wenn sich sozusagen der Wunsch zu so einer Reise erst nach dem Zeitpunkt der Leistungsbewilligung manifestiert. Dazu müsste aber zwischen Arbeitsende und Reisebeginn etwas Zeit liegen -- im Extremfall reicht ein Tag.

LG, Karoshi
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maryluna

« Antwort #2 am: 25. Februar 2009, 19:37 »
Vielen Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort Karoshi.

Inwiefern muss man dann eigentlich beim Arbeitslos-Melden angeben, warum man gekündigt hat? Bei mir ist das ja eigentlich der Auslandsaufenthalt, was ich ja gegenüber meinem Arbeitgeber auch so als Grund angegeben habe.
Weitere Frage wäre, ob ich mich auch arbeitslos melden kann, ohne automatisch Leistungen zu beantragen? Will diesen grausamen Papierwust umgehen.

Viele Grüße
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karoshi

« Antwort #3 am: 25. Februar 2009, 20:07 »
Das Arbeitsamt ist ja nicht die Polizei. Der Kündigungsgrund ist für die Leistungsansprüche völlig unerheblich, also fragt auch keiner danach. Arbeitslos melden ohne Leistungen zu beantragen geht nicht, aber Du könntest Dich arbeitssuchend melden. Bloß hat das gar keine Vorteile, wenn Du nicht wirklich eine Arbeit suchst.

Ich muss mich allerdings wohl ein klein wenig korrigieren bzw. präzisieren, was die Sperrfrist angeht. Laut Gesetz beginnt die Sperrfrist am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrfrist begründet (also dem Ende des Arbeitsvertrags nach der Eigenkündigung). Insofern wäre sie auch dann nach der Reise abgelaufen, wenn Du Dich vorher nicht arbeitslos gemeldet hast.

Da Du insgesamt nur 6 Monate weg sein willst, hast Du hinterher auf jeden Fall noch Ansprüche, es würde daher de facto bei Dir wohl außer dem doppelten Papierkrieg keinen großen Unterschied machen, ob Du Dich vorher arbeitslos meldest oder nicht. Bei längeren Reisen (1 Jahr und drüber) ist das kritischer.

LG, Karoshi
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maryluna

« Antwort #4 am: 08. März 2009, 21:48 »
Hallo Karoshi,

Inzwischen hat sich meine Auslandsplanung ein wenig geändert, werde wohl doch länger als 6 Monate im Ausland sein, evtl. 1 Jahr. Nu weiß ich nicht, wie ich das mit der blöden Arbeitslosmeldensache hinbiegen soll, weil die AfA sich das nach meiner voreiligen Auskunft vermerkt hat, dass ich ins Ausland gehe (und mich somit nicht arbeitslos melden kann). Wie komm ich denn da wieder raus??

Lieben Gruß

Maryluna
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karoshi

« Antwort #5 am: 09. März 2009, 07:06 »
Naja, sieht so aus, als müsstest Du, um Deine Ansprüche zu erhalten, spätestens nach einem Jahr zurück kommen. Genauer gesagt müsstest Du Dich spätestens 370 Tage nach dem Ende Deines Arbeitsvertrags arbeitslos melden. Wenn Du bis zum 31.05. eine Arbeit hast und ab dem 01.06. im Ausland bist, kannst Du Dich vor der Reise nicht legal arbeitslos melden.

Sollte zwischen Arbeit und Reise eine zeitliche Lücke sein, könntest Du es ja einfach mal probieren. Ich weiß nämlich nicht, ob die sich bei der Arbeitsagentur überhaupt eine Akte anlegen, bevor Du Dich offiziell gemeldet hast -- und das hat ja, wenn ich Dich richtig verstanden habe, beim letzten Mal nicht funktioniert.

LG, Karoshi
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